# taz.de -- Verfahren zu deutschen Rüstungsexporten : Keine Vorabinformationen 
       
       > Welche Rüstungsgüter Deutschland ins Ausland verkauft hat, erfährt die
       > Öffentlichkeit erst nachträglich. Eine Klage dagegen scheiterte jetzt
       > größtenteils.
       
 (IMG) Bild: Weltweit begehrt: der in Deutschland gebaute Leopard.
       
       KARLSRUHE dpa | Die Bundesregierung darf den Bundestag erst nachträglich
       über ihre Rüstungsexportbeschlüsse informieren. Eine frühere Unterrichtung
       des Parlaments sei verfassungsrechtlich nicht geboten, entschied das
       Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. „Die parlamentarische
       Kontrolle erstreckt sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge.“ (Az.:
       BvE 5/11)
       
       Im vorliegenden Verfahren sei es ausschließlich um die Grenzen des
       parlamentarischen Informationsrechts gegangen, betonte Gerichtspräsident
       Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. „Das Bundesverfassungsgericht hatte weder
       über die Zulässigkeit noch über den Umfang von Rüstungsexporten zu
       entscheiden.“
       
       Damit scheiterten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian
       Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul mit dem grundsätzlichen Teil ihrer
       Klage. Denn sie wollten nicht erst im Nachhinein über bereits genehmigte
       Rüstungslieferungen ins Ausland erfahren.
       
       „Die Beratung und Beschlussfassung im Bundessicherheitsrat unterfallen dem
       Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, urteilten die Richter jedoch.
       Antworten auf Fragen zu noch nicht beschiedenen Exportanträgen könne die
       Regierung daher verweigern. Brisante Rüstungsdeals werden vom
       Bundessicherheitsrat genehmigt, einem Ausschuss des Bundeskabinetts. Seine
       geheimen Sitzungen werden von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geleitet.
       
       Bisher legten die Bundesregierungen jährlich einen Rüstungsexportbericht
       mit allgemeinen statistischen Daten vor. Dieser wird von der schwarz-roten
       Koalition mittlerweile durch einen [1][Zwischenbericht (pdf-Datei)] alle
       sechs Monate ergänzt.
       
       Im konkreten Teil ihrer Klage bekamen die Abgeordneten aber zum Teil recht.
       Dabei ging es unter anderem um einen umstrittenen Panzerdeal mit
       Saudi-Arabien, über den seit Jahren spekuliert wird. Die drei
       Parlamentarier kritisierten, dass die damalige schwarz-gelbe
       Bundesregierung 2011 ihre Anfragen zum angeblich geplanten Export von rund
       200 „Leopard“-Panzern an das autoritär regierte Königreich nicht
       beantwortet habe.
       
       Konkrete Anfragen zu bestimmten Deals müsse die Regierung in der Regel
       dahingehend beantworten, ob sie ein Rüstungsgeschäft genehmigt habe oder
       nicht, urteilten die Verfassungsrichter. Der jährliche
       Rüstungsexportbericht reiche dann nicht aus.
       
       21 Oct 2014
       
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