# taz.de -- Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge: Gleichbehandlung ist möglich
       
       > In Bremen und Hamburg haben Flüchtlinge eine reguläre Krankenkassenkarte.
       > So bekommen sie unproblematisch medizinische Hilfe.
       
 (IMG) Bild: Wer zum Arzt muss, muss zum Arzt
       
       BERLIN taz | Während Flüchtlinge in Berlin, Köln, München und anderswo sich
       beim Sozialamt einen Krankenschein holen müssen, um sich behandeln zu
       lassen, können Flüchtlinge in Bremen und Hamburg direkt zum Arzt gehen. Sie
       nämlich verfügen über ein wertvolles Gut: eine Chipkarte der AOK.
       
       Die Karte sieht aus wie jede andere Krankenkassenkarte, mit Namen und
       Passbild des Inhabers. „Mit der Karte sind alle notwenigen normalen
       Behandlungen möglich“, sagt Jörn Hons, Pressesprecher der AOK in Bremen.
       Ausgenommen Kuren, Auslandskrankenversicherungen, Reha-Maßnahmen,
       Zahnersatz und bestimmte Zusatzleistungen, für die auch jeder normal
       Versicherte einen Antrag stellen oder einen Heil- und Kostenplan vorlegen
       muss.
       
       Sollten gesonderte Behandlungen und Therapien wie beispielsweise bei
       Diabetes oder Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren nötig sein, würden
       die auch genehmigt, versichert Hons. Welche Behandlungen zwingend sind,
       entscheide ein Arzt, sagt Hons: „Es sollen keine Folgeschäden auftreten.“
       
       Anderswo dagegen scheitern Flüchtlinge häufig schon am Krankenschein –
       selbst in Akut- und Schmerzfällen. In der Regel entscheiden die
       MitarbeiterInnen im Sozialamt darüber, ob der Schein erteilt wird – und
       damit auch, ob und welche Behandlung durchgeführt wird. Doch die
       SachbearbeiterInnen sind Bürokräfte und kein medizinisch geschultes
       Personal.
       
       Mitunter kommt es zu schwerwiegenden Fehleinschätzungen, der Flüchtlingsrat
       hat bundesweite Fälle dokumentiert. Da wird einer hörgeschädigten und
       traumatisierten Frau von einem Berliner Sozialamt ein ärztlich verordnetes
       Hörgerät verweigert. In Thüringen wird der Antrag einer Asylsuchenden auf
       Psychotherapie abgelehnt. Begründung: Die Frau habe die Vergewaltigung, die
       sie traumatisierte, nicht angezeigt. In Hannover starb ein Säugling, weil
       ein Krankenhaus seine Mutter abgewiesen hatte – sie hatte keinen
       Krankenschein.
       
       Die AOK in Bremen versorgt rund 14.000 Flüchtlinge in Bremen, Bremerhaven
       und Hamburg, die Kosten dafür tragen die Sozialbehörden. Die
       Behandlungskosten pro Person pro Jahr betragen laut Flüchtlingsrat etwa
       1.500 Euro.
       
       11 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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