# taz.de -- Verfahren gegen Pop-up-Radspuren: Pop-down für Radspur-Klage
       
       > Ein AfD-Politiker hat seine Klage gegen Berliner Pop-up-Radspuren
       > zurückgezogen. Ganz überraschend kam das nicht.
       
 (IMG) Bild: Wie hier am Halleschen Ufer können die neuen Radspuren auf Dauer bleiben
       
       Der AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek, der im vergangenen Sommer vor dem
       Verwaltungsgericht gegen acht Pop-up-Radspuren geklagt hatte, hat die Klage
       nun zurückgezogen. Das bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts
       gegenüber der taz. Damit ist auch das laufende Beschwerdeverfahren vor dem
       Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hinfällig, das die
       Senatsverkehrsverwaltung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
       angestrengt hatte.
       
       Als Erste [1][verkündete es Senatorin Regine Günther] (Grüne) am
       Donnerstagabend auf Twitter: „Sehr gute Neuigkeiten: Die Klage gegen die
       Pop-up-Radfahrstreifen vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist
       zurückgenommen. Das Verfahren wurde eingestellt. Eine wichtige Etappe für
       mehr Verkehrssicherheit.“ Mehr wollten Günther oder ihre Verwaltung dazu
       auch am Freitag nicht sagen. Nichts zu hören war auch von der AfD, wobei
       deren Abgeordneter die Klage als Privatperson eingereicht hatte.
       
       Triumphiert hatten die Rechten allerdings im September nach dem Urteil des
       Verwaltungsgerichts. Das hatte befunden, die seit dem Frühjahr errichteten
       Pop-up-Radwege seien rechtswidrig und müssten entfernt werden. Damals hieß
       es auf Twitter: „AfD wirkt! Großer Erfolg vor dem Verwaltungsgericht“, und:
       „Das zeigt, wie R2G das Recht beugt. Wir lassen den Senat damit nicht
       davonkommen.“
       
       Der Rückzug der Klage kommt nicht völlig überraschend, denn auf Günthers
       Beschwerde hin hatte das OVG bereits im Herbst per Eilentscheidung den
       Abbau der Spuren auf Eis gelegt und verlautbart, der Beschluss der
       Erstinstanz sei [2][„mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis
       fehlerhaft“]. Dazu trug auch bei, dass die Senatsverwaltung die vom
       Verwaltungsgericht vermissten Gefahrenprognosen als Begründung für die
       Radspuren nachlieferte.
       
       Mit der Einstellung des Verfahrens bleibt allerdings bis auf Weiteres
       ungeklärt, ob die Verwaltung weiterhin für jede einzelne geschützte Radspur
       – ob „Pop-up“ oder dauerhaft – eine solche spezifische Gefahrenprognose
       vorlegen muss. Nach der ursprünglichen Lesart der Straßenverkehrsordnung
       durch die Verkehrsverwaltung wäre das nicht notwendig: Der stark zunehmende
       Radverkehr würde die Notwendigkeit sichererer Spuren pauschal
       rechtfertigen.
       
       ## „Jetzt den roten Teppich ausrollen“
       
       Der Berliner Landesverband des ADFC begrüßte am Freitag die Neuigkeit: „Die
       Pop-up-Radwege sind endgültig rechtssicher“, sagte Sprecherin Lisa Feitsch
       zur taz, „das ist großartig und das haben wir erwartet.“ Es sei klar, dass
       der Fahrrad-Boom anhalten werde, deshalb sei „jetzt der ideale Zeitpunkt
       für Berlin, den Radfahrenden den roten Teppich auszurollen, damit alle
       sicher im Verkehr unterwegs sind“.
       
       Die Senatsverwaltung und die Bezirke müssten die verbleibende Zeit bis zu
       den Wahlen im September nutzen, um die noch provisorisch angeordneten
       Radwege zu verstetigen und mehr geschützte, breite Radwege im
       Pop-up-Verfahren auf die Straße zu bringen, forderte Feitsch. „So schafft
       Berlin ein Stück mehr des Mobilitätsgesetzes auf die Straße und zeigt, wie
       ernst es der Stadt mit dem Klimaschutz ist.“
       
       Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnete die Rücknahme der Klage als
       „Richtungsentscheid für viele neue Radwege in deutschen Städten“. „Damit
       verbleiben keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit von kurzfristig umgesetzten
       Pop-up-Radwegen“, so DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Stadtverwaltungen im
       ganzen Land hätten nun „keine Ausrede mehr, die notwendige Umwidmung von
       Straßenflächen in geschützte Radwege zu verweigern oder um Jahre zu
       verzögern“.
       
       19 Feb 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://twitter.com/RegineGuenther/status/1362455725025472519
 (DIR) [2] /Gericht-zu-Pop-up-Radspuren-in-Berlin/!5738392
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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