# taz.de -- US-Sanktionen gegen zwei Afghanen: Lange Schatten im Ländle
       
       > Wegen mutmaßlicher Korruption haben die USA zwei afghanische Männer
       > sanktioniert. Mindestens einer ist Immobilieninvestor in
       > Baden-Württemberg.
       
 (IMG) Bild: In Ehningen will Adschmal Rahmani das Viertel „Quantum Gardens“ mit Hightechlaboren bauen
       
       Der 11. Dezember 2023 war kein guter Tag für Mir Rahman Rahmani und seinen
       Sohn Adschmal Rahmani. Die beiden afghanischen Geschäftsmänner landeten an
       diesem Tag auf der Sanktionsliste des US-Finanzministeriums. Die USA werfen
       ihnen Korruption und Betrug im großen Stil vor. So sollen sie unter anderem
       in den Jahren vor 2021 in Afghanistan Millionengeschäfte mit Treibstoff zu
       überhöhten Preisen gemacht haben, den sie der afghanischen Armee, aber auch
       dort stationierten Nato-Truppen verkauft haben.
       
       In Deutschland war Adschmal Rahmani bis zur Sanktionslistung nur als
       Großinvestor bekannt. In der 8.000-Einwohner-Gemeinde Ehningen in der Nähe
       von Stuttgart wollte Rahmanis Immobilienfirma, die „Ozean Group“, zusammen
       mit deutschen Partnern einen Wohn- und Technologiecampus errichten.
       Nachdem die taz im Dezember 2023 über die US-Sanktionen gegen die beiden
       Geschäftsleute berichtet hatte, [1][stoppte die Gemeinde Ehningen das
       Bebauungsplanverfahren].
       
       In der Geschichte um Vater und Sohn Rahmani geht es aber nicht nur um
       mutmaßliche Korruption, US-Sanktionen und Immobiliendeals in
       Baden-Württemberg. Es geht auch um die Frage: Können Journalist:innen
       über solche Vorgänge frei berichten – oder lassen sie sich von der
       Androhung exorbitanter Schadensersatzklagen einschüchtern?
       
       Für den Afghanistan-Experten und taz-Autor Thomas Ruttig waren die beiden
       Rahmanis schon vor den Investitionsplänen in Ehningen keine Unbekannten.
       Bis zur erneuten Machtübernahme der Taliban im August 2021 war Rahmani
       senior Präsident des afghanischen Unterhauses. Politische Gegner in Kabul
       warfen ihm vor, sich diesen einflussreichen Posten erkauft zu haben. Über
       seinen Sohn hieß es, dass er Schmiergeld für sein Parlamentsmandat gezahlt
       habe. Diese Vorwürfe finden sich auch in der Begründung der Sanktionen
       durch das US-Finanzministerium.
       
       ## Berichterstattung wollen sie verbieten
       
       Die taz berichtete als erstes deutsches Medium über die US-Sanktionslistung
       von Vater und Sohn Rahmani. Diese bestreiten die Vorwürfe vehement und
       wollen jede Berichterstattung dazu verbieten.
       
       Statt eine erste Anfrage der taz zu einer Stellungnahme zu den Vorwürfen
       und dem Sanktionsbeschluss im Dezember und einen weiteren umfangreichen
       Fragenkatalog wenig später zu beantworten, verklagten sie im Januar die
       Zeitung und ihren Autor Thomas Ruttig. Das offensichtliche Ziel: jede
       weitere Berichterstattung zu dem Fall unterbinden, wie dies eine
       vorformulierte Unterlassungserklärung auch explizit fordert.
       
       Vor dem Landgericht Hamburg klagt der Medienanwalt Ralf Höcker für die
       Rahmanis gegen Ruttig und die taz. Es ist ein typischer Slapp-Fall
       („Strategic Lawsuit against Public Participation“). Mittels juristischer
       Einschüchterung durch das Aufrufen enormer Schadensersatzsummen sowie einen
       hohen Arbeitsaufwand für einen womöglich jahrelangen Prozess soll der Preis
       für jede weitere Berichterstattung in unkalkulierbare Höhen getrieben
       werden. Höcker nennt den Slapp-Vorwurf „abenteuerlich“, „absurd“ und ein
       Ablenkungsmanöver.
       
