# taz.de -- Urteil im NSU-Prozess: Lebenslange Haft für Beate Zschäpe
       
       > Das lange erwarte Urteil im NSU-Prozess ist gesprochen: Das OLG München
       > hat die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Beate Zschäpe am Mittwoch im Verhandlungssaal am Oberlandesgericht München
       
       MÜNCHEN taz | Es ist ein historisches Urteil: Am Mittwochmorgen verhängte
       das Oberlandesgericht München teils hohe Haftstrafen für die Terrorserie
       des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Die Hauptangeklagte Beate
       Zschäpe muss lebenslänglich in Haft. Die vier Mitangeklagten erhielten
       Haftstrafen bis zu zehn Jahren.
       
       Richter Manfred Götzl sprach von einer „besonderen Schwere der Schuld“
       Zschäpes. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren sehr
       unwahrscheinlich. Zschäpe verfolgte den Urteilsspruch ungerührt. Ihre
       Verteidiger [1][kündigten danach an, Revision einzulegen].
       
       Das NSU-Kerntrio mit Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt war 1998
       abgetaucht und hatte bis 2011 zehn Morde verübt, neun davon an Migranten.
       Dazu kamen drei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle. 2011 hatten sich
       Mundlos und Böhnhardt nach einem gescheiterten Bankraub erschossen. Zschäpe
       stellte sich nach einer viertägigen Flucht der Polizei.
       
       Götzl warf dem NSU vor, er habe „Angst und Verunsicherung schüren“ und den
       Staat „als ohnmächtig bloßstellen“ wollen. Die Morde an den Migranten seien
       „allein aufgrund ihrer nichtdeutschen Herkunft“ erfolgt, aus einer
       völkisch-rassistischen Motivation heraus. Zschäpe, die bei den Terrortaten
       an keinem Tatort gesehen wurde, habe daran ein „gleich großes Interesse“
       gehabt wie Mundlos und Böhnhardt. Es habe ein „bewusst und gewolltes
       Zusammenwirken“ aller Drei gegeben. Und Zschäpe habe mit dem Versand des
       NSU-Bekennervideos dafür den finalen Akt geliefert.
       
       Verurteilt sind nun auch vier Mitangeklagte. Ralf Wohlleben, ein früherer
       NPD-Funktionär, muss für zehn Jahre hinter Gitter, weil er dem Trio die
       Ceska-Pistole organisierte, mit der neun Migranten erschossen wurden. Das
       Gericht wertete das als Beihilfe zu neunfachem Mord. Auch Wohllebens
       Anwälte haben vor, Revision einzulegen, künigten sie kurz nach der
       Verkündung der Urteile an.
       
       Die anderen drei Mitangeklagten erhielten mildere Strafen. Carsten S., der
       Überbringer der Ceska an das Trio, muss eine dreijährige Jugendstrafe
       antreten. Ihm half sein umfassendes Geständnis im Prozess und sein damals
       jugendliches Alter. Holger G., der dem Trio seine Papiere überließ und
       ebenfalls eine Waffe überbrachte, muss drei Jahre in Haft.
       
       ## Neonazis applaudieren
       
       Überraschend ist Urteil für André E., den engste Vertrauten der
       Untergetauchten, der Wohnmobile und Wohnungen organisierte. Er erhielt eine
       zweieinhalbjährige Haftstrafe. Im Saal anwesende Neonazis applaudierten,
       als Richter Götzl dessen Haftstrafe verkündete. Die Bundesanwaltschaft
       hatte für André E. noch zwölf Jahre gefordert und ihn zuletzt wegen
       Fluchtgefahr in U-Haft nehmen lassen.
       
       Seit dem 6. Mai 2013 wurde über den NSU-Terror vor dem Oberlandesgericht
       verhandelt, rund 600 Zeugen wurden angehört. Das Urteil war mit Spannung
       erwartet worden. Schon in der Nacht hatten sich Zuschauer und Journalisten
       vor dem Gericht angestellt, nicht alle passten in den Saal. Mit einer
       Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude forderten Demonstranten, keinen
       Schlussstrich unter die Aufklärung des NSU-Terrors zu ziehen. Im Laufe des
       Tages sollen unter dem der Forderung entsprechenden Motto „Kein
       Schlusstrich“ bundesweit weitere Kundgebungen stattfinden.
       
       11 Jul 2018
       
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