# taz.de -- Russland vor dem UN-Gerichtshof: Niederlage der Ukraine in Den Haag
       
       > Der IGH sieht keine russische Terrorfinanzierung in der Ostukraine, auch
       > kaum Diskriminierung auf der Krim. Die Klage der Ukraine wurde 2017
       > erhoben.
       
 (IMG) Bild: Blick von der russisch besetzten Krim auf die Brücke über die Straße von Kertsch, im Hintergrund ein brennendes Treibstofflager, Mai 2023
       
       FREIBURG taz | Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat eine bereits 2017
       erhobene Klage der Ukraine gegen Russland überwiegend abgelehnt. Das Urteil
       befasst sich noch nicht mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine 2022.
       
       In der Klage von 2017 machte die Ukraine geltend, dass Russland im
       Donbass-Konflikt gegen das Übereinkommen zur Bekämpfung der
       Terrorismusfinanzierung verstoßen habe. Insbesondere wurde Russland die
       Lieferung von Waffen und Munition an Milizen in den selbsternannten
       Volksrepubliken Donezk und Luhansk in der Ostukraine vorgeworfen. Der IGH
       machte aber deutlich, dass sich das Abkommen nur auf die Finanzierung von
       Terrorismus durch Zahlungsmittel bezieht. Die konkrete Unterstützung
       terroristischer Akte etwa durch Waffen sei von diesem Abkommen nicht
       erfasst.
       
       Nur in einem Detail erhielt die Ukraine recht. Auf drei diplomatische
       Mitteilungen der Ukraine zu tatsächlichen Finanzierungsvorwürfen reagierte
       [1][Russland] ungenügend. Es habe daher seine Pflicht zur Untersuchung
       solcher Vorwürfe verletzt.
       
       Im zweiten Teil der ukrainischen Klage ging es um die russische Annexion
       der Halbinsel Krim im Jahr 2014. Die [2][Krim] gehört völkerrechtlich immer
       noch zur Ukraine, die Annexion wird international nicht anerkannt. Vor dem
       IGH konnte die Ukraine aber nicht die Annexion an sich angreifen, sondern
       sich nur auf das Abkommen zur Beseitigung jeder Form der
       Rassendiskriminierung berufen. In diesem Kontext verwies die Ukraine auf
       Morde, Folter und Entführungen von ukrainischen Aktivisten und Vertretern
       der Krim-Tataren nach der Annexion.
       
       ## IGH erkennt aber Diskriminierung im Bildungssystem
       
       Der IGH sah hier aber schon im Ansatz keine Akte der Diskriminierung
       aufgrund einer ethnischen Zugehörigkeit. Solche Verbrechen wären Akte gegen
       die politische Opposition, die die Annexion und das vorhergehende
       Referendum ablehnt. Auch das russische Verbot des Medschlis der
       [3][Krim-Tataren], einer von der großen Versammlung (Kurultai) gewählten
       Exekutivvertretung der Krim-Tataren ließ der IGH nicht als Diskriminierung
       gelten. Der Kurultai sei nicht verboten worden und die Krim-Tataren
       verfügten damit immer noch über eine Vertretung. Allerdings wurden die
       Beschränkungen für den Medschlis als Verstoß gegen eine einstweilige
       Anordnung des IGH von 2017 gewertet.
       
       Eine Diskriminierung sah der [4][IGH] auch darin, dass die ukrainische
       Sprache im Schulsystem der Krim nicht genug erhalten wird. Generell warf
       der IGH Russland vor, dass es den Konflikt eskaliert habe und auch dabei
       gegen eine Anordnung des IGH von 2017 verstieß.
       
       Der IGH – ein Gericht der Vereinten Nationen – sitzt im niederländischen
       Den Haag und kann nur Recht sprechen, wenn sich beide Streitparteien seiner
       Rechtsprechung unterwerfen oder es um die Auslegung von völkerrechtlichen
       Verträgen geht, in denen eine Streitschlichtung durch den IGH vorgesehen
       ist. An diesem Freitag soll er ein weiteres Urteil im Konflikt zwischen der
       Ukraine und Russland verkünden. Hier geht es um die Frage, ob Russland der
       Ukraine Völkermord im Donbass vorwerfen durfte.
       
       1 Feb 2024
       
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