# taz.de -- CDU-Pläne zur Prostitution: Bei Sex droht Knast
       
       > Die Union will die Regeln für Prostitution verschärfen. Der Besuch einer
       > Zwangsprostituierten könnte dann ins Gefängnis führen.
       
 (IMG) Bild: Die Große Koalition will beim Geschäft mit käuflichem Sex künftig zahlreiche Restriktionen schaffen.
       
       BERLIN taz | Ginge es nach Dorothee Bär, der familienpolitischen Sprecherin
       der Unions-Fraktion im Bundestag, würde in Sachen Prostitution jede Menge
       verboten: Werbung für unwürdige Sexpraktiken zum Beispiel. Weg sollten auch
       die Sex-Flatrates, also Sex ohne Ende für eine feste Geldsumme. Am liebsten
       würde Bär auch das Mindestalter im Bereich der Sexarbeit auf 21 Jahre
       anheben.
       
       Aber es geht nicht allein nach der katholischen CSU-Politikerin aus
       Bamberg. Selbst die weiß, dass es „naiv wäre“, Prostitution gänzlich
       verbieten zu wollen. Trotzdem will die große Koalition beim Geschäft mit
       käuflichem Sex künftig zahlreiche Restriktionen schaffen.
       
       So sollen Prostituierte zu einer regelmäßigen Gesundheitskontrolle
       verpflichtet werden. Das hatte das rot-grüne Prostitutionsgesetz, das seit
       Inkrafttreten 2001 Sexarbeit zu einem Job wie jedem anderen erklärte,
       abgeschafft. Wohin das geführt habe, kann man nach Ansicht Bärs prima in
       Augsburg sehen. „Dort lassen sich nur ein bis fünf Prozent der
       Prostituierten untersuchen. Vorher waren es 100 Prozent“, sagte Bär am
       Dienstag.
       
       Die neue große Koalition will auch eine sogenannte Erlaubnispflicht für
       Bordelle einführen. Diese würde es Gewerbe- und Ordnungsämtern erleichtern,
       Prostitutionsstätten jederzeit zu kontrollieren. So wie jede gewöhnliche
       Imbissbude. „Wir wollen, dass Kontrolle von Anfang an stattfindet“, sagte
       Unions-Fraktionsvize Günther Krings.
       
       ## Abschreckungsdruck kann hilfreich sein
       
       Und Freier, die bei einer Zwangsprostituierten waren, müssten – ähnlich wie
       es in Frankreich geplant ist – mit einer Geldstrafe rechnen. Oder sogar mit
       Gefängnis, meinte Krings: „Orientierungsrahmen“ könnte der
       Menschenhandelsparagraf sein. „Abschreckungsdruck kann sehr hilfreich
       sein“, glaubt er.
       
       Woran erkennt ein Mann, dass er bei einer Zwangsprostituierten gelandet
       ist? „Man merkt schon, ob jemand unter Drogen steht, nicht aus dem Raum
       darf und unter Zwang arbeitet“, sagte Bär. Opfer von Zwangsprostitution
       sollen laut Krings ein befristetes Aufenthaltsrecht erhalten. Manche
       könnten ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen.
       
       Ziel dieser Vorhaben ist eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes. „Wir
       sollten nicht auf einen liberalen Status abrutschen“, warnte Bär. Ein
       entsprechender Gesetzentwurf, den voraussichtlich vier Ministerien
       erarbeiten werden, soll voraussichtlich im Januar 2014 vorliegen.
       
       4 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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