# taz.de -- Förderung von Balkonkraftwerken: Sonne und Balkon
       
       > Balkonkraftwerke fördert Berlin mit bis zu 500 Euro Zuschuss. Doch das
       > Geld wird von Mietern kaum beantragt – die Voraussetzungen sind
       > kompliziert.
       
 (IMG) Bild: Balkonkraftwerk mit zwei Solarmodulen in Berlin
       
       BERLIN taz | Sie sind klein, verhältnismäßig günstig und schnell aufgebaut:
       Balkonkraftwerke können Mieter*innen einiges an Stromkosten einsparen,
       sofern die Bedingungen stimmen. Dem schwarz-roten Senat wiederum könnten
       sie bei der Umsetzung des ambitionierten „Masterplan Solarcity“ behilflich
       sein: Bis 2045 soll demnach ein Viertel der in Berlin erzeugten Energie aus
       Solarenergie gespeist sein.
       
       Im vergangenen Jahr wurden laut Stromnetz Berlin allerdings nur 87 der
       insgesamt 4.924 in Berlin erzeugten Gigawattstunden durch
       Photovoltaikanlagen erzeugt – keine zwei Prozent. Um diese Zahl nun massiv
       zu erhöhen, bezuschusst das Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung
       für Wirtschaft, Energie und Betriebe seit Februar den Kauf von
       Balkonkraftwerken.
       
       Diese sogenannten Steckersolargeräte können Mieter*innen auf ihrem
       Balkon anbringen, um damit einen Teil des verbrauchten Stromes selbst zu
       erzeugen. Laut Expert*innen können das pro Haushalt schon mal 10 bis 20
       Prozent sein. Wer erfolgreich einen Antrag stellt, kann sich die
       Anschaffung mit bis zu 500 Euro pro Gerät fördern lassen. 600
       Watt-Balkonkraftwerke, wie sie von SolarPLUS gefördert werden, lassen sich
       im Internet in einer Preisspanne von 500 bis über 1.000 Euro finden.
       
       Maximal 14.000 Förderfälle können in der Hauptstadt bewilligt werden, dafür
       stehen insgesamt 7 Millionen Euro zur Verfügung. Doch die Welle an Anträgen
       blieb bislang aus – gerade mal 1.600 wurden im ersten Monat eingereicht,
       bis Ende Juni waren es insgesamt 3.149. Haben Berliner Mieter*innen kein
       Interesse an eigenem Solarstrom?
       
       ## Schwierige Genehmigung
       
       Ein Grund für die wenigen Anträge könnte vielmehr bereits im
       Genehmigungsverfahren liegen. Der Grünen-Abgeordnete Stefan Taschner
       kritisiert dieses als viel zu kompliziert: So müssen etwa mehr als ein
       Dutzend Voraussetzungen erfüllt sein, um überhaupt einen Antrag stellen zu
       können. „Mich erreichen in letzter Zeit vermehrt Mails zu diesem Thema.
       Dort wird mir berichtet, welche schwer erfüllbaren Auflagen Mieter*innen
       für Balkonsolaranlagen zu erfüllen haben“, so Taschner.
       
       Zu diesen Auflagen gehören unter anderem die Einhaltung von Denkmal- und
       Milieuschutzanforderungen, wobei behördliche Genehmigungen durch die
       Mieter*innen selbst eingeholt werden müssen. Gleiches gilt für eine
       Baugenehmigung bei Sonderbauten. „Das wird gerade alles auf die
       Mieter*innen abgewälzt. Ich würde mir da mehr Unterstützung und vor
       allem mehr Übernahme durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
       wünschen“, sagt Taschner.
       
       Für seine Fraktion bereite er daher aktuell einen Antrag vor, der den
       Genehmigungsprozess vereinfachen und das Beratungsangebot ausbauen soll.
       „Die Leute brauchen jemanden, der sie bei der Hand nimmt und erklärt, wie
       das Formular auszufüllen oder die Anmeldung vorzunehmen ist.“ Die
       Verbraucherzentrale und das Solarzentrum Berlin bieten bereits Beratungen
       zum Thema an, allerdings keine konkrete Unterstützung bei Förderanträgen.
       
       ## Steckdose benötigt
       
       Eine weitere Voraussetzung, die den Genehmigungsprozess verkompliziert, ist
       die erforderliche Installation einer speziellen Einspeisesteckdose,
       Wielandsteckdose genannt, oder der feste Anschluss der Balkonanlage an
       einen Endstromkreis. Diese Installation kann nur durch Elektriker*innen
       vorgenommen werden. Es gibt zwar auch Steckersolargeräte, die von den
       Mieter*innen selbst an eine normale Schuko-Steckdose angeschlossen
       werden können – städtische Wohnungsunternehmen in Berlin genehmigen diese
       aber nicht.
       
