# taz.de -- „Meta AI“ Assistent: Training mit deinen Daten
       
       > Der Facebook- und Instagram-Konzern Meta will Daten von Nutzer:innen
       > für das Training von KI nutzen. Ein Datenschutzverein legt Beschwerde
       > ein.
       
 (IMG) Bild: Instagram, Facebook und WhatsApp gehören alle zum Techkonzern Meta
       
       BERLIN taz | Der Datenschutzverein Noyb will erreichen, dass der
       Facebook-Mutterkonzern Meta seine Nutzer:innen um Erlaubnis fragt, wenn
       er deren Daten im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI) verwenden
       will. Der Verein hat in zunächst elf europäischen Ländern Beschwerde gegen
       eine [1][angekündigte Änderung der Meta-Datenschutzrichtlinie] eingereicht.
       
       Mit dieser möchte das Unternehmen sich erlauben, persönliche Daten der
       Nutzer:innen zum Beispiel für das Training von KI-Systemen zu verwenden
       – ohne eine explizite Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Meta erlaube
       sich damit, beliebige Daten aus beliebigen Quellen für beliebige Zwecke zu
       verwenden und an Dritte weiterzugeben, wenn es um KI gehe, kritisiert
       Vereinsgründer Max Schrems.
       
       Die eingereichten Beschwerden gehören zu den ersten, die sich gegen neue
       Regelungen oder Praktiken im Zusammenhang mit KI richten. Dabei tritt das
       entsprechende [2][EU-Gesetz, das KI reguliert], erst in diesen Wochen in
       Kraft und die enthaltenen Regeln werden erst nach Übergangsfristen wirksam.
       
       Noyb stützt die Beschwerden jedoch auf die Datenschutz-Grundverordnung
       (DSGVO). Die Argumentation: Metas Änderung widerspreche der DSGVO in zwei
       zentralen Punkten. Zum einen bleibe der Zweck der Datenverarbeitung zu
       unklar, das sei nicht mit dem Gesetz vereinbar. Zum anderen müsse der
       Konzern den Nutzer:innen nicht nur ein Opt-out bieten – also die
       Möglichkeit, der Nutzung in einem zweiten Schritt zu widersprechen.
       Vielmehr müsse er ein Opt-in schaffen, bei dem die Nutzer:innen aktiv
       einwilligen müssen, wenn sie ihre Daten für KI-Zwecke genutzt sehen wollen.
       Das vorgesehene Opt-out-Verfahren sei außerdem „extrem kompliziert“. Dabei
       sei es technisch möglich, so einen Widerspruch auch mit einem Klick – wie
       etwa beim Abbestellen von Newslettern – umzusetzen.
       
       ## Meta widerspricht den Vorwürfen
       
       Die Datenschutzänderungen sollen am 26. Juni in Kraft treten. Noyb setzt
       daher bei den Beschwerden auf ein Dringlichkeitsverfahren, in der Hoffnung,
       europaweit ein schnelles vorläufiges Verbot der neuen Klauseln zu erwirken.
       Im nächsten Schritt müssen nun die Aufsichtsbehörden entscheiden, ob sie
       die Sache ebenfalls für dringlich halten oder ein reguläres Verfahren
       einleiten. Das kann sich durchaus über Jahre hinziehen.
       
       Meta hatte im Mai angekündigt, dass es zum Jahresende „aufregende neue
       generative KI-Erfahrungen“ für Nutzer:innen in Europa ausrollen will.
       Gleichzeitig startete die entsprechende Benachrichtigung der Nutzer:innen.
       „Wir sind zuversichtlich, dass unser Ansatz mit den Datenschutzgesetzen
       vereinbar ist“, schreibt ein Unternehmenssprecher der taz auf Anfrage. Die
       für Meta zuständige irische Datenschutzaufsichtsbehörde sei vorab
       eingebunden gewesen.
       
       Irland ist allerdings nicht ohne Grund ein [3][beliebter EU-Sitz von
       Tech-Konzernen]: Die irische Behörde ist in der Vergangenheit durch eine
       [4][laxe Durchsetzung der Regeln und große Industriefreundlichkeit
       aufgefallen].
       
       6 Jun 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.facebook.com/privacy/policy/version/25238980265745528/
 (DIR) [2] /Kuenstliche-Intelligenz/!6009041
 (DIR) [3] /Datenschutz-in-EU/!5744143
 (DIR) [4] /Nach-Verstoessen-gegen-EU-Datenschutz/!5933272
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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