# taz.de -- Nach Verbot durch Bundesministerium: Prüfung der Parole
       
       > Die Staatsanwaltschaft will klären, welche Folgen für Berlin das Verbot
       > des Pro-Palästina-Slogans „From the River to the sea“ hat.
       
 (IMG) Bild: Pro-palästinensische Demonstrationen könnten noch genauer im Blick der Staatsanwaltschaft stehen
       
       BERLIN taz | Auch in Berlin könnte es künftig strafrechtliche Folgen haben,
       die propalästinensische Parole „From the River to the sea, Palestine will
       be free“ wie jüngst bei Demonstrationen zu skandieren oder zu zeigen. Sie
       steht für die Auslöschung Israels. Die hiesige Staatsanwaltschaft prüft
       nach Informationen des Tagesspiegels, welche Folgen für Berlin das Verbot
       der Parole hat, das vom SPD-geführten Bundesinnenministerium verfügt wurde.
       Die entsprechende Fachabteilung werde sich in den kommenden Tagen damit
       beschäftigen, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft [1][nach
       Angaben der Zeitung]. Im Bundesland Bayern strebt man bereits an, das
       Verbot konsequent umzusetzen.
       
       Das Ministerium hatte eine Verbotsverfügung zur Terrororganisation Hamas
       sowie zum Verein Samidoun veröffentlicht. Die listet Kennzeichen wie Logos
       oder Schriftzüge auf, zu denen auch der genannte Satz gehört. „River“ meint
       dabei den Jordan, „Sea“ das Mittelmeer.
       
       Laut Süddeutscher Zeitung [2][interpretiert die bayerische
       Staatsanwaltschaft] das Vorgehen des Bundesministeriums als „eine klare
       Ansage“. Die Verwendung der Parole verfolge man nach Paragraf 86 des
       Strafgesetzbuches, der das Verbreiten von Propagandamitteln
       verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.
       
       Das Berliner Verwaltungsgericht hatte sich [3][im August gegen eine
       grundsätzliche Strafbarkeit gewandt]. Es urteilte damals, dass die Parole
       „für sich genommen nicht antisemitisch sei und auch keinen Bezug zum
       Völkermord aufweise“. Sie müsse „in erster Linie als Ruf nach Freiheit und
       Gleichberechtigung verstanden werden und nicht als Ausruf zu Gewalt und
       Zerstörung, sofern nicht zwingende zusätzliche Anhaltspunkte das Gegenteil
       nahelegen würden“.
       
       Regierungschef Kai Wegner (CDU) hielt dem am Samstag eine andere Sicht
       entgegen. „From the river to the sea“ sei kein Spruch, den man aus Spaß
       sage, sagte er beim [4][CDU-Landesparteitag zur Europawahl] 2024. „Deswegen
       müssen wir gesetzliche Vorgaben schaffen, dass dieser Spruch klar bestraft
       werden kann.“
       
       13 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-vorstoss-zu-from-the-river-to-the-sea-berliner-staatsanwaltschaft-pruft-folgen-des-verbots-10766401.html
 (DIR) [2] https://www.sueddeutsche.de/politik/nahostkonflikt-palaestina-demos-parole-verbot-1.6301624
 (DIR) [3] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230056038
 (DIR) [4] https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/11/berlin-cdu-europa-wahl-hildegard-bentele-spitzenkandidatin.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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