# taz.de -- Ärger mit dem Sozialticket: Die Leute können nicht warten
       
       > 7.000 Menschen kassierten ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“, weil ihnen
       > unverschuldet die „Kundenkarte S“ fehlte. Die Sozialverwaltung ist
       > machtlos.
       
 (IMG) Bild: Für Menschen, die von Sozialleistungen leben müssen, ist die BVG zu teuer, wenn sie nicht mit Sozialticket fahren können
       
       BERLIN taz | Birgit Dagadelen verlässt am Dienstagmittag verzweifelt die
       Zentrale der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) an der Holzmarktstraße. „Ich
       stehe kurz vor dem Nervenzusammenbruch“, sagt sie und lacht hysterisch.
       Seit Ende November versucht Dagadelen, eine [1][VBB-Kundenkarte S zu
       beantragen. Nur in Verbindung mit dieser können Geringverdiener das
       9-Euro-Sozialticket benutzen].
       
       Der Antrag gleicht einer Schnitzeljagd durch Berlin. Denn die 59-Jährige
       hat zu Hause kein Internet – und ohne Netz gibt es nur eine Möglichkeit: Am
       Eingang des BVG-Kundencenters am Alex befindet sich ein unscheinbarer
       Briefkasten mit der Aufschrift „Hier Anträge für VBB-Kundenkarte Berlin S
       einwerfen“. Fehlt dann aber ein Dokument oder das Passfoto, erhält man erst
       Wochen später Post – Zeit, in der man keinen Fahrschein hat.
       
       Rund 7.000 Menschen haben laut BVG von Anfang Oktober bis zum Stichtag 9.
       Januar bei Kontrollen ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (EBE) über 60 Euro
       aufgebrummt bekommen, weil sie – in der Regel unverschuldet – die neue
       VBB-Kundenkarte S nicht vorweisen konnten. Zwar können Betroffene „zeitnah“
       die Karte nachreichen, dann wird das EBE erlassen. Sieben Euro
       „Verwaltungsgebühr“ müssen sie dennoch bezahlen – also fast so viel, wie
       das Sozialticket mit 9 Euro selbst kostet. Auch bleibt ihnen der Ärger und
       die Rennerei zum Kundenzentrum nicht erspart.
       
       Das Problem ist bekannt. Seit einem Jahr, als zum Jahreswechsel 2022/23 der
       „Berlin Pass“ abgeschafft wurde, sind die beteiligten Ämter – Jobcenter,
       Sozialämter, Wohngeldstellen und das Landesamt für
       Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) – oft nicht in der Lage, [2][rechtzeitig
       allen Berechtigten den neuen „Berechtigungsnachweis“ zuzuschicken], mit dem
       allein man die VBB-Kundenkarte S beantragen kann. Oder aber die BVG braucht
       wochenlang, selbige Karte zuzusenden – das ist nach taz-Information vor
       allem bei auf dem Papierweg bestellten Kundenkarten weiterhin der Fall.
       
       ## Der langsame Briefkasten
       
       Atanaska Prodanova hat es auch schon mit dem Briefkasten am Alex versucht –
       vergeblich. Erst nach drei Wochen erhielt sie eine Rückmeldung über
       fehlende Dokumente. Als sie es das nächste Mal online versuchte, hatte sie
       die Karte innerhalb einer Woche in ihrem Briefkasten. Der Postweg hat sie
       Zeit gekostet – und Geld, weil sie als Zwischenlösung ein
       Deutschlandticket-Abo abgeschlossen hat. Deshalb steht sie am Dienstag in
       der Schlange vor dem Kundencenter: Sie will das Abo jetzt kündigen.
       
       Birgit Dagadelen hat schon öfter etwas in den Briefkasten eingeworfen, nach
       Wochen Post bekommen, und wieder klappte es nicht. Weil die
       Mitarbeiter:innen ihr nicht weiterhelfen konnten, hofft sie nun auf
       ihr Glück in der Unternehmenszentrale am Holzmarkt. Doch der Mitarbeiter
       rät Dagadelen nur, die Unterlagen per Einschreiben zu schicken. Sie lacht:
       „Dafür reicht das Geld nicht.“ Sie macht sich auf den Weg nach Hause, um
       die fehlenden Unterlagen abzuholen. Dann wird sie ihr Glück erneut mit dem
       Briefkasten versuchen. Eine andere Möglichkeit bleibt ihr nicht.
       