       Die taz unterlag in der ersten Instanz. Sie besteht aber weiter darauf,
       dass es ihr Recht ist, darüber zu berichten, da der Fall von großem
       öffentlichen Interesse ist.
       
       Bei dem nun gestoppten Prestigeprojekt in Ehningen, den Quantum Gardens,
       einem Wohn- und Technologiecampus für 3.500 Menschen, arbeitete Rahmanis
       Ozean Group unter anderem mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart
       GmbH, IBM Deutschland und der Fraunhofer-Gesellschaft zusammen.
       
       ## Kretschmanns „Leuchtturmprojekt“
       
       Ehningen ist der Standort von Europas erstem kommerziellen
       Quantum-Computer, den IBM dort im Juni 2021 vorstellte. Baden-Württembergs
       Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nannte das damals ein
       „Leuchtturmprojekt“ der deutschen Hochtechnologie. Die damalige
       Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) war per Video zugeschaltet.
       
       Der Technologiepark in Ehningen soll Deutschland und Europa im globalen
       Wettbewerb mit den USA und China in einer Schlüsseltechnologie nach vorn
       bringen. Im April 2023 durchschnitt Kretschmann zusammen mit Rahmani junior
       feierlich ein rotes Band zur Eröffnung des ersten Bauabschnitts des Quantum
       Village.
       
       Nach dem US-Sanktionsbeschluss zog sich IBM Deutschland aus dem Projekt
       Quantum Gardens zurück. Dies bestätigte der taz eine IBM-Sprecherin, die zu
       den Gründen keine Angaben machen wollte. Klar ist aber: Als Tochter eines
       US-Konzerns kann es sich IBM Deutschland nicht leisten, mit einer von
       Washington sanktionierten Firma Geschäfte zu machen.
       
       Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte der taz im Zusammenhang mit den
       Immobilieninvestitionen Ermittlungen gegen unbekannt. Nähere Angaben wollte
       sie dazu nicht machen.
       
       Rahmani junior will sein Vermögen nur legal erworben haben, erklärte sein
       Anwalt gegenüber der taz. Sein Vater bestreitet, überhaupt etwas mit den
       Geschäften des Sohns zu tun zu haben. Er sei gar kein Geschäftsmann.
       
       Die Rahmanis haben in den USA gegen die US-Sanktionen geklagt. Jedoch erst
       einmal erfolglos. Am 19. April 2024 wies ein Gericht in Washington ihren
       Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück.
       
       ## Gut vernetzte Geschäftsleute
       
       Die Begründung: Die US-Regierung werde in dem bevorstehenden Verfahren
       „wahrscheinlich nachweisen“, dass sie ihre Sanktionen auf „substanzielle
       Beweise stützt“. Sie legte dem Gericht ein geheimes Memorandum mit Beweisen
       vor. Für die Öffentlichkeit sind dieser aber weiter nicht einsehbar. Die
       Rahmanis hätten „keine Erfolgsaussichten in der Sache nachgewiesen“,
       schrieb das Gericht in Washington. Diese sei nun „zur Entscheidung reif“.
       Ein Datum für deren Verkündung ist bisher aber nicht bekannt.
       
       Die Rahmanis und ihre Firmen sehen sich dagegen als künftige Sieger im
       Streit. Immerhin sei jetzt erstmals absehbar, dass die US-Regierung
       Nachweise vorlegen muss, teilten sie der taz Ende April mit. Sie rechnen
       mit einem Sieg im weiteren Verfahren und legen Wert auf den Hinweis, dass
       sie nicht die Presseerklärung der US-Stellen angreifen, sondern die
       Sanktionen selbst.
       
