# taz.de -- Gerichtsurteil in Frankreich: Ryanair muss 9 Millionen zahlen
       
       > Dem Billigflieger Ryanair wird vorgeworfen, in Frankreich gegen das
       > Sozialrecht verstoßen zu haben. Nun muss das Unternehmen Entschädigung
       > leisten. 
       
 (IMG) Bild: Ryanair will gegen das Urteil des französischen Gerichts in Berufung gehen.
       
       AIX-EN-PROVENCE afp | Wegen Missachtung des französischen Arbeits- und
       Sozialrechts ist der irische Billigflieger Ryanair in Frankreich zu fast
       neun Millionen Euro Entschädigung verurteilt worden. Außerdem verhängte das
       Gericht in der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence eine Geldbuße von
       200.000 Euro. Das Unternehmen hatte bereits am Vortag angekündigt, es werde
       gegen eine „negative Entscheidung“ in Berufung gehen.
       
       Ryanair wurde schuldig gesprochen, bei der Nutzung des Regionalflughafens
       Marseille Provence in Marignane gegen französisches Recht verstoßen zu
       haben. Das irische Unternehmen hatte dort 2007 eine Niederlassung eröffnet,
       die es Anfang 2011 nach der Einleitung von Strafermittlungen schloss. Auf
       dem Flughafen nahe der Mittelmeerstadt Marseille beschäftigte die
       Fluggesellschaft 127 Mitarbeiter, für die sie in Frankreich aber nie
       Sozialabgaben zahlte.
       
       In dem Verfahren waren unter anderem das Arbeitsamt, die Rentenkasse und
       Gewerkschaften als Nebenkläger aufgetreten. Ihnen wurden die neun Millionen
       Euro Schadenersatz für nicht gezahlte Sozialabgaben zugesprochen.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte zudem gefordert, den Wert von vier Boeing 737
       zu konfiszieren. Diesem Antrag folgte das Gericht jedoch nicht.
       
       ## Vereitelte Sozialabgaben
       
       Das Gericht verwies auf ein Dekret aus dem Jahr 2006, wonach ausländische
       Fluggesellschaften in Frankreich Sozialabgaben zahlen müssen, wenn sie dort
       eine Niederlassung betreiben. Dies war nach Überzeugung des Gerichts in
       Marignane der Fall. Ryanair habe dort Büros gehabt, technische Ausrüstung
       und zwei leitende Angestellte beschäftigt. Das Personal habe zudem in der
       Region gelebt.
       
       Das irische Unternehmen betonte hingegen, es habe auf dem Regional-Airport
       nur seine Maschinen warten lassen. Das fragliche Dekret habe Frankreich
       eigens erlassen, um seine „defizitäre Fluggesellschaft Air France zu
       schützen und die Konkurrenz auszugrenzen“.
       
       Für die betroffenen Mitarbeiter seien in Irland Sozialabgaben bezahlt
       worden. Die Piloten hätten irische Arbeitsverträge gehabt, die
       Flugbegleiter seien von einer irischen Zeitarbeitsfirma vermittelt worden.
       Alle Gehälter seien in Irland gezahlt worden. „Sie flogen auf irischen
       Flugzeugen und arbeiteten in mehreren Ländern“, sagte einer der Anwälte des
       Billigfliegers zu Prozessbeginn.
       
       ## Illegale Arbeitsorganisation
       
       Ryanair bietet nach wie vor Flüge von Marignane aus an, aber nur während
       der Sommersaison. Damit versucht die Airline, das französische Sozialrecht
       zu umgehen. Diese Arbeitsorganisation sei ebenfalls illegal, betonten die
       Anwälte der Pilotengewerkschaft SNPL, die zu den zivilen Nebenklägern
       gehörte.
       
       Neue Ermittlungen gegen Ryanair seien bereits eingeleitet worden. Ryanair
       beziffert seinen Jahresumsatz für das Wirtschaftsjahr 2012/2013 auf fast
       4,9 Milliarden Euro und seinen Nettogewinn auf 569 Millionen Euro.
       
       2 Oct 2013
       
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