# taz.de -- Streit um Suhrkamp-Verlag: Das Drama geht weiter
       
       > Ein Gericht stoppt vorläufig den Sanierungsplan der Verlagschefin. Sie
       > wollte Suhrkamp in eine AG umwandeln und die Minderheitsgesellschafter
       > entmachten.
       
 (IMG) Bild: Mit seinem Eilantrag erfolgreich: Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach
       
       FRANKFURT/BERLIN dpa | Der Insolvenzplan zur Umwandlung des
       traditionsreichen Suhrkamp Verlags in eine Aktiengesellschaft droht zu
       scheitern. Das Landgericht Frankfurt hat der Familienstiftung von
       Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz am Dienstag per einstweiliger Verfügung
       untersagt, dem Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen.
       
       Eine Kammer für Handelssachen gab damit in vollem Umfang einem Eilantrag
       von Minderheitsgesellschafter Hans Barlach statt, der mit Unseld-Berkéwicz
       seit Jahren zerstritten ist. Die Stiftung will Berufung gegen die
       Entscheidung einlegen.
       
       Die Vorsitzende Richterin Claudia Müller-Eising hatte den Beschluss damit
       begründet, der Insolvenzplan sei einseitig auf die Belange der
       Familienstiftung als Mehrheitseigentümer ausgerichtet. Die Umwandlung in
       eine AG habe allein das Ziel, sich vom Minderheitsgesellschafter zu
       trennen. Die Stiftung habe damit ihre „Treuepflicht“ gegenüber Barlach
       verletzt. Dessen in der Schweiz ansässige Medienholding müsse bei einer
       Umwandlung in eine AG außerdem mit erheblichen steuerlichen Nachteilen
       rechnen.
       
       Suhrkamp soll nach dem Willen der Verlagschefin in einem Insolvenzverfahren
       von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das
       Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte vergangene Woche den Insolvenzplan
       für das traditionsreiche Haus zugelassen. Barlach, der die Insolvenzgründe
       anzweifelt, würde durch die Umwandlung weitreichende Mitspracherechte
       verlieren.
       
       Der Verlag, der Anfang 2010 von Frankfurt nach Berlin umgezogen ist,
       kündigte umgehend Berufung gegen das „falsche Urteil“ an. Auch im Falle
       eines „Stimmverbots“ für die Familienstiftung sei der Insolvenzplan nicht
       gefährdet, da auf der Gläubigerversammlung die Zustimmung der Mehrheit der
       Gruppen vorliegen werde. Dagegen sagte ein Gerichtssprecher in Frankfurt,
       dass auch die Gesellschafter als Gruppe dem Plan mehrheitlich zustimmen
       müssten. Der Termin für die Gläubigerversammlung steht noch nicht fest.
       
       Das Frankfurter Gericht hatte vergangene Woche in der Verhandlung über den
       Eilantrag Barlachs einen Gesprächstermin über einen möglichen Vergleich der
       beiden Kontrahenten angeregt. Dies hatte die Verlagsleitung jedoch
       abgelehnt.
       
       11 Sep 2013
       
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