       Die beiden Rahmanis sind die ersten führenden Funktionsträger der
       afghanischen Regierung, die 2021 von den Taliban gestürzt wurde, die jetzt
       von der US-Regierung sanktioniert werden. Zusammen mit ihnen treffen die
       Sanktionen „44 assoziierte juristische Personen“: Das sind Firmen in sieben
       Ländern auf zwei Kontinenten, die Washington den Rahmanis zuordnet. 21
       dieser Firmen sind in Deutschland ansässig.
       
       Das US-Finanzministerium und der 2008 vom US-Kongress eingesetzte
       [2][„Sonderinspekteur für Afghanistans Wiederaufbau“ (Sigar)], John Sopko,
       der die Untersuchungen führt, sprechen von einem „internationalen
       Firmennetzwerk“ und ausdrücklich von „den Firmen der Rahmanis“ – im Plural.
       [3][Wie der Sonderinspekteur in einer Pressemitteilung erklärte],
       unterhielten die Rahmanis weiterhin „ein korruptes internationales
       Netzwerk“.
       
       Die Sanktionen gegen die Rahmanis seien wegen deren „umfangreichen Rollen
       in transnationaler Korruption“ vom Amt für die Kontrolle ausländischer
       Vermögenswerte (Office of Foreign Assets Control – Ofac) verhängt worden,
       schrieb das US-Finanzministerium [4][in einer Pressemitteilung am 11.
       Dezember 2023]. Das Ofac gehört zum US-Finanzministerium.
       
       Vom Ofac heißt es weiter: „Über ihre afghanischen Unternehmen führten die
       Rahmanis einen komplexen Korruptionsplan im Beschaffungswesen aus, der zur
       Veruntreuung von Millionen Dollar aus von der US-Regierung finanzierten
       Verträgen zur Unterstützung afghanischer Sicherheitskräfte führte.“ Dabei
       ging es nach Angaben des Sonderinspekteurs um „Treibstoffbeschaffung“ für
       „amerikanische, Nato- und afghanische Truppen“. In „fast jedem“ Schritt
       dieses „Korruptionsplans schufen die Rahmanis Möglichkeiten, sich auf
       Kosten anderer zu bereichern“, schreibt das US-Finanzministerium.
       
       ## Beide streiten die Vorwürfe ab
       
       Die US-Regierung finanzierte die afghanischen Streitkräfte bis zu ihrem
       Abzug im August 2021, einschließlich der Beschaffung von Treibstoff. Die
       Aufträge dafür wurden von den US-Truppen in Afghanistan vergeben.
       
       Beide Rahmanis streiten über ihre Anwälte alle Vorwürfe kategorisch ab. Sie
       nennen sie willkürlich und jeder Basis entbehrend.
       
       Im Einzelnen wirft das US-Ministerium den Rahmanis vor, den Preis von
       Treibstoff durch Scheinfirmen künstlich in die Höhe getrieben zu haben,
       dazu „Betrug bei der Einfuhrsteuer“ sowie Diebstahl von Treibstoff und
       Korruption bei den Parlamentswahlen 2018.
       
       Laut US-Regierung kauften sich die Rahmanis politischen Einfluss. Rahmani
       senior habe Millionen an mehrere Abgeordnete gezahlt, um sich 2018 ihre
       Stimmen bei der Wahl für den Vorsitz im Unterhaus des afghanischen
       Parlaments zu sichern.
       
       Rahmani junior habe im selben Jahr für seinen Parlamentssitz Mitglieder der
       Wahlkommission mit 1,6 Millionen Dollar bestochen, damit sie ihm „tausende
       Stimmen“ zusätzlich zuschanzten. Das US-Finanzministerium erklärt in seiner
       Pressemitteilung, dass „die Rahmanis, nachdem sie sich ins afghanische
       Parlament geschmiert hätten, ihre offiziellen Positionen nutzten, um ihr
       korruptes System aufrechtzuerhalten“.
       