       So geht es vielen Sozialticket-Berechtigten. Die Folge: Sie können über
       Wochen nicht mit der BVG fahren – es sei denn, sie riskieren es, beim
       Fahren ohne gültige Fahrkarte erwischt zu werden, oder sie kaufen teure
       Einzelfahrscheine. Übergangsweise galt bis Ende September der
       Leistungsbescheid der zuständigen Behörde als Nachweis, dass man berechtigt
       ist, mit Sozialticket zu fahren. Aber seit das nicht mehr gilt, verteilt
       die BVG „großzügig“ EBEs. Es gebe „tariflich“ keine andere Möglichkeit,
       erklärte ein BVG-Sprecher der taz im Dezember.
       
       „Das kann doch nicht wahr sein. Warum verwehrt man uns die Teilnahme am
       öffentlichen Leben? Dass die Ämter nicht klarkommen, ist doch nicht unsere
       Schuld“, empört sich taz-Leserin Christiane G. aus Gesundbrunnen. Die
       59-jährige Bürgergeldempfängerin bleibt seit Wochen zu Hause, weil sie sich
       das Bahnfahren gerade schlicht nicht leisten kann. Seit Ende November
       wartet sie auf ihren Berechtigungsnachweis. Den bekommen Jobcenter-Kunden
       zentral von der Bundesarbeitsagentur in Nürnberg zugeschickt – eigentlich.
       Oft klappt es aber nicht, „zweimal habe ich das schon brieflich angemahnt“,
       sagt G., die aus Angst vor negativen Konsequenzen ihren richtigen Namen
       nicht nennen will. „Warum handelt der Senat nicht?“, will sie wissen.
       
       ## Zurück zum Berlin Pass?
       
       Das fragt auch der Abgeordnete Taylan Kurt, bei den Grünen zuständig für
       Sozialpolitik. „Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe muss jetzt sofort die alte
       Übergangslösung wieder in Kraft setzen“, fordert er. Zudem solle sie sich
       für einen Erlass einsetzen, der die bisher erteilten Bußgelder der BVG
       wieder aufhebt.
       
       Auch Politiker anderer Parteien hatten im November im Sozialausschuss die
       Rückkehr zur Übergangsregelung beziehungsweise zum alten Berlin Pass
       gefordert – zumindest so lange, bis die neue Regelung mit dem
       Berechtigtennachweis funktioniere. Der zuständige Sozial-Staatssekretär
       Aziz Bozkurt (SPD) hatte sich auf taz-Anfrage einsichtig gezeigt, dass der
       eingeschlagene Weg wohl nicht der richtige sei. Doch wie es weitergehen
       solle, wusste er nicht zu sagen.
       
       Seither scheint in der Sache nichts geschehen zu sein. Man habe keine
       Einflussmöglichkeiten auf die Arbeitsweise der BVG bezüglich Bußgeldern,
       erklärte Kiziltepes Sprecher am Dienstag der taz. Man sei aber „mit den
       Beteiligten in Gesprächen, um eine kurzfristige und pragmatische Lösung für
       die Betroffenen zu finden“.
       
       Taylan Kurt reicht das nicht. Die Senatorin müsse dem Problem endlich
       höchste Priorität einräumen: „Wir bringen Menschen mit einem Bein ins
       Gefängnis, wenn sie ihr Bußgeld nicht bezahlen können, das sie nur
       bekommen, weil die Verwaltung ihre Arbeit nicht hinbekommt. Wie lange
       sollen die Leute noch warten?“
       
       Bevor sie geht, holt Dagadelen eine lilafarbene Karte aus ihrem
       Portemonnaie. Ein Relikt aus einfacheren Zeiten. „Der Berlin Pass war eine
       wunderbare Sache“, sagt sie. Die Papierkarte ist in der Mitte zerrissen,
       sie hält beide Stücke vorsichtig in der Hand. Als der Berlin Pass noch
       gültig war, hieß es Hartz IV, heute gibt es Bürgergeld und die Berlin
       S-Karte. „Das ist der absolute Wahnsinn“, sagt Dagadelen. „Ich würde gerne
       den Menschen kennen lernen, der sich das ausgedacht hat.“
       
       9 Jan 2024
       
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