# taz.de -- Milliardenhilfen der Bundesregierung: Wer was bekommt
       
       > Durch die Coronakrise stehen viele Menschen vor der Pleite. Die
       > Bundesregierung will helfen. Aber wem? Und wie? Ein Überblick.
       
 (IMG) Bild: Alltag in Deutschland: Weil die Läden geschlossen sind, fürchten viele Besitzer um ihre Existenz
       
       BERLIN taz | Der Bundestag hat am Mittwoch ein [1][milliardenschweres
       Hilfspaket der Bundesregierung gebilligt], um die Folgen der
       Corona-Pandemie auf die Wirtschaft abzumildern. Das sind die wichtigsten
       Bestimmungen im Überblick
       
       ## Angestellte
       
       Millionen von Menschen müssen derzeit zu Hause bleiben, weil Unternehmen
       [2][ihre Produktion drosseln oder ganz schließen]. Für sie gibt es
       Kurzarbeitergeld. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60 Prozent des
       Nettolohns, bei Menschen mit Kindern sind es 67 Prozent. Arbeitsminister
       Hubertus Heil (SPD) hat zudem angekündigt, dass das Kurzarbeitergeld
       demnächst steigen soll. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber
       beantragt, die Beschäftigten müssen sich also nicht einzeln melden. In
       einigen Branchen stocken die Unternehmen das Kurzarbeitergeld zusätzlich
       auf, etwa in der Metall- und Elektroindustrie.
       
       Kurzarbeitergeld wurde in allen konjunkturellen Krisen gezahlt. Neu ist:
       Wer in Kurzarbeit geht, soll hinzuverdienen dürfen – wenn es sich um eine
       Beschäftigung in besonders wichtigen Branchen handelt. Zudem können die
       Unternehmen bereits Kurzarbeitergeld beantragen, wenn nur 10 Prozent ihrer
       Beschäftigen vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher lag die Grenze bei
       einem Drittel. Geplante Kosten: 10,05 Milliarden Euro.
       
       ## Freiberufler
       
       Kurzarbeitergeld gibt es nur für Angestellte, nicht aber für die Chefs oder
       für [3][Solo-Selbstständige]. Deshalb können kleine Firmen und Selbständige
       wie Ladeninhaber, Restaurantbesitzer, Handwerksmeister, Physiotherapeuten
       oder Künstler staatliche Zuschüsse beantragen, die sie nicht zurückzahlen
       müssen. Diese Hilfen werden über die Bundesländer ausgezahlt.
       
       Die Zuschüsse richten sich nach der Beschäftigtenzahl: Für bis zu fünf
       Erwerbstätige sind maximal 9.000 Euro für drei Monate möglich, für bis zu
       zehn Erwerbstätige höchstens 15.000 Euro. Außerdem gibt es die Möglichkeit,
       bei der staatlichen Förderbank KfW Kredite zu beantragen (siehe unten).
       Unternehmen können zudem ihre Steuern später begleichen. Auch die
       Sozialbeiträge können in einer Notsituation gestundet werden. Geplante
       Kosten: 10 Milliarden Euro.
       
       ## Grundsicherung
       
       Wer durch die Coronakrise sein gesamtes Einkommen verliert, kann sofort
       Grundsicherung beantragen – auch ohne zuvor sein Vermögen verkaufen zu
       müssen. Denn befristet auf sechs Monate wird die Vermögensprüfung
       ausgesetzt, sofern der Besitz nicht sehr erheblich ist. Die
       Selbstständigkeit kann dabei offiziell weiterlaufen, und es ist nicht
       nötig, sich arbeitslos zu melden. Alleinstehende erhalten monatlich 432
       Euro, hinzu kommen Gelder für Miete und Heizkosten. Geplante Kosten: 7,7
       Milliarden Euro.
       
       ## Mieter
       
       Mietern darf nicht gekündigt werden, wenn sie wegen der Coronakrise
       [4][ihre Miete nicht aufbringen können]. Dies gilt für den Zeitraum vom 1.
       April bis zum 30. Juni. Allerdings müssen die Mieter glaubhaft nachweisen,
       dass sie tatsächlich durch die Epidemie in Rückstand geraten. Die Mieten
       müssen später nachgezahlt werden.
       
       ## Eltern
       
       Wer [5][Kinder unter zwölf Jahren betreuen muss] und deshalb nicht arbeiten
       kann, erhält 67 Prozent des Nettolohns. Dies gilt zunächst für sechs
       Wochen. Pro Monat gibt es höchstens 2.016 Euro. Dieser Anspruch besteht
       nicht in der Zeit, in der sowieso Schulferien gewesen wären. Die Auszahlung
       übernimmt der Arbeitgeber, der sich das Geld dann von der zuständigen
       Landesbehörde erstatten lassen kann. Da sich bei vielen Familien das
       Einkommen durch Corona reduziert, kann der Kinderzuschlag von 185 Euro
       jetzt leichter beantragt werden. Es zählt nur noch das letzte
       Monatseinkommen – statt der letzten sechs. Das gilt bis zum 30. September
       2020.
       
       ## Rentner
       
       Rentner können ins Berufsleben zurückkehren, ohne dass ihre Rente gekürzt
       wird. Im Jahr 2020 dürfen sie 44.590 Euro hinzuverdienen, bisher waren es
       nur 6.300 Euro.
       
       ## Unternehmen
       
       Viele Unternehmen haben keine Kunden mehr oder aber die Lieferkette stockt.
       Damit den Firmen nicht das Geld ausgeht, können sie [6][Notfall-Darlehen]
       der Förderbank KfW beantragen. Die Gelder sollen dann schnellstmöglich über
       die Hausbanken ausgezahlt werden. Die KfW und damit der Staat übernehmen je
       Kredit ein Ausfallrisiko von bis zu 90 Prozent. Die Zinsen sollen sehr
       niedrig sein, für kleine und mittlere Unternehmen nur 1 Prozent betragen.
       Für größere Firmen stellt der Staat 600 Milliarden Euro an Hilfen bereit.
       
       26 Mar 2020
       
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 (DIR) Ulrike Herrmann
       
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