       ## Staatsbürgerschaft durch Investitionen
       
       Laut US-Ministerium verfügen beide Rahmanis nicht nur über die
       Staatsangehörigkeit Afghanistans, sondern auch über Pässe von Zypern und
       dem Karibikstaat St. Kitts und Nevis. Beide Länder bieten sogenannte
       „Staatsbürgerschaft durch Investitionen“-Programme an, die dem
       Sanktionsbescheid zufolge von „korrupten Offiziellen wie den Rahmanis
       erworben und benutzt werden, um Geschäfte rund um die Welt zu tätigen“.
       
       Die US-Sanktionen gegen die Rahmanis und die ihnen zugeordneten Firmen
       erfolgen unter anderem auf der Grundlage des [5][Global Magnitsky Human
       Rights Accountability Act]. Den setzte der US-Kongress 2016 in Kraft, um
       „Täter von schweren Menschenrechtsverletzungen und Korruption auf der
       ganzen Welt“ verfolgen zu können.
       
       Die Sanktionen ermöglichen Washington, etwaige „Vermögenswerte und
       Interessen“ der Sanktionierten in den USA zu blockieren. Gleichzeitig
       werden damit US-Bürger:innen und in den USA befindlichen Personen jegliche
       Geschäfte mit den Sanktionierten verboten. „Finanzinstitutionen und andere
       Personen“ auch außerhalb der USA, die mit ihnen geschäftlich verkehren,
       könnten „Gegenstand einer Vollstreckungsmaßnahme“ werden.
       
       Die Rahmanis streiten alle korruptionsbezogenen Vorwürfe des
       US-Finanzministeriums als „nicht nur falsch, sondern auch nicht schlüssig“
       ab. Sie seien in dem Sanktionsverfahren „nicht einmal angehört worden“, und
       ihnen sei „keine Begründung der Vorwürfe vorgelegt worden“. Zudem liege den
       Sanktionen „keine Schuldfeststellung zugrunde“.
       
       ## Zunächst war die Zusammenarbeit gut
       
       Adschmal und Mir Rahman Rahmani bestehen insbesondere darauf, dass sie „mit
       den Firmen, die das US-Finanzministerium als Beteiligte an Preisabsprachen
       benennt“ beziehungsweise mit „Unterschlagung“ oder dem „Abzweigen von
       Treibstoff“ in Verbindung bringe, „nachweislich nichts zu tun“ hätten. Die
       US-Regierung nennt aber im Zusammenhang mit Preisabsprachen bis auf eine
       Ausnahme gar keine Firmennamen. In dem einzig genannten Fall geht es um
       angebliche Bestechung von afghanischem Armeepersonal.
       
       Mir Rahman Rahmani insistiert, sich überhaupt „nicht unternehmerisch
       betätigt“ zu haben. Gegenüber dem US-Gericht erklärte er allerdings, dass
       er „ab etwa 2005“ in Afghanistan „private Geschäftsmöglichkeiten verfolgt“
       habe.
       
       Auch die Vorwürfe der Korruption des parlamentarischen Prozesses weisen
       beide Rahmanis zurück. Adschmal Rahmani habe „seine Wahl haushoch
       gewonnen“, es sei dabei nicht „auf einige wenige Stimmen angekommen“. Er
       trat in der Provinz Kabul an, die nach afghanischem Wahlrecht einen
       Wahlkreis mit 24 reservierten Mandaten für Männer und 9 für Frauen
       darstellt. Unter hunderten Kandidaten belegte er zwar den ersten Platz,
       allerdings nur mit 2,0 Prozent der gültigen Stimmen.
       
       Zunächst hatten die Rahmanis gut mit dem US-Militär in Afghanistan
       zusammengearbeitet. Mir Rahman Rahmani habe direkt nach Beginn der
       US-Intervention gegen das damalige Taliban-Regime in Afghanistan nach den
       Anschlägen vom 11. September 2001 „die erste Gruppe der US-Streitkräfte,
       die Ende 2001 auf dem Flughafen Bagram“ landete, unterstützt, heißt es auf
       seiner persönlichen Webseite.
       
