# taz.de -- Wiener Polizei beschlagnahmt erstes Auto: Extreme Strafe für extremen Raser
       
       > Ein Pkw-Fahrer, der in Wien mit 114 Kilometern pro Stunde unterwegs war,
       > ist sein Auto nun los. Womöglich für immer. Für wen gelten die neuen
       > Regeln?
       
 (IMG) Bild: Bodenmarkierung zur Geschwindigkeitsbeschränkung im Mühlviertel, Oberösterreich
       
       BERLIN taz | Die [1][neuen Regeln in Österreich sind gerade in Kraft], da
       machen die Behörden Ernst: Ein 28-jähriger Autofahrer, der innerorts mit
       Tempo 114 geblitzt wurde, musste seinen Wagen abgeben. „Da eine
       Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt wurde, kam
       es zur vorläufigen Beschlagnahme“, teilte die Wiener Polizei mit.
       
       Nach dem seit 1. März geltenden neuen Verwaltungsstrafrecht können
       Überschreitungen des Tempolimits um mehr als 60 Kilometer pro Stunde
       innerorts und mehr als 70 Stundenkilometer außerorts zur Beschlagnahmung
       des Fahrzeugs führen – wenn „Fahrer sich als völlig unbelehrbar gezeigt“
       hätten. Wer noch schneller – mit mindestens 80 beziehungsweise 90
       Stundenkilometer über der Höchstgeschwindigkeit – unterwegs ist, kann
       seinen Pkw sogar schon beim ersten Mal los sein. Gehört das Auto jemand
       anderem, gibt es ein Fahrverbot für den:die Raser:in. Der Führerschein
       kann aber grundsätzlich schon eingezogen werden, wenn Fahrer:innen
       innerorts mehr als 40 und auf Landstraßen und Autobahnen mehr als 50
       Kilometer pro Stunde zu schnell sind.
       
       Im vergangenen Jahr starben 396 Menschen auf österreichischen Straßen. Mehr
       als jeder vierte tödliche Verkehrsunfall war dabei auf zu schnelles Fahren
       zurückzuführen. „Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle andere
       Menschen auf der Straße“, hatte Verkehrsministerin Leonore Gewessler
       erklärt, als sie die Gesetzesnovelle Ende vergangenen Jahres vorstellte. Es
       gehe darum, den wenigen „die einfach nicht hören wollen“, [2][die „Tatwaffe
       aus der Hand zu nehmen]“.
       
       Der Mann in Wien war den Polizist:innen des Stadtpolizeikommandos
       Josefstadt nicht nur durch die hohe Geschwindigkeit aufgefallen, sondern
       auch, weil er „durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte
       Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet habe“.
       
       ## Deutsche Zulassung schützt nicht vor Strafe
       
       Ein Polizeisprecher sagte, der beschlagnahmte VW Scirocco werde „verwahrt“,
       bis klar sei, ob er versteigert werde. Dafür müsste der Lenker den
       Führerschein schon einmal wegen „gefährlicher Tempoüberschreitung“ los
       geworden sein, was noch geprüft wird. Im Versteigerungsfall bekäme der
       Verkehrssicherheitsfonds 70 Prozent der Erlöse, den Rest die Kommune. Auch
       in Tirol und Kärnten wurden schon Autos konfisziert.
       
       Laut ADAC können in Österreich wohl auch in Deutschland zugelassene
       Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Ähnliches gilt bereits in Italien, wenn
       Fahrer:innen dort mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt werden.
       
       6 Mar 2024
       
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