# taz.de -- Greenpeace-Aktivisten bald frei?: Russland boykottiert Gericht
       
       > Die Niederlande werfen den russischen Behörden die Verletzung der
       > Hoheitsrechte vor. Das Internationale Seegerichtshof prüft das.
       
 (IMG) Bild: Freiheit für „Arctic Sunrise“-Crew?
       
       FREIBURG taz | Muss Russland 30 inhaftierte Greenpeace-Aktivisten (Arctic
       30) und ihr Schiff „Arctic Sunrise“ sofort freigeben? Das prüft jetzt der
       Internationale Seegerichtshof in Hamburg, der am Mittwoch über den Fall
       verhandelte. Russland boykottierte die Sitzung, die per Livestream
       übertragen wurde.
       
       Die Greenpeace-Aktivisten sitzen seit fast sieben Wochen in russischer
       Haft. Sie hatten versucht, an einer russischen Bohrinsel gegen die
       Ölförderung in der Arktis zu protestieren. Russland warf ihnen zunächst
       Piraterie und jetzt Rowdytum vor, weil sie die 500-Meter-Sicherheitszone
       der Bohrinsel verletzt hatten.
       
       Da die „Arctic Sunrise“ unter niederländischer Flagge fuhr, vertreten die
       Niederlanden als „Flaggenstaat“ die Interessen der Umweltorganisation. Nach
       Ansicht der Regierung in Den Haag durften die russischen Sicherheitskräfte
       das Boot auf hoher See ohne ihre Erlaubnis nicht einmal betreten. „Auch
       alle weiteren Akte waren daher widerrechtlich“, sagte der niederländische
       Vertreter René Lefeber vor dem Hamburger Gerichtshof.
       
       Um den Konflikt zu klären, hatten die Niederlande bereits am 4. Oktober ein
       bindendes Schiedsverfahren beantragt, wie es die Seerechtskonvention
       vorsieht. Russland verweigert sich solchen Schiedsverfahren jedoch. Man
       habe schon bei der Ratifikation der Seerechtskonvention 1997 einen
       entsprechen Vorbehalt eingelegt, hieß es in einer schriftlichen
       Stellungnahme. Die Niederlande meinen aber, dass ein genereller Vorbehalt
       gegen Schiedsverfahren unwirksam sei. Laut Konvention könne man
       Schiedsverfahren nur für Konflikte um Fischerei und Forschung ausschließen.
       
       ## „Widerrechtliche Akte“
       
       Da das Schiedsverfahren nicht vom Fleck kommt, hatten die Niederlande in
       der vergangenen Woche beim Seegerichtshof in Hamburg eine einstweilige
       Anordnung beantragt. Danach sollen die Aktivisten und das Schiff sofort
       freigegeben werden. „Es ist ein Streit zwischen zwei Staaten, unter dem
       keine Menschen leiden sollten“, sagte Lefeber.
       
       Die russische Regierung nahm an der dreistündigen Hamburger Verhandlung
       nicht teil, vertrat also nicht einmal ihre Interessen. Der Seegerichtshof
       könnte dennoch eine einstweilige Anordnung beschließen. Die 21 Richter
       unter dem japanischen Präsidenten Shunji Yanai wollen am 22. November ihren
       Beschluss verkünden. Bisher hat der Seegerichtshof in 22 Fällen 7-mal
       einstweilige Anordnungen erlassen, die immer befolgt wurden.
       
       Wenn Russland sich widersetzt, stehen dem Gerichtshof aber keine
       Zwangsmittel zur Verfügung. Die Niederlande und die EU könnten dann nur
       politisch und diplomatisch Druck ausüben.
       
       6 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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