# taz.de -- Ein Album nur aus Samples: Copyright – Copyleft > Das Album des dänischen DJ-Duos Den Sorte Skoles besteht nur aus Samples. > Doch, ganz gleich welcher Länge, jedes bedarf einer Genehmigung. (IMG) Bild: Lauten aus Nahost wechseln sich ab mit afrikanischem Chorgesang, ein türkischer Beat wird mit einer Funk-Gitarre verschnitten. Eine Idee, die eine Debatte auslösen sollte. „Lektion III“, die jüngste Produktion des dänischen DJ- und Produzentenduos Den Sorte Skole, hat nicht nur eine künstlerische, sondern auch eine rechtliche Dimension. Darum geht es: Martin Højland und Simon Dokkedal, die sich Den Skorte Sole (Die schwarze Schule) nennen, haben ein Album produziert, das in seinen anderthalb Stunden Laufzeit ausschließlich aus Samples besteht. 10.000 an der Zahl, aus 250 Originalsongs der verschiedensten Epochen und Weltgegenden herrührend. Was die künstlerische Qualität betrifft, ist „Lektion III“ eine welthaltige Musik-Montage geworden. Sie dürfte all denjenigen zusagen, die disparate Musiken gebündelt und geremixt im Zusammenhang hören wollen. Lauten aus Nahost wechseln sich ab mit afrikanischem Chorgesang, ein türkischer Beat wird mit einer Funk-Gitarre verschnitten. Interessierte können nachlesen, was woher kommt: Im 41-seitigen PDF-Booklet sind alle gesampelten Werke und Künstler von DAF bis Fela Kuti aufgeführt. Die Spuren sind sorgfältig übereinandergelegt, das Album fließt fast zu harmonisch dahin – Den Sorte Skole haben aus 250 Quellen ein völlig neues Werk geschaffen. Neu ist das nicht: Die Technik reinen Samplings kennt man etwa von den US-Aktivisten Negativland. Rechtliche Fragen aber gestalten sich komplizierter. ## Kraftwerk gegen Setlur Das dänische Duo hat die Samples ohne Genehmigung verwendet. Ihr Album wird nicht verkauft, sondern als Download (und Stream) verschenkt – das heißt, spenden darf man schon. Streng genommen ist der Download illegal – dafür aber müssten sich wohl Den Sorte Skole verantworten. Die Lizenzierung wollte das Duo laut Auskunft mit dem Weltverband der Phonoindustrie (IFPI) pauschal regeln. Vergeblich. In Deutschland gab es Ende 2012 ein das Musiksampling betreffendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Kraftwerk gewann damals gegen Sabrina Setlur, die ein zweisekündiges Sample der Band benutzt hatte. Jedes Sample, ganz gleich welcher Länge, bedarf einer Genehmigung. Bei „Lektion III“ handelt es sich um eine Kopplung mit längeren Ausschnitten. Das Einholen aller Copyrights – Track by Track – hätte das Projekt verhindert. In einem Interview mit dem Blog Nothing but hope and passion fordern Den Sorte Skole eine pauschale Abgabe und das verpflichtende Registrieren von Samples. Es ist wert, Lizenzierungsfragen und deren Vereinfachung am Beispiel des dänischen Duos zu diskutieren. 3 Feb 2014 ## AUTOREN (DIR) Jens Uthoff ## TAGS (DIR) Musik (DIR) DJ (DIR) Copyright (DIR) Ausstellung (DIR) Bundesverfassungsgericht (DIR) Abschlussbericht (DIR) Folkmusik (DIR) Protestsong ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Ausstellung über die Band Negativland: World of „funnymen“ Der Schweriner Kunstverein zeigt eine Ausstellung über die Praktiken der kalifornischen Culture-Jamming-Pioniere Negativland. (DIR) Bundesverfassungsgericht zu Samples: Zwei Sekunden Kraftwerk Produzent Moses Pelham streitet in Karlsruhe für die freie Verwendung von Samples. Ohne die ist HipHop nicht mehr möglich, sagt er. (DIR) Festival Club Transmediale Berlin: Das ferne Beben der Utopie Viel Platz für diverse Rezeptionsweisen elektronischer Musik und eine Würdigung der russischen Avantgarde. Eindrücke vom 15. CTM-Festival Berlin. (DIR) Folkband The Hidden Cameras: Zwischen Büro und Club Der Unternehmensberater Jens Schärdel ist Bassist der erfolgreichen kanadischen Folkband The Hidden Cameras. Ganz schön stressig. (DIR) Hannes Wader über politische Lieder: „Ich bin dazu gezwungen worden“ Der Liedermacher geht wieder auf Deutschland-Tournee. Ein Gespräch über das, was gestern noch galt und heute oder morgen vielleicht nicht mehr.