# taz.de -- Hartz-IV-Anspruch für EU-Ausländer: Gerichtsurteil vertagt > Haben arbeitssuchende EU-Ausländer in Deutschland Anspruch auf Hartz IV? > Das Bundessozialgericht hat ein Grundsatzurteil dazu ausgesetzt. (IMG) Bild: Wollen erst mal den Europäischen Gerichtshof befragen: die Richter des Bundessozialgerichts. KASSEL dpa | Das Bundessozialgericht (BSG) hat eine Entscheidung über den Hartz-IV-Anspruch von EU-Ausländern vorläufig ausgesetzt. Zuerst soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Vorabentscheidung zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Sozialleistungen und möglichen Einschränkungen durch nationales Recht treffen, wie der Vorsitzende Richter Thomas Voelzke am Donnerstag ausführte. Im Fall des BSG geht es um eine in Bosnien geborene Schwedin und ihre Kinder. Sie hatte vom Jobcenter Berlin-Neukölln zunächst Hartz-IV-Leistungen bekommen, die Bewilligung hob die Behörde aber später auf. Dagegen klagte die Frau (Az: B 4 AS 9/13 R). Das Jobcenter beruft sich auf eine Verordnung der Bundesregierung, wonach arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland kein Recht auf Fürsorgeleistungen haben. Die Klägerin stellt dies grundsätzlich in Frage, da derartige Entscheidungen eines Parlamentsbeschlusses bedürften, wie deren Rechtsvertreter David Mende anmerkte. Außerdem verstoße die Verordnung gegen das europäische Diskriminierungsverbot. Die Kasseler Richter haben jetzt drei Fragen an den EuGH formuliert, die dieser vor einem deutschen Grundsatzurteil klären soll. Zunächst will das BSG wissen, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für die beitragsunabhängigen Hartz-IV-Leistungen gilt. Falls dies bejaht wird, solle der EuGH mögliche nationale Einschränkungen aufzeigen. Drittens soll der Gerichtshof die Frage beantworten, ob wegen des europäischen Freizügigkeitsrechts Sozialleistungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, grundsätzlich zu gewähren sind. Als solche seien die Hartz-IV-Gesetze schließlich auch gedacht, merkte Richter Voelzke an. Vor dem jetzt am Bundesgericht verhandelten Fall waren sich zwei Landessozialgerichte (LSG) bei Hartz-IV-Leistungen für EU-Ausländer uneins. Nachdem Richter in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch bejaht hatten, entschied das LSG Niedersachsen-Bremen, dass die Kommunen nur in einer Notlage die Rückreisekosten und bis dahin erforderliche Überbrückungsleistungen zahlen müssen. Nach Angaben des LSG in Essen sind von der Grundsatzfrage bundesweit rund 130.000 Personen betroffen. 12 Dec 2013 ## TAGS (DIR) Bundessozialgericht (DIR) Hartz IV (DIR) EU-Ausländer (DIR) Europäischer Gerichtshof (DIR) Urteil (DIR) EU-Ausländer (DIR) EuGH (DIR) Ganztagsschule (DIR) EU (DIR) Hartz IV (DIR) Flüchtlinge ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Ausweisung von EU-Ausländern erleichtert: Schlechte Karten für Straffällige Je länger EU-Bürger sich legal in einem anderen EU-Staat aufhalten, desto schwieriger die Ausweisung. Doch wer ins Gefängnis muss, kann abgeschoben werden. (DIR) Sozialleistungen für EU-Bürger: Wenn Deutsche das Ausland belasten Wie wird der EuGH über Hartz IV für Rumänen und Bulgaren entscheiden? Ein Urteil zu einem in Österreich lebenden Rentner gibt Hinweise. (DIR) Ganztagsschulen in Niedersachsen: Bildung ist kein Lohndumping-Bereich Die rot-grüne Landesregierung hat die Bildung zu ihrer Chefsache erklärt. Doch jetzt will sie Pädagogen zu Dumpinglöhnen beschäftigen. (DIR) Sozialgerichts-Urteil wird angefochten: Hartz IV für arbeitslose Rumänen Der Leistungsausschluss erwerbsloser Rumänen verletzt das Gleichbehandlungsgebot, urteilt das Sozialgericht NRW. Ein Jobcenter geht in Berufung. (DIR) Hartz IV und Arbeitslosigkeit: 700 Millionen Euro Mehrkosten Immer mehr Neu-Arbeitslose sind unzureichend abgesichert und brauchen zusätzlich Unterstützung. Die Kosten für Hartz IV sind zudem stark gestiegen. (DIR) Nach Urteil über Hartz-IV für Migranten: Friedrich warnt vor Zuwanderung Für den Innenminister ist das Boot voll. Er befürchtet, mehr Zuwanderung ins deutsche Sozialsystem. Die SPD spricht von „Zynismus“.