# taz.de -- Prozess gegen Christian Wulff: Verfahren gefährdet
       
       > Der Staatsanwalt verärgert den Richter mit immer neuen Anträgen. Der
       > Vorsitzende droht nun mit der Aussetzung des Wulff-Prozesses.
       
 (IMG) Bild: Die Aussetzung des Prozesses gegen Christian Wulff droht.
       
       HANNOVER dpa | Der schwelende Streit zwischen Gericht und
       Staatsanwaltschaft im Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian
       Wulff ist eskaliert: Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow drohte am
       Donnerstag überraschend mit einem Aussetzen des Verfahrens. Zuvor hatte er
       Staatsanwalt Clemens Eimterbäumer vorgehalten, dass die Anklage nach und
       nach neue Beweismittel vorlegt, die dem Gericht bisher unbekannt sind.
       
       „Notfalls werde ich das Verfahren aussetzen“, drohte Richter Rosenow im
       Landgericht Hannover. Ein Aussetzen der Verhandlung nach Paragraf 228 der
       Strafprozessordnung würde bedeuten, dass der Prozess komplett neu
       aufgerollt werden müsste. Eine einfache Unterbrechung wäre aber auch
       möglich.
       
       Der Richter forderte den Staatsanwalt auf, ihn in einer dienstlichen
       Erklärung über seinen Kenntnisstand über neue Beweise zu informieren. Dabei
       geht es auch um mögliche Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft aus dem
       parallel am Landgericht laufenden Korruptionsprozess gegen Wulffs
       Ex-Sprecher Olaf Glaeseker kennt.
       
       Staatsanwalt Eimterbäumer sagte, es sei normal, dass neue Beweismittel
       auftauchten. Das sei das „Schicksal einer dynamischen Hauptverhandlung“.
       Konkret ging es unter anderem um eine Festplatte, deren Inhalt öffentlich
       bisher unbekannt ist. Eimterbäumer betonte, die Prozessbeteiligten könnten
       darauf jederzeit zugreifen. Die Kammer unterbrach das Verfahren daraufhin
       zunächst bis zum frühen Nachmittag.
       
       ## Ärger über neue Beweismittel
       
       Ausgelöst wurde Rosenows Ärger durch die Ankündigung der
       Staatsanwaltschaft, in dem Verfahren am Nachmittag neue Beweisanträge
       einzubringen. Dabei geht es unter anderem um den Inhalt von E-Mails, die
       die Anklage Anfang der Woche auf den beim Landeskriminalamt eingelagerten
       Festplatten gefunden haben soll.
       
       Sollte das Gericht den neuen Beweisanträgen stattgeben, könnte sich das vom
       Gericht bisher für den 27. Februar angepeilte Urteil verzögern. „Mein
       Interesse ist es, das Verfahren mit einem Urteil abschließen zu können, das
       bestandsfähig ist“, betonte Rosenow.
       
       Der Prozess gegen Wulff war am Donnerstag mit der Vernehmung eines
       Ex-Geschäftspartners des mitangeklagten Filmfinanciers David Groenewold
       fortgesetzt worden. Dieser konnte aber nicht sagen, ob Groenewold kurz nach
       dem Oktoberfestbesuch 2008 tatsächlich einen von ihm mitformulierten
       Bittbrief an Wulff abschickte. Die Verteidigung betont, das Schreiben sei
       nie versendet worden. Eine andere Zeugin, eine frühere Assistentin
       Groenewolds, hatte das Gegenteil behauptet und gesagt, der Brief sei für
       ihren Chef wirtschaftlich überlebenswichtig gewesen.
       
       Wulff steht seit Mitte November wegen Vorteilsannahme im Amt als
       niedersächsischer Regierungschef vor Gericht. Er soll sich 2008 rund um den
       Oktoberfestbesuch in München von Groenewold einen Teil der Kosten für Hotel
       und Essen bezahlt haben lassen. Im Gegenzug soll Wulff bei der
       Siemens-Spitze um Unterstützung für ein Filmprojekt Groenewolds geworben
       haben. Beide Männer bestreiten die Vorwürfe.
       
       6 Feb 2014
       
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