       Die neue afghanische Regierung übergab ihm den Befehl über eine
       Armeedivision in Bagram, wo das US-Militär zunächst sein Hauptquartier für
       Afghanistan einrichtete. Man verlieh ihm auch den Rang eines Generals.
       Diese Funktion übte er bis 2004 aus, wie er dem US-Gericht erklärte.
       
       Adschmal Rahmani erklärte, er sei zunächst Dolmetscher für das US-Militär
       gewesen. Dann stieg er, wie auf seiner persönlichen Webseite noch im
       Dezember zu lesen war, schrittweise vom Fuhrparkbesitzer, der Fahrzeuge an
       afghanische US-Vertragspartner leaste, zum „Hauptauftragnehmer“ des
       „größten Logistikauftrags“ der Nato/Isaf-Truppen in Afghanistan auf.
       
       Heute ist Adschmal Rahmanis Ozean Group außer in Ehningen und weiteren
       Orten Baden-Württembergs auch in Bayern und Hessen aktiv. Auf ihrer
       Webseite hat sich der Titel des Ehninger Projekts inzwischen von „Quantum
       Gardens“ zu „Hinter dem Berg II“ geändert.
       
       In Frankfurt am Main stockt [6][laut Hessischem Rundfunk mutmaßlich wegen
       der US-Sanktionen die Vergabe von Fördermitteln für ein weiteres Projekt
       einer zur Ozean Group gehörenden Firma].
       
       Auf [7][Adschmal Rahmanis Webseite] ist von weiteren Geschäften die Rede.
       So befinde er sich „in der Endphase der Verhandlungen über ein Abkommen zur
       Lieferung großer Mengen Erdgas in Deutschland und europäischen
       Nachbarländern“. Er sehe sich „als Unternehmer in der Verantwortung, zur
       Bewältigung der drängendsten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
       Probleme Deutschlands beizutragen“.
       
       Seine Partner nennt er dort nicht. In einem früheren Interview [8][mit dem
       Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehningen] sprach er jedoch von „Investitionen
       und strategische[n] Partnerschaften mit Energieversorgungsunternehmen“, die
       Verträge „mit deutschen kommunalen Energieunternehmen und Industriekunden“
       abschlössen.
       
       ## Baden-Württemberg weiß von nichts
       
       Auch mit der Nato waren Rahmani-Firmen nach eigenen Angaben nach der
       Machtübernahme der Taliban, die die westlichen Truppen zum Abzug aus
       Afghanistan zwangen, weiter im Geschäft. Auf der Webseite von Adschmal
       Rahmanis RG Group FZE mit Sitz in Dubai hieß es noch Mitte März, er habe in
       „Kraftstoffversorgungsunternehmen auf der ganzen Welt“ investiert,
       „darunter mehrere, die weiterhin die Nato in Deutschland, den Niederlanden
       und Belgien beliefern“. Inzwischen ist diese Aussage dort gelöscht. Es ist
       nur noch allgemein von „Kunden in Zentralasien und Europas mittlerer und
       östlicher Region“ die Rede.
       
       Der Sprecher der Landesregierung Baden-Württembergs teilte der taz nach
       Bekanntwerden der Sanktionen zunächst mit, die Landesregierung habe keine
       Kenntnisse von den Korruptionsvorwürfen gegen die Rahmanis, sehe sich die
       Sache aber „jetzt natürlich an“.
       
       Deutschlands Sanktionsregime bewegt sich im Kompetenzgefüge zwischen
       Europäischer Union und Mitgliedstaaten. „Grundsätzlich“ sei „die EU für die
       Verhängung von Sanktionen zuständig“, teilt das
       Bundeswirtschaftsministerium der taz mit. Die Mitgliedstaaten seien dagegen
       für deren „Umsetzung und Durchsetzung“ zuständig. Sie seien weder rechtlich
       an US-amerikanische Sanktionsbeschlüsse „gebunden, noch setzen sie diese
       um“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Es gebe aber eine
       „sanktionspolitische Koordination“ mit den USA, die „Gegenstand
       vertraulicher Gespräche“ sei, betont das Auswärtige Amt.
       
