# taz.de -- Bundesverfassungsgericht entscheidet: Urteil gegen biologische Väter
       
       > Richter schützen mit ihrem Urteil zum Kindschaftsrecht die eheliche
       > Familie. Der biologische Vater muss dagegen zurückstecken.
       
 (IMG) Bild: Wer nicht mit dem leiblichen Kind zusammenlebt hat schlechte Karten
       
       FREIBURG taz | Biologische Väter haben keinen Anspruch, rechtlich als Vater
       anerkannt zu werden, wenn bereits ein anderer Mann als rechtlicher Vater
       gilt und mit dem Kind zusammenlebt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte
       jetzt die Klage eines Mannes aus Sachsen ab und bestätigte damit die
       bisherige Gesetzeslage.
       
       Der Mann hatte eine Affäre mit einer verheirateten Frau, die schwanger
       wurde. Der Mann hält sich auch für den Vater des Kindes. Die Frau beendete
       jedoch vier Monate nach der Geburt die Affäre und lebt wieder mit ihrem
       Ehemann zusammen.
       
       Weil das Kind in eine Ehe hineingeboren wurde, gilt der Ehemann auch
       automatisch als rechtlicher Vater des Kindes. Der mögliche biologische
       Vater könnte nur dann die Vaterschaft des Ehemanns anfechten, wenn dieser
       nicht mit dem Kind zusammenlebt. So wird die gelebte, ehelichen Familie
       geschützt. Dabei soll es laut Bundesverfassungsgericht auch bleiben.
       
       Seit Juli haben biologische Väter allerdings ein gesetzliches Umgangsrecht
       mit ihrem Kind, wenn sie ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt haben –
       und der Kontakt dem Kindeswohl dient. (Az.: 1 BvR 1154/10)
       
       20 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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