# taz.de -- Reform der Straßenverkehrsordnung: Scheuer enttäuscht RadlerInnen
       
       > Der Bundesverkehrsminister will neue Regeln für den Straßenverkehr. Bei
       > Strafen für Falschparker bleibt er hinter den Erwartungen zurück.
       
 (IMG) Bild: Soll bald nicht mehr erlaubt sein: Halten auf dem Farradstreifen
       
       BERLIN taz | Auch nach der von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU)
       angekündigten [1][Novellierung der Straßenverkehrsordnung] wird das Halten
       oder Parken von AutofahrerInnen auf Radstreifen nur zögerlich bestraft. Das
       geht aus dem Entwurf für die entsprechende Verordnung hervor, den der
       Fachverband Fußverkehr FUSS geleakt hat. Die geplante Novellierung sei
       enttäuschend und wenig hilfreich, sagte Roland Stimpel von [2][FUSS].
       
       Scheuer will die Straßenverkehrsordnung noch in diesem Jahr reformieren, um
       unter anderem Radfahren attraktiver und sicherer zu machen. Ein wichtiger
       Punkt ist die Erhöhung der Bußgelder für das Halten und Parken auf
       Radstreifen. Bislang ist das Halten dort bis zu drei Minuten erlaubt, das
       Parken bereits heute nicht. Da aber bei solchen Verstößen nur ein
       Verwarnungsgeld von 15 Euro vorgesehen ist, ist die Abschreckungswirkung
       gering.
       
       Künftig solle das Halten und Parken auf Radstreifen bis zu 100 Euro kosten,
       hatte Scheuer angekündigt. Nach dem geleakten Entwurf der Verordnung soll
       das Halten auf Schutzstreifen für RadfahrerInnen und in der zweiten Reihe
       sowie das Parken auf Geh- und Radwegen künftig nur 55 Euro kosten. „Dass
       nur etwas mehr als die Hälfte der angekündigten 100 Euro vorgesehen ist,
       ist enttäuschend“, sagte Stimpel der taz. „Gerade auf finanzstarke
       Autofahrer wird das kaum eine Wirkung haben.“ Entscheidend ist der
       Nebeneffekt: Erst bei Bußen ab 60 Euro gibt es für das Vergehen automatisch
       einen Punkt in der Flensburger VerkehrssünderInnenkartei. „Nach sechsmal
       Falschparken wäre bei einem höheren Bußgeld der Führerschein weg“, sagte
       er. Doch diese entscheidende Abschreckung fehlt jetzt.
       
       Erst wenn das Falschhalten oder -parken mit einer Behinderung von
       RadlerInnen verbunden ist oder länger als eine Stunde dauert, ist laut
       Verordnungsentwurf ein Bußgeld von 70 Euro vorgesehen, bei einer Gefährdung
       sollen es 80 Euro sein. Nur wenn es zu einer Sachbeschädigung kommt, sollen
       100 Euro fällig werden, immer plus einen Punkt in Flensburg.
       
       ## Grüne: Entwurf ist „Eiertanz“
       
       Als Schikane gegen FußgängerInnen wertet der Verband die neue Vorgabe
       „Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen“ in
       der Straßenverkehrsordnung. Damit soll der knappe Parkraum für Autos frei
       werden. Angesichts des [3][Booms von Lastenrädern], Rädern mit
       Kinderanhängern und Rikschas dürfte es auf den Gehwegen eng werden,
       kritisierte Stimpel. Manche Lastenräder sind länger als vier Meter.
       
       Als „Eiertanz“ bezeichnete Stefan Gelbhaar den Entwurf, radpolitischer
       Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen. „Wie kann ein Auto beim Parken
       eine Sachbeschädigung verursachen? Das war mal wieder mehr Show als Tat“,
       sagte er. Gelbhaar fordert eine durchdachte Erhöhung der Bußgelder: „Parken
       in der Kurve kostet weiterhin 15 bis 25 Euro – gerade an potenziell
       gefährlichen Orten wie Kreuzungen ist das das völlig falsche Signal.“
       
       Das Bundesverkehrsministerium gab bis Redaktionsschluss auf eine
       taz-Anfrage keine Stellungsnahme ab.
       
       26 Sep 2019
       
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 (DIR) Anja Krüger
       
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