# taz.de -- Klagen der AfD zurückgewiesen: Bremer Wahl wird nicht wiederholt
       
       > Bremens AfD klagte gegen den Ausschluss der Partei von der Bremer
       > Bürgerschaftswahl im Mai. Nun hat das Wahlprüfungsgericht die Klagen
       > abgewiesen.
       
 (IMG) Bild: Erfolglos: Die AfD-Rumpfvorständler Sergej Minich und Fabian Jacobi bei der Verhandlung am 5.12.23
       
       BREMEN taz | Die Bremer AfD hatte sich da ein ganz schönes Ei gelegt: Vor
       rund einem Jahr, fünf Monate vor der Bürgerschaftswahl, reichten zwei
       zerstrittene, sich beide für legitimiert haltende Vorstände zwei
       Landeslisten für die Wahl ein. [1][Am Ende wurde keine anerkannt], weil es
       eben eine zu viel war. Die AfD nahm somit an der Wahl nicht teil und sitzt
       entsprechend heute nicht mehr in Bremens Landesparlament.
       
       Am Dienstag verhandelte das Wahlprüfungsgericht über die Anfechtungen der
       Wahl – und wies alle Einsprüche zurück. Entsprechend der Linie des
       Konflikts verhandelte das Gericht sogar mehrere Einsprüche, na klar:
       [2][von beiden Vorständen].
       
       Da wäre einmal der sogenannte Rumpfvorstand um Landesvize Sergej Minich.
       Dieser wurde beim Parteitag im Mai 2022 gewählt, als kein Kandidat genug
       Stimmen für den Posten des Vorsitzenden bekommen hatte. Dieser Vorstand
       wird immerhin von der Bundes-AfD akzeptiert, obwohl das parteiinterne
       Schiedsgericht ein anderes Gremium eingesetzt hatte: den Notvorstand, zu
       dem die damaligen Bürgerschaftsabgeordneten der Partei [3][Frank Magnitz]
       und Heinrich Löhmann gehören.
       
       Im November 2022 luden sie per Zeitungsannonce im Weser Kurier zur
       Mitgliederversammlung ein, um die Landesliste aufzustellen. Weil die
       Bundespartei ihnen die Herausgabe der Adresslisten der Mitglieder
       verweigert haben soll, sahen sie sich zu dieser ungewöhnlichen Methode
       gezwungen.
       
       ## Bundespartei warnte sogar vor der Einladung
       
       Zuerst verhandelte das Gericht die Einsprüche von Löhmann und Harald Rühl,
       die für den Notvorstand stehen. Laut Gericht war hier vor allem zu klären,
       ob zu der Wahlversammlung ordnungsgemäß eingeladen wurde. Zwar gebe es
       weder im Wahlgesetz Bremen noch in der Satzung des AfD-Landesverbands
       konkrete Angaben darüber, was das genau heißt, sagte Richterin Silke
       Benjes.
       
       Doch alle wahlberechtigten Mitglieder einer Partei müssten die Möglichkeit
       haben, an so einer Wahl teilzunehmen – logischerweise also auch an der
       Versammlung. Zwar sei der Weser Kurier weit verbreitet, „aber wie viele
       lesen den oder rechnen damit, dass auf diesem Weg eine Einladung erfolgen
       könnte?“
       
       In einer Mail der Bundesgeschäftsstelle an alle Mitglieder sei der Termin
       aber auch erwähnt worden, argumentierten Rühl und Löhmann. „Ja, aber darin
       stand, dass die Einladung nicht ordnungsgemäß sei“, sagte Benjes.
       
       Ein weiteres Argument des Gerichts: Die Versammlung hätte auch später
       stattfinden können. Bis dahin hätte der Notvorstand rechtliche Schritte
       unternehmen können, um an die Adressen zu kommen. Denn schließlich sei das
       Einreichen von Wahlvorschlägen bis zur ersten Märzwoche möglich gewesen.
       
