# taz.de -- Bundesverfassungsgericht entscheidet: Urteil gegen biologische Väter > Richter schützen mit ihrem Urteil zum Kindschaftsrecht die eheliche > Familie. Der biologische Vater muss dagegen zurückstecken. (IMG) Bild: Wer nicht mit dem leiblichen Kind zusammenlebt hat schlechte Karten FREIBURG taz | Biologische Väter haben keinen Anspruch, rechtlich als Vater anerkannt zu werden, wenn bereits ein anderer Mann als rechtlicher Vater gilt und mit dem Kind zusammenlebt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt die Klage eines Mannes aus Sachsen ab und bestätigte damit die bisherige Gesetzeslage. Der Mann hatte eine Affäre mit einer verheirateten Frau, die schwanger wurde. Der Mann hält sich auch für den Vater des Kindes. Die Frau beendete jedoch vier Monate nach der Geburt die Affäre und lebt wieder mit ihrem Ehemann zusammen. Weil das Kind in eine Ehe hineingeboren wurde, gilt der Ehemann auch automatisch als rechtlicher Vater des Kindes. Der mögliche biologische Vater könnte nur dann die Vaterschaft des Ehemanns anfechten, wenn dieser nicht mit dem Kind zusammenlebt. So wird die gelebte, ehelichen Familie geschützt. Dabei soll es laut Bundesverfassungsgericht auch bleiben. Seit Juli haben biologische Väter allerdings ein gesetzliches Umgangsrecht mit ihrem Kind, wenn sie ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt haben – und der Kontakt dem Kindeswohl dient. (Az.: 1 BvR 1154/10) 20 Dec 2013 ## AUTOREN (DIR) Christian Rath ## TAGS (DIR) Familie (DIR) Urteil (DIR) Bundesverfassungsgericht (DIR) Vaterschaft (DIR) Familie ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Gemeinsames Sorgerecht: Papa gegen Mama gegen Kind Unverheiratete Väter bekommen jetzt ganz leicht das Sorgerecht für den eigenen Nachwuchs. Klingt fortschrittlich – aber ist es das auch? (DIR) Gesetz zu Vaterschaften: Sondertests für Migranten angezweifelt Ein Gesetz erlaubt dem Staat ledige Eltern von Migrantenkindern zum DNA-Test zu schicken. Mehrere Gerichte haben nun das Verfassunsgericht gebeten, dies zu prüfen. (DIR) Urteil Europäischer Menschrechtsgerichtshof: Keine Papa-Rechte für leibliche Väter Leibliche Väter haben nicht in jedem Fall Anspruch auf die rechtliche Anerkennung ihrer Vaterschaft, sagt der EuGH. Kontakt mit den Kindern ist möglich. (DIR) Urteil Gerichtshof für Menschenrechte: Väter müssen Väter sein dürfen Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Männer, die mit einer verheirateten Frau ein Kind zeugen, müssen die Chance auf Umgang mit dem Kind haben. (DIR) Entwurf der Grünen zum Sorgerecht: Wenn Mutter schweigt, ist Vater dabei Die Grünen legen einen eigenen Entwurf zum gemeinsamen Sorgerecht vor. CDU und FDP sind ihnen zu langsam. Am Freitag spricht der Bundestag darüber. (DIR) Gerichtshof stärkt unverheiratete Väter: Sorgerecht ist Menschenrecht Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte unverheirateter Väter. Das hat Folgen für die deutsche Politik. Aber welche? (DIR) Juristin über Vaterschaftstests: "Kaugummis im Ausland getestet" Die Familienrechtsanwältin Ulrike Börger glaubt, dass es weiterhin heimliche Vaterschaftstests geben wird. Dazu genügt ein Haar des Kindes oder ein Kaugummi.