# taz.de -- Grundsatzurteil zu Suizidmedikament: Kein Mittel zum Sterben
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen den Zugang zu
       > Natriumpentobarbital. Es verweist alternativ auf
       > Sterbehilfe-Organisationen.
       
 (IMG) Bild: Das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital in einem Zimmer einer Schweizer Sterbehilfeorganisation
       
       FREIBURG taz | Sterbenswillige haben keinen Anspruch auf den Erwerb eines
       Suizidmedikaments, denn sie können die Hilfe einer Sterbehilfe-Organisation
       in Anspruch nehmen. Das entschied an diesem Dienstag das
       Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil.
       
       Geklagt hatten zwei Männer, die nicht sofort sterben möchten, aber sich
       wegen ihrer schweren Krankheiten einen ausreichenden Vorrat des
       Suizidmedikaments Natriumpentobarbital beschaffen wollten. Harald Mayer
       leidet an Multipler Sklerose und ist vom Hals abwärts gelähmt.
       [1][Hans-Jürgen Brennecke hat gerade mit Hilfe einer Chemotherapie den
       Lymphknotenkrebs überwunden].
       
       Beide hatten versucht, eine Erlaubnis zum Erwerb von Natriumpentobarbital
       zu erhalten. Doch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
       (BfArM) in Köln lehnte dies jeweils ab. Eine laut Betäubungsmittelgesetz
       erforderliche Sondererlaubnis sei nur zu Heilungszwecken möglich, nicht
       aber zur Selbsttötung.
       
       Damit wurden keine Grundrechte der beiden Männer verletzt, [2][entschied
       nun das Bundesverwaltungsgericht]. Zwar liege ein Eingriff in das Recht auf
       selbstbestimmtes Sterben vor, doch sei dieser Eingriff gerechtfertigt.
       Natriumpentobarbital sei schließlich ein tödliches und leicht anzuwendendes
       Medikament. Hier sei der Schutz vor Missbrauch besonders wichtig.
       
       ## Andere Sterbehilfe möglich
       
       Verhältnismäßig sei die Verweigerung von Natriumpentobarbital auch deshalb,
       so die Vorsitzende Richterin Renate Philipp, weil es alternative
       Möglichkeiten gibt, sich medikamentös das Leben zu nehmen. Seit der
       [3][Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020] sei in
       Deutschland die Arbeit von Sterbehilfe-Organisationen wieder legal. Gemeint
       sind Dignitas, der „Verein Sterbehilfe“ und die Deutsche Gesellschaft für
       Humanes Sterben.
       
       Richterin Philipp stellte klar, dass die Entscheidung auch für Menschen in
       einer „extremen Notlage“ gilt. Hier hatte das Bundesverwaltungsgericht noch
       2017 einen Anspruch auf Zugang zu Natriumpentobarbital anerkannt.
       Inzwischen verweisen die Leipziger Richter:innen aber auch hier [4][auf
       die Sterbehilfeorganisationen].
       
       7 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Debatte-um-Sterbehilfe/!5724744
 (DIR) [2] https://www.bverwg.de/de/pm/2023/81
 (DIR) [3] /Grundsatzurteil-zu-Sterbehilfe/!5666895
 (DIR) [4] /DGHS-Praesident-ueber-Sterbehilfe/!5862104
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Sterbehilfe
 (DIR) Sterbehilfe Deutschland
 (DIR) Ärztlich assistierter Suizid
 (DIR) Bundesverwaltungsgericht
 (DIR) GNS
 (DIR) Gesundheitspolitik
 (DIR) Suizidhilfe
 (DIR) Krankheit
 (DIR) Sterbehilfe Deutschland
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Urteil zum Suizidmedikament: Nichts für daheim
       
       Die Gerichtsentscheidung, dass das Medikament Natrium-Pentobarbital nicht
       privat aufbewahrt werden darf, ist richtig. Es könnte in falsche Hände
       geraten.
       
 (DIR) Gericht verhandelt über Zugang: Ein Medikament zum Sterben
       
       Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über den Zugang zu
       Natrium-Pentobarbital. Zwei Sterbewillige wollen das tödliche Medikament
       auf Vorrat kaufen.
       
 (DIR) Debatte um Sterbehilfe: Nicht das Leben vergessen
       
       Der Bundestag hat sich nicht auf eine Regelung zur Sterbehilfe einigen
       können. Können wir jetzt erst mal über ein Leben in Würde für alle
       sprechen?
       
 (DIR) Entscheidung über Sterbehilfe: Am Ende überwogen die Nein-Stimmen
       
       Zwei Gesetzentwürfe zur ärztlichen Suizidhilfe sind im Bundestag
       gescheitert. So fehlt weiter Rechtssicherheit für Sterbewillige, -helfer
       und Ärzte.