# taz.de -- Erneuerbare Energien: Ruhezeiten für Blinklichter
       
       > Ein neues System macht das Dauerleuchten von Windparks verzichtbar. Erst
       > wenn sich ein Flugzeug nähert, gehen die Warnlampen an.
       
 (IMG) Bild: Bald geht die Festbeleuchtung an
       
       FREIBURG taz | Das nächtliche Dauerblinken von Windparks stört viele
       Anwohner. Jetzt hat die Deutsche Flugsicherung erstmals ein alternatives
       System anerkannt: Die „bedarfsgerechte Befeuerung“ schaltet sich nur ein,
       wenn sich ein Flugzeug im Luftraum bis 600 Meter Höhe dem Windpark auf
       weniger als 4 Kilometer nähert. Verlässt der Flieger dieses Gebiet wieder,
       wird das Leuchten deaktiviert. So können Anlagen über 90 Prozent der Zeit
       dunkel bleiben.
       
       Das Brandenburger Windkraft-Unternehmen Enertrag hat das System mit dem
       Namen „Airspex“ mit dem Luft- und Raumfahrtkonzern Airbus entwickelt und
       jetzt auf der Messe WindEnergy vorgestellt. Diese findet noch bis Freitag
       in Hamburg statt. Die Technik ist zuvor am Bürgerwindpark
       Ockholm-Langenhorn in Schleswig-Holstein ausgiebig analysiert worden, in
       Kürze soll sie dort in den Dauerbetrieb übernommen werden. „Die Akzeptanz
       neuer Windenergieprojekte steigt merklich, wenn die Warnleuchten nachts
       nicht mehr blinken“, sagt Thomas Herrholz, Geschäftsführer der Enertrag
       Systemtechnik.
       
       Das System basiert auf der Radartechnik und benötigt bei kleinen Parks
       vier, bei großen mitunter mehr als ein Dutzend Sensoren, die in 30 Meter
       Höhe am Turm angebracht werden. Die Technik arbeitet mit einer Frequenz von
       9,4 Gigahertz im sogenannten X-Band. Da Radar bei Anwohnern oft umstritten
       ist, verweist Herrholz auf die geringe Sendeleistung von 4 Watt: „Man
       könnte sich in 3,5 Meter Entfernung dauerhaft aufhalten.“
       
       Aktuell brauchen Windparkbetreiber für das System zwar noch eine
       Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde. Doch eine
       Novelle der Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von
       Luftfahrthindernissen ist in Arbeit, womit die Technik bald grundsätzlich
       genehmigungsfähig sein wird. Trotzdem werden die Luftfahrtbehörden jeden
       Einzelfall prüfen und auch künftig die Freiheit haben, je nach Standort
       weiterhin ein Dauerblinklicht einzufordern.
       
       Für die Windparkbetreiber bedeutet das bedarfsgerechte Blinken vor allem
       eines: Zusatzkosten. Herrholz beziffert den Preis des Gesamtsystems auf
       einen sechsstelligen Betrag, womit die Technik nur für größere Parks
       überhaupt infrage kommt. Die Einsparungen wegen der geringeren Blinkzeit
       sind unterdessen vernachlässigbar: Windräder sind heute üblicherweise mit
       sparsamen LED-Lichtern ausgestattet, deren Betriebskosten kaum ins Gewicht
       fallen. Die Motivation, diese Technik zu nutzen, wird also allein die
       Hoffnung auf bessere Akzeptanz bei Anwohnern sein.
       
       25 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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