# taz.de -- Ein Album nur aus Samples: Copyright – Copyleft
       
       > Das Album des dänischen DJ-Duos Den Sorte Skoles besteht nur aus Samples.
       > Doch, ganz gleich welcher Länge, jedes bedarf einer Genehmigung.
       
 (IMG) Bild: Lauten aus Nahost wechseln sich ab mit afrikanischem Chorgesang, ein türkischer Beat wird mit einer Funk-Gitarre verschnitten.
       
       Eine Idee, die eine Debatte auslösen sollte. „Lektion III“, die jüngste
       Produktion des dänischen DJ- und Produzentenduos Den Sorte Skole, hat nicht
       nur eine künstlerische, sondern auch eine rechtliche Dimension.
       
       Darum geht es: Martin Højland und Simon Dokkedal, die sich Den Skorte Sole
       (Die schwarze Schule) nennen, haben ein Album produziert, das in seinen
       anderthalb Stunden Laufzeit ausschließlich aus Samples besteht. 10.000 an
       der Zahl, aus 250 Originalsongs der verschiedensten Epochen und
       Weltgegenden herrührend. Was die künstlerische Qualität betrifft, ist
       „Lektion III“ eine welthaltige Musik-Montage geworden. Sie dürfte all
       denjenigen zusagen, die disparate Musiken gebündelt und geremixt im
       Zusammenhang hören wollen.
       
       Lauten aus Nahost wechseln sich ab mit afrikanischem Chorgesang, ein
       türkischer Beat wird mit einer Funk-Gitarre verschnitten. Interessierte
       können nachlesen, was woher kommt: Im 41-seitigen PDF-Booklet sind alle
       gesampelten Werke und Künstler von DAF bis Fela Kuti aufgeführt.
       
       Die Spuren sind sorgfältig übereinandergelegt, das Album fließt fast zu
       harmonisch dahin – Den Sorte Skole haben aus 250 Quellen ein völlig neues
       Werk geschaffen. Neu ist das nicht: Die Technik reinen Samplings kennt man
       etwa von den US-Aktivisten Negativland. Rechtliche Fragen aber gestalten
       sich komplizierter.
       
       ## Kraftwerk gegen Setlur
       
       Das dänische Duo hat die Samples ohne Genehmigung verwendet. Ihr Album wird
       nicht verkauft, sondern als Download (und Stream) verschenkt – das heißt,
       spenden darf man schon. Streng genommen ist der Download illegal – dafür
       aber müssten sich wohl Den Sorte Skole verantworten. Die Lizenzierung
       wollte das Duo laut Auskunft mit dem Weltverband der Phonoindustrie (IFPI)
       pauschal regeln. Vergeblich. In Deutschland gab es Ende 2012 ein das
       Musiksampling betreffendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Kraftwerk gewann
       damals gegen Sabrina Setlur, die ein zweisekündiges Sample der Band benutzt
       hatte.
       
       Jedes Sample, ganz gleich welcher Länge, bedarf einer Genehmigung. Bei
       „Lektion III“ handelt es sich um eine Kopplung mit längeren Ausschnitten.
       Das Einholen aller Copyrights – Track by Track – hätte das Projekt
       verhindert. In einem Interview mit dem Blog Nothing but hope and passion
       fordern Den Sorte Skole eine pauschale Abgabe und das verpflichtende
       Registrieren von Samples. Es ist wert, Lizenzierungsfragen und deren
       Vereinfachung am Beispiel des dänischen Duos zu diskutieren.
       
       3 Feb 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jens Uthoff
       
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