# taz.de -- Einreise nach Deutschland: Zu Unrecht ferngehalten
       
       > Rund 400.000 Ausländer könnten rechtswidrig mit einer Einreisesperre
       > belegt sein. Die Bundesregierung will das Aufenthaltsgesetz nachbessern.
       
 (IMG) Bild: Künftig kommt vielleicht mancher Abgeschobene zumindest an diesem Herrn erst einmal vorbei.
       
       BERLIN taz | Wer aus Deutschland ausgewiesen oder abgeschoben wurde, für
       den hieß es häufig: Es gibt keinen Weg zurück. Denn jahrelang wurden bei
       einer Ausweisung oder Abschiebung in vielen Fällen unbefristete Sperren zur
       Wiedereinreise verhängt.
       
       Doch das, so die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Ulla Jelpke,
       verstoße gegen EU-Recht. „Fast eine halbe Million Ausländer sind
       rechtswidrig mit einer Einreisesperre belegt“, sagte Jelpke am Mittwoch.
       Sie bezieht sich dabei auf eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf
       eine Anfrage der Linksfraktion.
       
       Darin räumt die Bundesregierung ein, dass in Sachen Einreisesperren
       Handlungsbedarf besteht und sie eine „Anpassung des Aufenthaltsgesetzes“
       plant. Auch das Ausländerzentralregister, in dem die unbefristeten
       Einreisesperren registriert sind, will man in Zusammenarbeit mit den
       Ländern und der Bundespolizei bereinigen.
       
       Die neue Entwicklung geht auf eine EU-Richtlinie und einen Spruch des
       Europäischen Gerichtshofs vom September 2013 zurück. In Deutschland wurde
       eine Einreisesperre im Falle einer Ausweisung oder Abschiebung im Regelfall
       bisher unbefristet verhängt. Die Betroffenen mussten eine Befristung extra
       beantragen. Das jedoch ist laut EU-Recht nicht zulässig.
       Wiedereinreisesperren müssen demnach immer befristet werden, und zwar auf
       maximal fünf Jahre.
       
       Zudem muss die Einreisesperre bereits mit der Abschiebung oder Ausweisung
       mitgeteilt werden. Auch auf alte Fälle treffen diese Kriterien zu.
       Ausnahmen können allerdings gemacht werden, wenn die Person eine schwere
       Straftat begangen hat und eine Prognose besagt, dass sie auch künftig die
       öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden wird.
       
       Die Bundesregierung teilt in der Antwort auch mit, dass zum Stichtag 31.
       Oktober 2013 etwas über 495.000 nicht in Deutschland lebende Ausländer im
       Ausländerzentralregister mit einem unbefristeten Einreiseverbot erfasst
       sind. Nach Schätzung von Rechtsanwälten müssten bei voraussichtlich über
       400.000 von ihnen die Einreisesperren aufgehoben werden, sagte Jelpke.
       
       16 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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