# taz.de -- Verbot von Petas Holocaustvergleich: Masttiere sind keine KZ-Häftlinge
       
       > Der Europäischen Gerichtshofs bestätigt das Verbot der Peta Kampagne. Der
       > Holocaustvergleich verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht heute lebender
       > Juden.
       
 (IMG) Bild: Plakatteil der 2004 beworbenen Peta Kampagne.
       
       STRASSBURG afp/dpa | Das deutsche Verbot einer Werbekampagne der
       Tierschutzorganisation Peta unter dem Motto „Der Holocaust auf Ihrem
       Teller“, die das Leiden von Masttieren mit dem von KZ-Häftlingen verglich,
       war rechtens. Dies stellte am Donnerstag eine Kleine Kammer des
       Europäischen Gerichtshofs in Straßburg fest. Die deutsche Justiz habe mit
       diesem Verbot die Persönlichkeitsrechte der in Deutschland lebenden Juden
       schützen wollen.
       
       Angesichts des „spezifischen Kontextes der deutschen“ sei das Verbot der
       Kampagne und die damit verbundene Einschränkung des Grundrechts auf
       Meinungsäußerung der Organisation Peta gerechtfertigt gewesen, heißt es in
       dem Urteil. Gegen die Entscheidung kann Peta binnen drei Monaten
       Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung
       an die Große Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.
       
       Peta wollte mit sieben Plakaten gegen das Leiden von Masttieren
       protestieren. Eines der Poster stellte ein Foto aufeinandergetürmter
       Leichen von Häftlingen in Konzentrationslagern mit einer Aufnahme
       geschlachteter Schweine gegenüber. Ein anderes Plakat zeigte unter der
       Überschrift „Für Tiere sind alle Menschen Nazis“ Häftlinge in einer Reihe
       von Hochbetten sowie zusammengeferchte Hühner in Lebebatterien.
       
       ## Verletzte Menschenwürde
       
       Gegen diese in den USA konzipierte Kampagne hatten der damalige Präsident
       des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, und seine beiden Stellvertreter
       geklagt. Die Kläger, die als Kinder selbst den Holocaust überlebt hatten,
       sahen ihre Menschenwürde und die ihrer in Konzentrationslagern verstorbenen
       Angehörigen verletzt. Ein Gericht in Berlin gab ihnen Recht und verbot die
       Kampagne im April 2004.
       
       Im März 2009 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot. Der
       unzulässige Vergleich zwischen „menschlichem, würdenbegabtem Leben“ und den
       Belangen des Tierschutzes führe zu einer „Bagatellisierung und
       Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer“, stellten die Karlsruher
       Richter fest. Außerdem verstoße die Kampagne gegen die
       Persönlichkeitsrechte heute lebender Juden. Gegen das Urteil kann Berufung
       beantragt werden.
       
       8 Nov 2012
       
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