       „Wenn schon klar ist, ich brauche diese Wielandsteckdose, dann könnten die
       landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften doch in Vorleistung gehen, wo es
       sich anbietet“, schlägt Stefan Taschner vor. Auch Montage und Installation
       der Balkon-Solaranlagen müssen in diesem Fall durch Fachunternehmen
       vorgenommen werden. „Die Frage ist, inwieweit das wirklich immer nötig ist,
       wenn für die Montage letztendlich drei Schrauben angezogen werden müssen“,
       sagt Taschner.
       
       Auch hier würde er sich wünschen, dass die landeseigenen
       Wohnungsunternehmen die Montage zumindest durch ihre eigenen
       Handwerksbetriebe vornehmen. Denn für die Installation eines
       Balkonkraftwerkes stellen Berliner Elektrobetriebe zwischen 300 und 500
       Euro in Rechnung. Es ist also gut möglich, dass die Installation der Geräte
       letztendlich genauso viel kostet, wie die Geräte selbst. So oder so wäre
       der SolarPLUS-Förderbetrag damit schnell aufgebraucht.
       
       „Das bremst das ganz klar aus, viele werden davon abgeschreckt“, sagt auch
       Günter Merkel dazu. Er ist Diplomingenieur und freier Energieberater für
       die Verbraucherzentrale in Berlin und Brandenburg. Noch dazu müsse man erst
       einmal Elektrobetriebe finden, die tatsächlich die Installation von
       Balkonkraftwerken vornehmen: „Welcher Elektriker kommt denn wegen so einer
       kleinen Sache? Der Teufel steckt da im Detail.“
       
       ## Strom ernten lohnt sich
       
       Dennoch lohne sich ein Balkonkraftwerk unter den richtigen Bedingungen auf
       jeden Fall: „Mit einer schönen Balkonkraftanlage unter Optimalbedingungen
       kann man im Sommer schon drei bis vier Kilowattstunden täglich ernten“,
       sagt Merkel. „Abhängig vom Strompreis, den ich damit ersetze, ist es
       möglich, das dann nach fünf Jahren wieder drin zu haben.“ Das sei zum
       Beispiel eine deutlich bessere Prognose als bei großen Solaranlagen auf den
       Dächern, die sich eher nach zehn Jahren rechneten.
       
       Nicht nur das Genehmigungsverfahren für Balkonkraftwerke ist komplex, auch
       der Förderantrag bringt zahlreiche Voraussetzungen mit sich: Eine der
       insgesamt 13 Bedingungen besteht darin, vorab die Zustimmung der
       Hauseigentümer*innen einzuholen. Von den rund 3.000 Anträgen, die bis
       Ende Juni bei der Senatsverwaltung eingegangen sind, wurden bislang 2.330
       bewilligt und 297 abgelehnt, 205 Anträge sind noch in Bearbeitung.
       
       Darüber hinaus wurden jedoch 362 – und damit über 10 Prozent – der Anträge
       von den Antragstellenden wieder zurückgenommen. Laut Senatsverwaltung liegt
       das häufig auch daran, dass Antragstellende fälschlicherweise angaben, dass
       die Zustimmung des Eigentümers bereits vorliege, obwohl diese noch nicht
       eingeholt war.
       
       „Erfahrungsgemäß ist das ein Hinderungsgrund“, bestätigt Merkel. Auch bei
       ihm im Haus sei gerade ein Nachbar am Erwerb eines Balkonkraftwerks
       interessiert. „Die Hausverwaltung hat ihr Okay gegeben, daraufhin kam es
       zur Anfrage bei der Eigentümergemeinschaft – und daran hakt es dann.“
       
       Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf angekündigt, der den Betrieb
       von Balkonkraftwerken vereinfachen soll. Künftig soll unter anderem ein
       normaler Steckeranschluss ausreichen, auch die Genehmigung eines
       800-Watt-Balkonkraftwerkes steht aus. Höchste Zeit, findet Energieberater
       Merkel: „So viele andere Möglichkeiten haben wir als Mieter nicht, die
       Energiewende voranzubringen und unseren Beitrag zum Klimaschutz zu
       leisten.“
       
       26 Jul 2023
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Clara Zink
       
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