# taz.de -- Bund zahlt Dezember-Abschlag: Einmalzahlung für den Winter
       
       > Im Dezember zahlt der Bund die Abschläge für Gas- und
       > Fernwärmekund:innen. Energiesparen bleibe dennoch wichtig, so das
       > Wirtschaftsministerium.
       
 (IMG) Bild: Kann der Winter kommen?
       
       BERLIN afp/reuters | Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die
       [1][erste Stufe der Gaspreisbremse mit Entlastungen] endgültig freigegeben.
       Der Bundesrat verabschiedete am Montag das sogenannte
       Erdgas-Soforthilfegesetz, das diese einmalige Entlastung vorsieht.
       
       Gas- und Fernwärmekund:innen bekommen im Dezember die Abschlagszahlung
       für einen Monat erlassen. Haushalte und gewerbliche Verbraucher:innen
       sollen so unterstützt werden, bevor die Gaspreisbremse greift, die
       voraussichtlich im März eingeführt wird.
       
       Die Entlastungszahlung erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit
       einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte
       Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen
       Versorgung erhalten die Soforthilfe ebenfalls und auch dann, wenn ihr
       Verbrauch höher ist.
       
       Das Gesetz schreibt Erdgaslieferant:innen vor, den
       Verbraucher:innen einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben.
       Der Betrag ist demnach mit der ersten Rechnung der
       Erdgaslieferant:innen zu verrechnen, deren Abrechnungszeitraum den
       Monat Dezember umfasst.
       
       ## Der Verbrauch muss trotzdem weiter reduziert werden
       
       Die Höhe der Entlastung wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel
       des Jahresverbrauchs, den die Lieferant:innen zuvor prognostiziert
       hatten, sowie des Gaspreises vom Dezember. So würden „Einsparanreize“
       beibehalten, sagte der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium,
       Michael Kellner (Grüne), im Bundesrat. Es sei weiterhin sehr wichtig,
       [2][den Verbrauch zu reduzieren].
       
       Mieter:innen sollen die Entlastung mit der nächsten jährlichen
       Heizkostenabrechnung erhalten. Vermieter:innen haben ein Jahr Zeit, um
       die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen, müssen aber schon in diesem
       Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren.
       
       Die Entlastungen haben einen Umfang im „höheren einstelligen
       Milliardenbereich“. Sie sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds
       finanziert werden.
       
       14 Nov 2022
       
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