# taz.de -- Das EU-Renaturierungsgesetz: Grüne neue Welt?
       
       > Mit dem Nature Restauration Law sollen vor allem Naturschutzgebiete in
       > Europa wieder in einen guten Zustand gebracht werden
       
 (IMG) Bild: Klatschmohn blüht mit Bienenfreund und Kornblume
       
       Nach der Einigung ist vor der Arbeit: Mit der Zustimmung des
       EU-Ministerrats zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur liegt jetzt ein
       Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten füllen müssen. Unter anderem geht es
       darum, Flächen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 in einen
       ökologisch guten Zustand zu bringen.
       
       Das trägt der Tatsache Rechnung, dass viele nach der
       Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder der Vogelschutz-Richtlinie geschützten
       Gebiete trotzdem forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden und keinen
       sicheren Lebensraum für Insekten, Vögel, Moose, Pilze oder Lurche bieten.
       Bis 2030 sollen das mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050
       insgesamt 90 Prozent der Flächen wieder gewährleisten.
       
       Gemessen wird das an Indikatoren wie dem Vorkommen von Schmetterlingen, der
       Menge an gespeichertem Kohlenstoff oder der Anzahl von landwirtschaftlich
       genutzten Gebieten mit hoher Artenvielfalt. Aber nicht nur
       Naturschutzgebiete, auch andere wichtige Ökosysteme – etwa das Stadtgrün
       oder Lebensräume in den Meeren – sollen wieder in die Lage versetzt werden,
       CO2 und Wasser zu speichern und einen Lebensraum für bedrohte Arten zu
       bieten.
       
       Um dies zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten nationale
       Wiederherstellungspläne erarbeiten. In Deutschland hat das
       Bundesumweltministerium damit im Grunde schon begonnen, mit seinem 3,5
       Milliarden Euro schweren „Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz (ANK)“. Lange
       hing der Aktionsplan, ein politisches Leuchtturmprojekt der grünen
       Umweltministerin Steffi Lemke, im Finanzministerium fest, das die genauen
       Richtlinien für die Vergabe der Gelder freigeben musste.
       
       ## Extrawurst für die Landwirtschaft
       
       Inzwischen sind acht Fördermaßnahmen gestartet. So können sich Kommunen zum
       Beispiel um Fördergelder bewerben, um Blühstreifen anzulegen, Wege zu
       begrünen oder heimische, nicht invasive Bäume zu pflanzen.
       
       Auch die Anlage von Streuobstwiesen, Hecken, Gehölzen oder Alleen ist
       förderwürdig, genau wie die Renaturierung von Bächen, Flüssen oder Teichen.
       Programme für den Erwerb von Maschinen zur klimafreundlichen
       Bodenbearbeitung sowie für die Wiedervernässung von Moorflächen sind in
       Arbeit. Ob die bislang für das ANK avisierten 3,5 Milliarden Euro die
       derzeit umstrittenen Haushaltsberatungen überstehen, ist allerdings noch
       offen.
       
       Und auch die Vorgaben des Nature Restauration Law sind noch nicht in
       trockenen Tüchern. So dürfen die Mitgliedstaaten zum Beispiel die Umsetzung
       des Gesetzes auf landwirtschaftlichen Flächen aussetzen, wenn die
       landwirtschaftliche Produktion in Gefahr ist. Angesichts der Reaktionen des
       Deutschen Bauernverbandes auf das Gesetz – „löst Widerstände aus“ – ist das
       schon jetzt der Fall.
       
       18 Jun 2024
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Holdinghausen
       
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