# taz.de -- Kommentar Urteil zur Grundsteuer: Nicht auf dem Rücken der Mieter
       
       > Die Neuberechnung der Grundsteuer könnte für viele Mieter hohe Kosten
       > verursachen. Die Bundesländer müssen sie regional differenzieren.
       
 (IMG) Bild: Wenn die neue Grundsteuer kommt, sollte das Wohnen hier nicht teurer werden
       
       Die Grundsteuer ist in vielen Fällen eine Steuer auf Wohnraum. Deswegen
       erscheint es verständlich, wenn sich nun viele Leute – Immobilienbesitzer
       wie Mieter – Sorgen machen, dass die Wohnungen teurer werden. Für Millionen
       Häuser könnte [1][das Urteil des Bundesverfassungsgerichts] vom Dienstag,
       die Berechnung der Grundsteuer in der bisherigen Form sei
       verfassungswidrig, tatsächlich diese Wirkung entfalten. Bei der nun nötigen
       Reform des Gesetzes müssen Bund, Länder und Kommunen deshalb vorsichtig
       sein. Sie sollten das Ziel verfolgen, die regionalen Preisanhebungen in
       engen Grenzen zu halten.
       
       Überraschend kam die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht. Die
       sogenannten Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuer stammen in
       Ostdeutschland von 1935, im Westen von 1964. Seitdem ist einiges passiert.
       Die alten Maßstäbe bilden einfach nicht die aktuellen Werte vieler
       Immobilien ab. Frühere Mietskasernen enthalten heute oft keine
       Arbeiterwohnklos mehr, sondern 150-Quadratmeter-Luxuswohnungen mit
       entsprechender Rendite. Warum also sollten nicht die Immobilienbesitzer
       einen größeren Teil ihres Gewinns an die Gemeinschaft abtreten – in Gestalt
       der höheren Grundsteuer? Weil diese – daran ändert sich auch mit dem
       Karlsruher Urteil nichts – auf die Miete umgelegt werden darf. Nicht die
       Hausbesitzer zahlen sie, sondern die Mieter. Mehr Steuer bedeutet daher,
       dass es teurer wird, das Grundbedürfnis des Wohnens zu befriedigen.
       
       Und wenn man den Immobilieneignern nun gesetzlich verböte, die Abgabe
       umzulegen? Das reduzierte die Gewinnmarge der Vermieter, wodurch
       möglicherweise weniger neue Wohnungen gebaut würden. Keine gute Idee in
       einer Zeit, in der Mangel an Wohnraum herrscht. Bis zu zwei Millionen
       Unterkünfte fehlen derzeit in Deutschland, vor allem günstige. Hohe Mieten
       gelten längst als die neue soziale Frage.
       
       Trotzdem kann die Politik das Karlsruher Urteil nicht ignorieren.
       Gestiegene Immobilienpreise werden besonders in den Innenstädten von
       München, Freiburg, Stuttgart, Köln, Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden und
       anderenorts zwangsläufig zu höheren Abgaben führen. Allerdings gibt es
       Möglichkeiten, den Anstieg auf ein sozialverträgliches Maß zu begrenzen.
       Die Bundesländer könnten die Steuer regional differenzieren. Auch die
       Kommunen wählen ihre Hebesätze bei der Grundsteuer selbst. Und schließlich
       – auch das ermöglicht das Urteil des Verfassungsgerichts – sollte die
       Wertanpassung über einen längeren Zeitraum gestreckt werden, um zu
       plötzliche Sprünge zu vermeiden.
       
       11 Apr 2018
       
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