       Das Gericht befand jedenfalls: Die Versammlung genügte nicht den
       rechtlichen Anforderungen. „Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht“,
       befand Michael Weiß, Leiter des Plenardienstes der Bürgerschaft, der neben
       Vertretern des Landeswahlleiters an der Verhandlung teilnahm.
       
       Löhmann, inzwischen aus der Partei ausgeschlossen wegen ausstehender
       Mitgliedsbeiträge, monierte: „Es hat nie eine zweite legale Liste gegeben.“
       Dass der Rumpfvorstand von der Bundespartei unterstützt wird, könne er
       nicht verstehen. „Die zweite Liste ist eine Fiktion der Presse und eine
       totale Fehleinschätzung der Landeswahlleitung in Bremen.“ Man habe alles
       richtig gemacht, auch ordnungsgemäß eingeladen. „Ganz Bremen fühlt sich
       hinter die Fichte geführt, und Sie haben jetzt die Chance, das zu
       korrigieren.“
       
       Dann folgte der zweite Akt: Der sogenannte Rumpfvorstand, am Dienstag
       vertreten durch Sergej Minich, Thomas Jürgewitz, dem Kreisvorsitzenden der
       AfD Bremerhaven und unterstützt von Fabian Jacobi, Bundestagsabgeordneter
       und Jurist aus Nordrhein-Westfalen, fühlt sich ebenfalls benachteiligt. Die
       von ihm vorgelegte Landesliste wurde zurückgewiesen mit der Begründung,
       dass nicht der rechtmäßige Vorstand der Partei unterschrieben habe.
       
       Die drei erklärten, dass die Entscheidungen des Landes- und
       Bundesschiedsgerichts zur Einberufung des Notvorstands, an denen sich die
       Landeswahlleitung orientierte, Mängel gehabt hätten: Sie seien „krass
       willkürlich“, verfahrenswidrig, materiell falsch gewesen. Die
       Schiedsgerichte hatten eklatante Mängel am Parteitag im Mai 2022, bei dem
       der Rumpfvorstand gewählt worden war, festgestellt und den Notvorstand
       einberufen.
       
       ## Gerichtsverfahren halfen dem Rumpfvorstand nicht
       
       Meike Jörgensen, Vorsitzende Richterin und Präsidentin des
       Verwaltungsgerichts, sagte, dass der Rumpfvorstand vor Gericht ein Urteil
       hätte erstreiten können, um seine Rechtmäßigkeit zu belegen. Das habe man
       versucht, sagte Jacobi. Keine der vorgelegten Entscheidungen betreffe
       jedoch die Zulässigkeit des Rumpfvorstands, entgegnete Jörgensen.
       
       Jürgewitz kämpfte vor allem für eine Wahlwiederholung in Bremerhaven. Denn
       hier wurde die – ebenfalls vom Rumpfvorstand unterschriebene – Liste
       zunächst anerkannt. Man habe in Bremerhaven natürlich von den
       innerparteilichen Streitigkeiten gewusst, sagte Jürgewitz – sei aber nicht
       involviert gewesen.
       
       Zu keinem Zeitpunkt habe er daran gezweifelt, dass die Liste zugelassen
       werde: „Es gab für Bremerhaven immer nur eine Liste. Der Notvorstand wollte
       nie eine andere.“ Wenn man nur rechtzeitig gewusst hätte, dass die
       Unterschriften unter der Landesliste nicht gültig waren, hätte man
       sicherlich was dagegen getan. „Man hat uns ins offene Messer laufen
       lassen“, kritisierte Jürgewitz.
       
       Weiß vom Plenardienst verwies auch in diesem Verfahren auf die
       Verantwortung der Parteien. Den Vorwurf, dass die Landeswahlleitung die
       Vorschläge zu spät oder zu wenig geprüft habe, wies er zurück: „Den Streit
       kannten Sie in dem Moment, als der Landeswahlleiter Ihnen gesagt hat:
       Einigt euch.“
       
       Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Beschwerde vor
       Staatsgerichtshof ist möglich.
       
       6 Dec 2023
       
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