# taz.de -- Corona-Unterstützung für Unternehmen: Keine Hilfe bei Dividendenzahlung
       
       > Dänemark führt Bedingungen für die Rettung von Firmen ein. Deutschland
       > macht ebenfalls Vorgaben, aber weniger verbindlich.
       
 (IMG) Bild: Adidas muss wegen Corona-Hilfen derzeit auf eine Dividendenzahlung verzichten
       
       BERLIN taz | Nachdem Dänemark seine Coronahilfe für die Wirtschaft an
       Bedingungen geknüpft hat, werden ähnliche Forderungen auch für Deutschland
       erhoben. Die Regierung in Kopenhagen hatte am Freitag mitgeteilt, dass
       Unternehmen Hilfsgelder und andere Unterstützungen nur erhalten können,
       wenn sie in diesem und im nächsten Jahr keine Dividende auszahlen, keine
       eigenen Aktien zurückkaufen und ihren Sitz nicht in Steueroasen haben. Das
       seien „Anforderungen, die auch in Deutschland gelten sollten“, sagte die
       Linken-Vorsitzende Katja Kipping am Montag.
       
       Tatsächlich gibt es in Deutschland allerdings teilweise schon vergleichbare
       Regelungen, allerdings weniger verbindlich und umfassend als in Dänemark.
       In den Konditionen für die [1][neuen KfW-Kreditprogramme], die wegen der
       Corana-Epidemie aufgelegt wurden, findet sich die Bedingung, dass „Gewinn-
       und Dividendenausschüttungen“ während der Laufzeit „nicht zulässig“ sind.
       Zudem ist das Einkommen der Geschäftsführung auf 150.000 Euro pro Jahr
       begrenzt.
       
       Adidas etwa hat wegen eines beantragten KfW-Kredits über 2,4 Milliarden
       Euro bereits angekündigt, in diesem Jahr die Dividendenzahlung auszusetzen
       und auf Aktienrückkäufe und Boni zu verzichten. Ein Ausschluss von
       Unternehmen mit Firmensitz in einer Steueroase ist nach Angaben des
       Wirtschaftsministeriums nicht notwendig, weil ohnehin nur „Hilfe für Bedarf
       in Deutschland“ gewährt werde.
       
       Beim zweiten großen Hilfsprogramm, dem
       [2][Wirtschaftsstabilisierungsfonds], der sich vor allem an größere
       Unternehmen richtet, sind Dividendenzahlungen nicht grundsätzlich
       ausgeschlossen. Dies kann laut Gesetz in einer Verordnung geregelt werden;
       diese liegt derzeit aber noch nicht vor. Zum Rückkauf eigener Aktien findet
       sich keine explizite Regelung. Es ist aber denkbar, dass dies als Umgehung
       des Ausschüttungsverbots gewertet würde.
       
       ## Kurzarbeitergeld ohne spezielle Bedingungen
       
       Überhaupt keine Vorgaben gibt es beim Kurzarbeitergeld: Dies können
       Unternehmen auch beantragen, wenn sie Dividenden ausschütten. Nach
       Recherchen des Handelsblatts wollen allein die 30 Dax-Konzerne ihren
       Aktionären 2020 knapp 35 Milliarden Euro überweisen. Gleichzeitig nutzen
       viele von ihnen Kurzarbeit. Das will Carsten Schneider, parlamentarischer
       Geschäftsführer der SPD-Fraktion, nicht hinnehmen. „Kurzarbeitergeld ist
       eine Staatshilfe“, schrieb er auf Twitter. „Wer auf Staatshilfe setzt, kann
       nicht gleichzeitig Gewinne an Aktionäre ausschütten.“
       
       Völlig ohne Einschränkung gelten die Vorgaben übrigens auch im Nachbarland
       Dänemark nicht: Dort greift das Dividenden- und Aktienrückkaufverbot erst
       ab einer Staatshilfe von rund 8 Millionen Euro.
       
       21 Apr 2020
       
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 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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