# taz.de -- Kommentar „Stiller Freitag“: Wer tanzen will, soll tanzen!
       
       > Feierverbot am Karfreitag? Zu einem toleranten Miteinander gehört es,
       > dass christliche Bräuche nicht der gesamten Bevölkerung aufgezwungen
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Shake it, baby!
       
       Der Karfreitag ist unbestritten einer der höchsten Feiertage der
       Christenheit, den alle ihre Konfessionen begehen. Im Rahmen der
       grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit ist das ihr gutes Recht. Wer
       an diesem Tag zum Gottesdienst gehen, an einer Prozession teilnehmen oder
       auch nur zu Hause still der Kreuzigung von Jesus Christus gedenken will,
       der soll das tun.
       
       Deswegen ist es auch völlig in Ordnung, dass Karfreitag in der gesamten
       Bundesrepublik ein gesetzlicher Feiertag ist - so wie man sich das in einer
       pluralen Gesellschaft auch für das islamische Opferfest, den jüdischen
       Versöhnungstag Jom Kippur oder das Vesakhfest der Buddhisten wünschen
       würde.
       
       Es verletzt allerdings das weltanschaulich neutrale Selbstverständnis des
       Staats, wenn der Gesetzgeber Andersgläubigen oder nicht religiösen Menschen
       vorschreibt, was sie an einem christlich-begründeten "stillen Feiertag" zu
       tun oder zu lassen haben.
       
       Niemand käme auf die Idee, vergleichbare Verbote für den 1. Mai zu fordern.
       Dass am "Tag der Arbeit" ausschließlich die Teilnahme an den traditionellen
       DGB-Demonstrationen erlaubt sein sollte, fänden sogar die Gewerkschaften
       abstrus.
       
       Auch wenn sich die konkreten Karfreitagsregelungen in Umfang und
       Durchsetzung von Bundesland zu Bundesland unterschieden, so haben sie
       allesamt gemeinsam, dass sie die persönliche Freiheit massiv einschränken.
       
       So sind beispielsweise im Rot-Grün regierten Nordrhein-Westfalen über den
       kompletten Karfreitag hinweg sämtliche sportlichen, musikalischen oder
       sonst wie der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen nicht erlaubt.
       
       Auch dürfen nur Filme vorgeführt werden, die "vom Kultusminister oder der
       von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet
       anerkannt sind". Öffentlicher Tanz ist an Rhein und Ruhr sogar von
       Gründonnerstag 18 Uhr bis Ostersamstag um 6 Uhr untersagt. Daran zeigt
       sich, wie groß immer noch der Einfluss der christlichen
       Religionsgemeinschaften auf das Zusammenleben in Deutschland ist.
       
       Zu einem toleranten Miteinander gehört es zu akzeptieren, dass nicht länger
       christliche Gebräuche der gesamten Bevölkerung aufgezwungen werden dürfen,
       wo doch längst nur noch eine Minderheit den christlichen Glauben
       praktiziert. Wer beten will, soll beten - wer tanzen will, soll tanzen. Das
       gebietet der gegenseitige Respekt in einer säkularen Gesellschaft. Jeder
       nach seiner Fasson eben.
       
       29 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
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