# taz.de -- Feierverbote am Karfreitag: Alle müssen mitleiden
       
       > Der Karfreitag bleibt ein „stiller Feiertag“. Wer sich nicht an die
       > Feierverbote hält und von den Kirchen angezeigt wird, riskiert Strafen
       > bis zu 10.000 Euro.
       
 (IMG) Bild: An diesem Tag soll niemand Spaß haben: Christen spielen den Mythos von Jesus' Tod nach.
       
       KÖLN taz | Der Monty-Python-Klassiker „Das Leben des Brian“ ist zwar kein
       Dokumentarfilm, hat aber unbestreitbar einen hohen Erkenntniswert. Trotzdem
       darf die Initiative „Religionsfrei im Revier“ den Film am Karfreitag in
       Bochum nicht öffentlich zeigen. „Die Rechtslage ist eindeutig“, sagt
       Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung.
       
       Der Film ist nicht karfreitagstauglich, ergab die Prüfung durch die vom
       Kultusministerium beauftragte Stelle, die FSK. Jetzt will die Initiative
       den Film im privaten Kreis, aber außerhalb einer Wohnung zeigen. Auch das
       erlaubt das NRW-Feiertagsgesetz jedoch nicht. Denn private Veranstaltungen
       außerhalb der Wohnung sind am Karfreitag ebenfalls nicht gestattet.
       
       „Das ist eine unzumutbare Bevormundung der Bürger und Bürgerinnen aus
       religiösen Gründen“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher des Internationalen
       Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in NRW. Der Karfreitag ist
       in allen Bundesländern ein so genannter „stiller Feiertag“. Einschränkungen
       des öffentlichen Lebens gibt es in der ganzen Republik.
       
       In Bayern und Thüringen gibt es ein allgemeines Musikverbot. Das hessische
       Feiertagsgesetz verbietet „öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel
       sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn sie nicht den diesen Feiertagen
       entsprechenden ernsten Charakter tragen“. In allen Bundesländern gilt ein
       Tanzverbot.
       
       Die Bestimmungen sind keineswegs in den Gesetzbüchern übrig gebliebene
       Relikte, um die sich niemand mehr kümmert. Wer sich nicht an die Verbote
       hält, muss je nach Bundesland eine Ordnungsstrafe bis zu 10.000 Euro
       zahlen, wenn er erwischt oder angezeigt wird. Selten fühlen sich Nachbarn
       oder Passanten gestört. „Wenn es zu Anzeigen kommt, gehen sie meistens von
       der Kirche aus“, sagt IBKA-Sprecher Ponitka.
       
       ## Willkürliche Veranstaltungsverbote
       
       Tanz- und Volksfestverbote am Karfreitag kommen für einige Berufsgruppen
       wie Diskotheken- oder Karussellbetreiber einem Berufsverbot gleich. Doch
       aus dieser Richtung erhalten die Religionsfreien, zumindest was den
       Karfreitag angeht, wenig oder gar keine Unterstützung. „Wir würden uns ein
       wenig Bewegung in dieser Sache wünschen“, sagt Stephan Büttner,
       Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Der
       Verband will das Tanzverbot am Karfreitag nicht ganz abschaffen, sondern
       bloß einschränken. „Ein guter Kompromiss wäre die Einschränkung des Verbots
       auf 6 bis 22 Uhr“, sagt er. „Dann bleibt die ungestörte Religionsausübung
       möglich.“
       
       Wie weitgehend die Veranstaltungsverbote ausgelegt werden, ist mitunter
       willkürlich. Im vergangenen Jahr mussten im bayerischen Weißenburg die
       mittelfränkischen Schachmeisterschaften einen Tag früher beendet werden,
       weil Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche gegen die
       Denksportveranstaltung mobilmachten.
       
       „Die Mitglieder haben das mit einem gewissen Unverständnis zur Kenntnis
       genommen“, sagt Christian Kuhn, 1. Spielleiter des Bezirksverbands
       Mittelfranken im Bayerischen Schachbund. Das Turnier findet traditionell in
       der Woche vor Ostern und am Karfreitag statt, an wechselnden Orten. „Wir
       hatten nie vorher Probleme“, sagt Kuhn. In diesem Jahr können die
       Schachfreunde ihren Wettkampf unbehelligt am Karfreitag fortsetzen, in
       Cadolzburg.
       
       Ponitka, den Bochumer Religionsfreien und dem Bündnis „Hasenfest 2013“ wie
       der Giordano-Bruno-Stiftung reicht das jedoch nicht. Unter dem Motto „Ich
       lass dich beten – lass du mich tanzen!“ widersetzen sie sich mit Aktionen
       und Veranstaltungen den Feiertagsverboten. „Wir fordern die Säkularisierung
       des Feiertagsgesetzes“, sagt Ponitka. „Das heißt aber nicht, dass wir für
       die Abschaffung der Feiertage sind.“
       
       28 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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