# taz.de -- Kosten müssen selbst bezahlt werden: Behinderte als Hartz IV-Empfänger
       
       > Wer schwer behindert ist, muss sein Einkommen fast komplett abgeben, wenn
       > er Hilfe beantragt. Die Regierung hatte eine Neuregelung versprochen.
       
 (IMG) Bild: Behindert gleich arm? Rollstuhlfahrerin in Stuttgart
       
       BERLIN taz | Die geplante Reform der Eingliederungshilfe für Behinderte
       steht „offen unter Finanzierungsvorbehalt“. Dies schreibt die
       Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei im
       Bundestag. Ziel sei die „Vermeidung einer neuen Ausgabendynamik“, heißt es
       in dem Schreiben.
       
       Derzeit leben Menschen mit Behinderungen, die etwa auf eine persönliche
       Assistenz angewiesen sind, oft in Armut. Sie müssen ihr Einkommen
       weitgehend abgeben, wenn sie Leistungen beantragen. Auch Ansparungen sind
       dann nur bis zu einem Betrag von bis zu 2.600 Euro bei Alleinstehenden
       möglich.
       
       Bekannt geworden ist derzeit etwa der Fall des Jurastudenten Constantin
       Grosch, der aufgrund einer Muskeldystrophie nur noch seinen Kopf, Finger,
       Handgelenke und Unterarme bewegen kann. Die 16-Stunden-Begleitung für ihn
       kostet zwischen 7.000 und 8.000 Euro im Monat. [1][Mit einer Petition
       „Recht auf Sparen“] hatte Grosch gegen die jetzige Regelung protestiert. Am
       19. März hatte er rund 123.000 Unterschriften an den Deutschen Bundestag
       übergeben.
       
       Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah auch aufgrund solcher Proteste
       eine Reform der Eingliederungshilfe vor. Wie diese Regelung nun den
       jetzigen Zustand verbessern soll sind, bleibt offen. Es gelte, „im
       Spannungsverhältnis zwischen dem Möglichen und dem Machbaren die richtige
       Balance zu wahren“, schreibt die Bundesregierung.
       
       Dies kritisiert die behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion,
       Katrin Werner: „Menschenrechte wie volle Teilhabe und Selbstbestimmung
       dürfen nicht unter Kostenvorbehalt stehen.“ Menschen mit Behinderungen
       werde „nun Armut per Gesetz verordnet“. Dies stehe im Widerspruch zur
       UN-Behindertenrechtskonvention.
       
       11 Apr 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.change.org/de/Petitionen/recht-auf-sparen-und-gleiches-einkommen-auch-f%C3%BCr-menschen-mit-behinderungen-2600
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Reeh
       
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