# taz.de -- Anti-LGBTQI-Gesetz in Uganda: Queer sein bleibt strafbar
       
       > 2023 verabschiedete Uganda ein Gesetz gegen Homosexualität.
       > Menschenrechtsaktivist:innen klagten. Das Verfassungsgericht wies
       > das nun ab.
       
 (IMG) Bild: In Uganda hat das Verfassungsgericht ein umstrittenes Gesetz gegen Homosexuelle bestätigt
       
       KAMPALA taz | Es kam, wie erwartet: Ugandas Verfassungsgericht entschied am
       Mittwoch, dass das 2023 in Kraft getretene Anti-LGBTQI-Gesetz rechtmäßig
       ist. Das Gericht habe in seiner Entscheidung die „sozialen und kulturellen
       Normen des Landes“ sowie dessen „Werte und Hoffnungen“ berücksichtigt, so
       heißt es in einer Erklärung des Gerichts.
       
       Es lehnte damit eine Klage verschiedener ugandischer
       Nichtregierungsorganisationen, Rechtswissenschaftler und Akademiker ab, die
       im Juni 2023 vor das Verfassungsgericht des Landes gezogen waren, um das
       sogenannte [1][„Anti-Homosexualitätsgesetz“] als verfassungswidrig zu
       kippen. Das Gericht hatte im Dezember 2023 mit der Verhandlung begonnen.
       
       ## Eines der härtesten Anti-LGBTQI-Gesetze weltweit
       
       Ugandas Parlament hat im März 2023 das Gesetz verabschiedet – und zwar fast
       einstimmig. Nur zwei von 389 Abgeordneten waren dagegen. Als Grund, warum
       Uganda ein solches Gesetz überhaupt benötigt, wurde im ersten Gesetzentwurf
       damals dargelegt: „Um die Kapazitäten des Landes zu stärken, inneren und
       äußeren Bedrohungen der traditionellen, heterosexuellen Familie zu
       begegnen“.
       
       Es ist eines der härtesten Gesetze gegen die LGTBQ+-Gemeinde weltweit und
       sieht in einigen Fällen sogar die Todesstrafe vor: „Eine Person, die die
       Straftat der schweren Homosexualität begeht, muss im Fall einer
       Verurteilung den Tod erleiden“, steht darin. Die Todesstrafe wird in Uganda
       schon lange nicht mehr vollstreckt, insofern bedeutet dies in der Praxis
       lebenslange Haft.
       
       Unter „schwerere Homosexualität“ verstehen die ugandischen Gesetzeshüter
       unter anderem homosexuelle Akte mit Minderjährigen, Alten oder Menschen mit
       Behinderungen.
       
       ## Heftige Kritik aus dem Ausland
       
       Das Gesetz war Ende Mai vergangenen Jahres [2][durch die Unterschrift von
       Präsident Yoweri Museveni in Kraft getreten], der daraufhin viel Kritik aus
       dem westlichen Ausland einstecken musste. Die USA erließen
       Visa-Restriktionen gegen zahlreiche Parlamentarier Ugandas. Die Weltbank
       kündigte an, Uganda keine Kredite mehr zu erteilen. Doch Museveni wies all
       diese „Einmischung von Außen“, wie er es nannte, empört von sich. Seitdem
       sucht er deutlich die Nähe zu Russlands Präsident Wladimir Putin, [3][der
       die LGBQI-Menschen jüngst mit „Terroristen“ gleichsetzte].
       
       Bereits zuvor war Homosexualität verboten – ein Erbe der Kolonialzeit. Die
       britischen Kolonialherren hatten 1950 im Strafgesetzbuch Homosexualität
       unter Strafe gestellt. Doch Ugandas Gesetzgebern geht dies nicht weit
       genug. Bereits vor zehn Jahren wurde ein Gesetzentwurf ins Parlament
       eingebracht, der den Straftatbestand verschärft. 2013 war dieses Gesetz vom
       Parlament verabschiedet worden, wurde 2014 letztlich aber vom
       Verfassungsgericht gekippt.
       
       ## Sexuelle Orientierung als Kündigungsgrund für Vermieter
       
       Immerhin, dieses Mal erklärte das Gericht das Gesetz zwar als
       verfassungskonform, doch korrigierte es einige besondere Paragrafen, die
       das ganze soziale Umfeld der LGBTQI-Gemeinde mitkriminalisiert hätte.
       Darunter das Verbot von Vermietern, Wohnungen oder Büroräume an Menschen
       und Organisationen aus der LGBTQI-Community zu vermieten. Diese Klausel
       hatte im vergangenen Jahr dafür gesorgt, dass zahlreiche
       Nichtregierungsorganisationen, die sich im Kampf gegen HIV/Aids engagieren,
       von ihren Vermietern auf die Straße gesetzt wurden, weil sich unter ihren
       Patienten auch ein paar HIV-positive LGTBQI-Menschen befanden.
       
       Auch sind nun laut den jüngsten Anpassungen durch das Verfassungsgericht
       Eltern, Freunde oder entfernte Verwandte nicht mehr verpflichtet, die
       LGBTQI-Person bei der Polizei anzuzeigen, wenn sie sich ihnen gegenüber
       outed. Dies hatte vor allem Familienangehörige stark verunsichert, die
       nicht wussten, wie sie nun mit dem neuen Gesetz umgehen sollen, wenn sich
       quasi die ganze Familie mit strafbar macht. Zahlreiche LGBTQI-Menschen
       hatten in den vergangenen Monaten der taz berichtet, [4][wie sehr sie sich
       sozial isoliert fühlen und dadurch auch an Depressionen leiden].
       
       Nicholas Opiyo, Ugandas berühmtester Menschenrechtsanwalt, der das
       vorherige Gesetz 2014 erfolgreich vor dem Verfassungsgericht gekippt hatte
       und auch jetzt zu den Klägern zählte, zeigte sich auf der Plattform X
       optimistisch: „Wir werden sehen, welche Schritte wir als nächstes
       unternehmen können“, verkündete er.
       
       3 Apr 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schlindwein
       
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