# taz.de -- Gema vs. Clubs und Diskos: Tarifreform „nicht angemessen“
       
       > Die Aufsichtsbehörde der Gema legt einen Vorschlag zum Tarifstreit mit
       > Clubs und Diskotheken vor. Alle Streitparteien lesen das Ergebnis anders.
       
 (IMG) Bild: Die Gema kriegt Geld, der Spaß bleibt hier: Diskothek.
       
       HAMBURG taz | Normalerweise genießt das Deutsche Marken- und Patentamt
       (DPMA) selten die Aufmerksamkeit einer breiteren Öffentlichkeit. Momentan
       ist das ein bisschen anders. Die DPMA ist auch die Aufsichtsbehörde der
       nicht sonderlich populären Musikverwertungsgesellschaft Gema, und in dieser
       Funktion hat sie einen am Donnerstag bekannt gewordenen Einigungsvorschlag
       in einem erbittert geführten Streit vorgelegt. Es geht um die vor einem
       Jahr von der Gema präsentierte Tarifreform zur Nutzung von Musik in Clubs
       und Diskotheken.
       
       Die Reform, die eine Vereinfachung des Systems, nämlich eine Reduzierung
       der Tarife von elf auf zwei vorsieht, hatte 2012 für scharfe Proteste
       gesorgt. Viele Discothekenbesitzer argumentierten, sie seien in ihrer
       Existenz gefährdet, wenn die vereinheitlichte Tarifstruktur umgesetzt
       werde.
       
       Von einem drohenden Clubsterben war die Rede. Die Bundesvereinigung der
       Musikveranstalter e.V., der auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband
       (Dehoga) angehört, plädiert daher dafür, das alte Tarifsystem
       beizubehalten. Derzeit gilt eine Übergangslösung.
       
       Die Schiedsstelle der DPMA geht in ihrem 68 Seiten umfassenden Vorschlag
       nun zwar teilweise mit der Gema ins Gericht. Die Tarifreform bedürfe der
       „Korrektur", finden die drei Richter beispielsweise. Sie sagen aber auch:
       „Es entspricht dem Sinn und Zweck von Tarifen, viele verschiedene
       Sachverhalte pauschal zu erfassen. Eine zu weit gehende Staffelung würde
       diesem Ziel entgegenstehen und komplizierte Individualrechnungen schaffen.“
       
       ## Unterschiedliche Vergütungssätze
       
       Diese differenzierte Haltung spiegelt sich auch in den unterschiedlichen
       Vergütungssätzen wider, die die Schiedsstelle für Einzelfälle errechnet
       hat. Mal ergibt sich gegenüber der bisherigen Regelung „eine deutliche
       Entlastung der Veranstalter“, mal gilt das Gegenteil. Ersteres trifft für
       eine „Tanzveranstaltung von kleiner bis mittlerer Größe" (Nutzfläche bis
       300 qm, Eintritt 10 Euro) zu. Nach der alten Regelung waren in diesem Fall
       bisher 271 Euro pro Veranstaltung fällig, gemäß der von der Gema
       ausgearbeiteten Reform wären es 300 Euro.
       
       Die Schiedsstelle hält 226 Euro für angemessen. Ein anderer Vorschlag
       dürfte dagegen der Gema etwas besser gefallen: Bei einer Raumgröße von 500
       Quadratmetern und einem Eintrittspreis von 20 Euro flossen bisher 428 Euro
       an die Verwertungsgesellschaft, der Einigungsvorschlag liegt bei 710 Euro.
       Nach Vorstellungen der Gema sollen es allerdings 1.000 Euro sein.
       
       Auch eine Härtefallregelung für schwach besuchte oder aus anderen Gründen
       ertragsarme Veranstaltungen haben die Schiedsrichter ausgetüftelt: „Sofern
       der Veranstalter den Nachweis erbringt, dass die Bruttoeinnahme aus der
       Veranstaltung im Einzelfall in grobem Missverhältnis zur Höhe der
       Pauschalvergütungssätze für die Musiknutzung steht“, müsse neu berechnet
       werden, sagen sie.
       
       ## Neue Verhandlungen stehen an
       
       Vor allem ist die Schiedsstelle des Patentamts der Ansicht, dass
       „Veranstaltungen von mittlerer Größe“ bessere Regelungen verdient haben als
       es die Gema vorsieht. In dieser Hinsicht sei deren Tarifreform „nicht
       angemessen“. Gänzlich vergütungsfrei sein sollen „Musikaufführungen von
       Wandermusikern“ und Hochzeitsfeiern, sofern sie „nicht durch Firmen oder
       Medien gesponsert“ sind.
       
       Wie so oft in solchen Fällen, interpretieren die beteiligten Parteien den
       Richterspruch sehr unterschiedlich: Die Schiedsstelle habe „das zentrale
       Anliegen der Tarifreform bestätigt“, meint Gema-Vorstandsmitglied Georg
       Oeller. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter frohlockt dagegen, die
       Schiedsstelle habe der Tarifreform der Verwertungsgesellschaft eine „klare
       Absage“ erteilt.
       
       Dass er das Ganze mit gemischten Gefühlen sieht, kann Ernst Fischer, sowohl
       Präsident der Dehoga als auch Vorsitzender der Bundesvereinigung, dann aber
       doch nicht verbergen: Man freue sich „über Entlastungen kleiner
       Veranstaltungen“, sei aber „doch sehr verwundert über die zum Teil sehr
       deutlichen Erhöhungen in den Tarifen für Einzelveranstaltungen sowie für
       Musikkneipen, Clubs und Discotheken“.
       
       Der Schiedsspruch ist ein wichtiger Zwischenschritt in einer langwierigen
       Debatte. Auf Basis des DPMA-Vorschlags nehmen die Beteiligten nun wieder
       Verhandlungen auf.
       
       18 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) René Martens
       
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