       Das Bundeswirtschaftsministerium fügt hinzu, Spielräume für nationale
       Sanktionen bestünden „regelmäßig“ nicht. Ausnahmen gebe es allerdings. Im
       Bereich Terrorismus etwa sanktionieren die USA, die EU und einzelne
       EU-Staaten durchaus unterschiedliche Personen und Gruppen.
       
       Keines der genannten Ministerien wie auch das Bundesfinanzministerium
       wollen sich zu Einzelfällen wie den Rahmani-Sanktionen äußern. Auf den
       einschlägigen Sanktionslisten Deutschlands und der EU zu Afghanistan stehen
       die Rahmanis nicht.
       
       Über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen unbekannt
       [9][berichtete im Februar zuerst der Hessische Rundfunk]. Es gehe um eine
       mögliche Strafbarkeit nach deutschem Recht, hieß es.
       
       Die Staatsanwaltschaft wollte der taz aber keine Details nennen und berief
       sich dabei auf das baden-württembergische Pressegesetz, das eine Aussetzung
       der Auskunftspflicht ermöglicht, wenn sich diese negativ auf ein
       schwebendes Verfahren auswirken könnte.
       
       Anm. d. Redaktion: Die o.g. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart
       gegen unbekannt wurden inzwischen eingestellt.
       
       14 May 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.szbz.de/nachrichten/artikel/stopp-fuer-quantum-gardens-auf-dem-ehninger-ibm-areal
 (DIR) [2] https://www.sigar.mil/
 (DIR) [3] https://www.sigar.mil/pdf/PressRelease/SIGAR%20GloMag%20Press%20Release.pdf
 (DIR) [4] https://home.treasury.gov/news/press-releases/jy1973
 (DIR) [5] https://en.wikipedia.org/wiki/Magnitsky_Act
 (DIR) [6] https://www.hessenschau.de/wirtschaft/korruptionsvorwuerfe-gegen-immobilien-investor-in-frankfurt-v2,wohnungen-frankfurt-sanktionen-100.html
 (DIR) [7] https://www.ajmal-rahmani.com/
 (DIR) [8] https://ozean-group.eu/wp-content/uploads/2023/05/Mitteilungsblatt-Ehningen-11.05.2023.pdf
 (DIR) [9] https://www.hessenschau.de/wirtschaft/korruptionsvorwuerfe-gegen-immobilien-investor-in-frankfurt-v2,wohnungen-frankfurt-sanktionen-100.html
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Korruption
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Baden-Württemberg
 (DIR) GNS
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Afghanistankrieg
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Afghanistan-Konferenz in Doha: Taliban-Gespräche ohne Afghaninnen
       
       Weil die afghanischen Taliban auf internationale Anerkennung hoffen, nahmen
       sie erstmals an einem von der UNO organisierten Treffen in Doha teil.
       
 (DIR) Aufbau antiwestlicher Staatenallianz: Annäherung an die Taliban
       
       Russland und China bewegen sich Schritt für Schritt in Richtung einer
       vollen diplomatischen Anerkennung des afghanischen Taliban-Regimes.
       
 (DIR) Aufnahme von Menschen aus Afghanistan: „Ein echtes Blockadeprogramm“
       
       Die Bundesregierung wollte Schutzbedürftige aus Afghanistan aufnehmen, legt
       ihnen aber große Steine in den Weg. Zuletzt gab es immerhin Hoffnung.
       
 (DIR) Bigotte Symbolpolitik: Und was ist mit Afghanistan?
       
       Draußen protestieren auch Politiker gegen rechts. Es sind dieselben, die
       eine rechte Politik machen, konkret gegen Afghaninnen und Afghanen.