# taz.de -- Kommentar Höhere Strafe für Stalking: So schlimm wie ein Faustschlag
       
       > Stalkingopfer sind oft schwer traumatisiert, doch die Täter kommen meist
       > davon. Das derzeitige Gesetz ist eindeutig zu nachsichtig.
       
 (IMG) Bild: Wie weit reicht der gesetzliche Schutz?
       
       Da wird jemand über Jahre hinweg verfolgt, belästigt, drangsaliert, auf
       Neudeutsch: gestalkt. Stalkingopfer sind in der Regel schwer traumatisiert,
       ihr Leben besteht vor allem aus Bedrohung und Angst. Fachleute nennen
       diese Art der Drangsalisierung psychische Gewalt. Die bestraft gehört.
       
       Aber die Täter kommen meist davon. Der sogenannte Stalkingparagraf greift
       nur, wenn das Leben des Opfers sichtbar beeinträchtigt ist: wenn es umzieht
       und sich nicht mehr aus dem Haus traut. Bleibt es „standhaft“ und versucht,
       nach außen hin normal weiterzuleben, bekommt es so gut wie keinen
       juristischen Beistand.
       
       [1][Das will Justizminister Heiko Maas jetzt zu Recht ändern]: Stalker
       sollen es künftig nicht mehr so leicht haben und Opfer sollen besser
       geschützt werden.
       
       Das aktuelle Gesetz ist eindeutig zu nachsichtig. Warum soll Seelenqual
       weniger massiv sein als ein Schlag mit der Faust? Längst ist erwiesen, dass
       psychische Gewalt heftigere und längerfristige Folgen hervorrufen kann als
       körperliche Angriffe. Mitunter leiden Betroffene ihr Leben lang an
       Schlafstörungen, einem schlechten Immunsystem, Depressionen. Einige Stalker
       treiben ihr Opfer in den Selbstmord.
       
       Manche Opfer empfinden es als zusätzliche Pein, wenn sie bei der Polizei
       Anzeige erstatten, dort aber belächelt und wieder heimgeschickt werden. Sie
       empören sich über Gerichte, die in ihren Augen für den Täter und nicht für
       das Opfer entscheiden. Auch wenn seelisches Leid schwer messbar ist: Warum
       reichen bescheinigte Psychotherapien, ärztliche Atteste und dokumentierte
       Dauerbelagerung als Beweise für eine Strafverfolgung nicht aus?
       
       Für die Opfer ist es so oder so schwierig. Wenn sie Taten fotografieren,
       Mails speichern und Drohbriefe archivieren müssen, konzentriert sich ihr
       Alltag erst recht auf den Täter. Das kann nicht im Sinne des Rechtsstaats
       sein.
       
       12 Jun 2016
       
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