# taz.de -- Akkulichter fürs Rad sollen legal werden: Das Ende der Dynamopflicht
       
       > Aufsteckbare Akku-Lampen waren bisher in Deutschland für Fahrräder nicht
       > zugelassen. Dieser Anachronismus soll nach Wunsch von Verkehrsminister
       > Ramsauer ein Ende haben.
       
 (IMG) Bild: Es ist egal, was du fährst / Solang du nur klärst / es hat ein Rücklicht
       
       BERLIN dpa | Für Radfahrer sollen voraussichtlich bald aufsteckbare
       Akku-Lampen erlaubt sein. Das sieht eine Änderung der
       Straßenverkehrszulassungsordnung vor, über die der Bundesrat am Freitag
       abstimmen soll.
       
       Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte der Saarbrücker Zeitung:
       „Viele Radler sind bereits heute mit Akku-Beleuchtung unterwegs - im Grunde
       rechtswidrig, obwohl die Beleuchtung oft heller als alte Dynamo-Lichter und
       vor allem auch im Stehen sichtbar ist.“ Nun solle die Rechtslage dem Stand
       der Technik angepasst werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit.
       
       Laut einer Empfehlung des Bundesratsverkehrsausschusses für das Plenum der
       Länderkammer sollen künftig „für den Betrieb der aktiven lichttechnischen
       Einrichtungen auch wiederaufladbare Energiespeicher“ verwendet werden
       dürfen. Dabei muss über eine Anzeige „dem Fahrer die Kapazität sinnfällig
       angezeigt werden“.
       
       Bisher sind Lichtmaschinen, also Dynamos, Pflicht. Mit der Neuregelung
       wären Radler, die mit Akku- Lampen unterwegs sind, laut Zeitung auch vor
       der bisher drohenden Geldbuße von bis zu 15 Euro sicher.
       
       ## 70 Millionen Fahrräder in Deutschland
       
       Ein Ende der Dynamopflicht wäre auch ein Wirtschaftsfaktor, gerade mit
       Blick auf den Verkauf aufsteckbarer Leuchten – schließlich gibt es nach
       Schätzungen in Deutschland rund 70 Millionen Fahrräder. Der Allgemeine
       Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) erklärte Anfang des Jahres, es würden immer
       noch 80 Prozent der Räder mit Dynamo verkauft. Anders als bei
       Steckleuchten, deren Batterien der Strom ausgehen könne, sei beim Dynamo
       eine dauerhafte Lichtleistung gesichert.
       
       „Die Dynamopflicht ist ja gerade 75 Jahre alt geworden“, sagte
       ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn der dpa. Sie sei aus Sicht seines Verbandes
       keineswegs überflüssig. „Wir könnten uns aber im Prinzip auch mit einer
       Wahlfreiheit anfreunden.“
       
       Eine Dynamopflicht gebe es nirgendwo sonst in Europa. Außerhalb
       Deutschlands hätten Radfahrer die Wahl zwischen einem Dynamo oder
       batteriebetriebenen Lampen.
       
       29 Jun 2013
       
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