# taz.de -- Gericht stoppt Kohleabbau in Jänschwalde: Zu viel gepumpt
       
       > In Jänschwalde darf nur noch bis zum 14. Mai Kohle abgebaut werden. Der
       > Betreiber hatte zu viel Grundwasser abgepumpt.
       
 (IMG) Bild: Die Kühltürme des LEAG-Kraftwerks Jänschwalde
       
       BERLIN taz | Im Tagebau Jänschwalde bei Cottbus darf nur noch bis zum 14.
       Mai Kohle gefördert werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Cottbus am
       Donnerstag. Die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga Cottbus [1][hatten
       im Dezember geklagt], weil die LEAG, die den Tagebau betreibt, deutlich
       mehr Grundwasser abpumpt als genehmigt. Dieser Einschätzung folgte das
       Gericht mit dem Urteil. „Die Entscheidung ist auf den Punkt das, was wir
       vorgetragen haben“, sagt dazu der Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der die
       Umweltverbände rechtlich vertritt.
       
       „Uns geht es in diesem Verfahren um den Schutz der umliegenden
       Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, die [2][zunehmend unter dem Grundwasserentzug
       durch den Tagebaubetrieb leiden]. Dass hier jahrelang illegal enorme Mengen
       abgepumpt wurden, ist ein Skandal, und es ist unbegreiflich, dass erst ein
       Gericht eingreifen muss, damit geltendes Recht eingehalten wird“, sagt
       Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.
       
       Die LEAG bedauert die Gerichtsentscheidung, schreibt sie in einer
       Pressemitteilung. Die Entscheidung habe „weitreichende Folgen für die
       aktuell bereits [3][vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs in Frage
       gestellte Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme]“ und bringe
       „gravierende Auswirkungen für die Natur und die Strukturentwicklung in der
       Region um den Tagebau mit sich“. Der LEAG-Bergbauvorstand Phillipp
       Nellessen kündigte an, den Beschluss genau prüfen und gegebenenfalls
       Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen zu wollen.
       
       Sollte das Gericht nicht vor dem 14. Mai entscheiden, bliebe der Kohleabbau
       im Tagebau gestoppt und somit auch die Lieferungen an das Kohlekraftwerk
       Jänschwalde. Das Kraftwerk erhält allerdings noch aus anderen Quellen
       Brennstoff, sodass es den Betrieb nicht einstellen muss.
       
       Die wasserrechtliche Entnahmeerlaubnis legt unter anderem fest, wie viel
       Grundwasser der Betreiber des Tagebaus abpumpen darf. Der heute relevante
       Wert wurde 1996 festgelegt und liegt für 2020 bei 42 Millionen Kubikmetern
       pro Jahr. Tatsächlich hat die LEAG aber 114 Millionen Kubikmeter abgepumpt
       und seit 2017 die erlaubte Menge jedes Jahr überschritten. Die Daten hatte
       das Brandenburgische Landesbergbauamt den Umweltverbänden zur Verfügung
       gestellt, wie das Amt der taz bestätigte. Durch den Stopp der
       Kohleförderung wird indes nicht weniger Grundwasser abgepumpt werden, weil
       sonst die Böschungen des Tagebaus einstürzen könnten.
       
       Im Tagebau Jänschwalde sollte ohnehin nur noch bis 2023 Braunkohle abgebaut
       werden. Falls die LEAG mit ihrer Beschwerde scheitert, müsste sie eine neue
       wasserrechtliche Entnahmeerlaubnis beantragen. „Das ist kompliziert“, sagt
       Dirk Teßmer, der Anwalt der Umweltverbände. „Es wird lange dauern, und ob
       es sich dann noch lohnt, auch wegen des Kohleausstiegs, ist fraglich.“
       
       René Schuster von der Grünen Liga Cottbus sagte der taz, dass es wegen der
       illegalen Wasserentnahme schon erste Strafanzeigen gegen die LEAG gebe,
       unter anderem von einer Cottbusserin.
       
       18 Mar 2022
       
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