# taz.de -- EU-Renaturierungsgesetz: Macht Österreich alles kaputt?
       
       > Beim EU-Renaturierungsgesetz stimmte die österreichische Umweltministerin
       > gegen den Willen von Bundeskanzler Nehammer. Ist die Verordnung in
       > Gefahr?
       
 (IMG) Bild: Bundeskanzler Nehammer und Klimaministerin Gewessler sind sich bei EU-Renaturierungsgesetz uneinig
       
       ## Ist das EU-Renaturierungsgesetz in Gefahr?
       
       Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) will beim Europäischen
       Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeitsklage gegen die
       EU-Renaturierungs-Verordnung einlegen. Er moniert, dass die Verordnung nur
       mit Zustimmung der österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler
       (Grüne) zustande kam, die dabei aber das österreichische Recht verletzt
       habe. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
       
       ## Richtig ist:
       
       Die EU-Renaturierungs-Verordnung verpflichtet die EU-Staaten auf
       Naturschutz und die Wiederherstellung beschädigter Ökosysteme. Der
       anspruchsvolle Vorschlag der EU-Kommission wurde in Verhandlungen von
       EU-Ministerrat und EU-Parlament abgeschwächt. Doch unter dem Eindruck der
       Bauernproteste galt auch dieser lückenhafte Kompromiss vom November 2023
       als ambitioniert. Im März stimmte zuerst das EU-Parlament zu. Der
       EU-Ministerrat stimmte dann am vorigen Montag zu. Weil in den letzten
       Monaten viele Regierungen vom Kompromiss abgerückt waren, kam die
       erforderliche Mehrheit nur zustande, weil Österreich, das sich bisher
       enthalten hatte, nun mit „ja“ stimmte.
       
       Nach Ansicht von Kanzler Nehammer hat Ministerin Gewessler bei ihrer
       Zustimmung zwei Rechtsbrüche begangen. Zum einen habe sie sich über eine
       ablehnende Stellungnahme der österreichischen Bundesländer hinweggesetzt.
       Zum anderen habe ihr das Einvernehmen des mitzuständigen österreichischen
       Landwirtschaftsministers Norbert Totschnig (ÖVP) gefehlt. Umweltministerin
       Gewessler verwies auf vier von ihr in Auftrag gegebene Gutachten, wonach
       sie dennoch der EU-Verordnung zustimmen konnte. Wer Recht hat, muss wohl
       das österreichische Verfassungsgericht entscheiden.
       
       Auf das Inkrafttreten der EU-Renaturierungs-Verordnung hat der
       inner-österreichische Streit aber keine Auswirkungen. Mit der
       Nichtigkeitsklage kann nicht gerügt werden, dass die zuständige
       österreichische Ministerin bei ihrer Stimmabgabe innerstaatliches Recht
       gebrochen hat. Der EuGH ist nicht befugt, inner-österreichischen Streit zu
       entscheiden.
       
       22 Jun 2024
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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