# taz.de -- Erbschaftsteuer-Reform: Schäuble offen für Korrekturen
       
       > Die Wirtschaft und Teile von CDU/CSU laufen Sturm gegen Eckpunkte
       > Schäubles zur Begünstigung von Firmenerben. Reden kann man über alles,
       > sagt der Finanzminister.
       
 (IMG) Bild: Ist bereit, über andere Wege zu diskutieren: Wolfgang Schäuble
       
       BERLIN dpa | Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist offen für
       Korrekturen an seinen umstrittenen Plänen für eine Reform der
       Erbschaftsteuer. „Wir haben uns auf nichts festgelegt“, sagte er der
       Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Montag). Bisher gebe es nur Eckpunkte.
       Doch müsse man dabei die soziale und politische Akzeptanz der Debatte im
       Kopf haben.
       
       Nach den Worten des Ministers gibt es für die Gespräche mit den Ländern,
       den Koalitionsfraktionen und den Wirtschaftsverbänden kein Tabu, solange
       man sich im Rahmen dessen bewegt, was das Bundesverfassungsgericht
       verlangt. Im Ministerium hieß es ergänzend, bisher gebe es keine
       alternativen Vorschläge, die auch verfassungsrechtlich Bestand haben
       würden.
       
       Wirtschaftsverbände und Teile der Union lehnen Schäubles Eckpunkte ab.
       Größter Stein des Anstoßes ist die Bedürfnisprüfung, die das
       Bundesverfassungsgericht zur Bedingung für die Verschonung von der
       Erbschaftsteuer gemacht hat. Bisher werden Firmenerben verschont, wenn sie
       den Betrieb einige Jahre weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten. Die
       Wirtschaft lehnt den Grenzwert von 20 Millionen Euro je Erbfall für die
       Bedürfnisprüfung ab. Schäuble nannte seine Pläne weniger hart, als viele in
       der Wirtschaft meinten. Doch ist Schäuble laut FAZ bereit, über andere Wege
       zu diskutieren.
       
       Schäuble ist auch gesprächsbereit bei der Erleichterung für kleinere
       Unternehmen. Bisher müssen Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern nicht
       nachweisen, dass sie Beschäftigte gehalten haben, um von der
       Erbschaftsteuer verschont zu werden. Weil das mehr als 90 Prozent aller
       Unternehmen sind, ist eine solche pauschale Ausnahme aus Sicht der
       Karlsruher Richter nicht zulässig. Nach Schäubles Eckpunkten sollen nur
       Betriebe, die weniger als 1 Million Euro wert sind, den Erhalt der
       Lohnsumme nicht nachweisen müssen. „Mir gefällt die 1 Million Euro
       Betriebsvermögen auch nicht, andererseits habe ich bislang keine bessere
       Lösung gesehen“, sagte Schäuble.
       
       23 Mar 2015
       
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