# taz.de -- Kolumne Der Kampfradler: Möge Ihnen ein Licht aufgehen!
       
       > Der Verkehrsminister will endlich Akku-Lampen an Rädern legalisieren. Das
       > ist toll? Eigentlich ja. Doch ein Detail offenbart den Gesetzestext als
       > weltfremden Irrsinn.
       
 (IMG) Bild: Hauptsache hell? Von wegen.
       
       Lieber Peter Ramsauer,
       
       fast, ja fast möchte man vom Fahrradsattel springen und Ihnen, lieber Herr
       Verkehrsminister, um den Hals fallen. Denn nächste Woche, das haben Sie
       gerade verkündet, soll auf eine Initiative Ihres Ministeriums hin doch
       tatsächlich der Bundesrat beschließen, dass Fahrräder künftig auch mit
       akkubetriebenen Lampen beleuchtet werden dürfen.
       
       Was?, werden zwar viele Radler fragen, Das ist bisher verboten? Und wer bei
       einer Polizeikontrolle statt eines fest installierten Dynamos nur
       abnehmbare Lampen am Rad hatte, der musste bisher tatsächlich 15 Euro
       Bußgeld zahlen?
       
       Ja, stimmt. Genauso absurd wäre es, wenn Fußgängen nur erlaubt wäre,
       Regenschirme zu benutzen, aber keine Regenjacken. Aber jetzt – kaum 100
       Jahre nach Erfindung der Taschenlampe – darf man sein Rad auch elektrisch
       beleuchten und alles wird gut.
       
       Alles? Leider nein. Denn ein entscheidendes Detail auf Seite 7 der 48.
       Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ([1][PDF])
       verrät, dass Sie leider immer noch nichts von der Welt der Radfahrer
       verstanden haben. Da heißt es in schönstem Behördendeutsch: Über eine
       Anzeige muss dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden.
       
       Mit anderen Worten: Nur eine Lampe, die anzeigt, wie voll der Akku noch
       ist, genügt dem Gesetz. Und Leuchten, die mit nichtwiederaufladebaren
       Batterien betrieben werden, können so hell sein, wie sie wollen. Verboten
       bleiben sie trotzdem. Die wunderbaren Dispute bei der nächsten
       Polizeikontrolle mag man sich schon jetzt kaum vorstellen.
       
       Es geht also gar nicht darum, die überall vorhandenen
       Allerweltselektroblingblings zu legalisieren. Nein, wer gesetzestreu
       leuchten will, muss sich erstmal eine neue Lampe kaufen. Da fragt man sich
       nicht nur, welche Lampenherstellerlobby Ihnen diesen Floh ins Ohr gesetzt
       hat. Da erkennt man auch gleich: diesen Unsinn kann nur jemand fabriziert
       haben, der in seinem Alltag nie auf dem Sattel sitzt.
       
       Denn Praktiker wissen längst: vor dem Verlassen des Hauses muss man sich
       jedes Mal fragen, wo man denn nun schon wieder die Fahrradlampen hingelegt
       hat. Und wenn man sie gefunden hat, prüft man auch schnell mal, ob sie noch
       funktionieren. Klare Regel: helles Licht, alles prima. Schwaches Licht, ja
       geht noch – ist schließlich immer noch besser als der olle Dynamo, der bei
       Regen und an roten Ampeln eh nie funktioniert. Und gar kein Licht: Batterie
       wechseln. Oder eine andere Lampe suchen.
       
       Kurz gesagt, lieber Herr Ramsauer: Radfahrer sind nicht doof. Jedenfalls
       nicht so doof, wie dieser angebliche Fortschritt aus Ihrem Haus. Diesen
       Quatsch können Sie sich hinter die Sonnenblende Ihres Dienst-BMWs klemmen.
       
       29 Jun 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2013/0401-500/445-1-13,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/445-1-13.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gereon Asmuth
       
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