# taz.de -- Bundestag zu Ehegattensplitting: Steuerehe bleibt hetero
       
       > Der Bundestag lehnt das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare ab.
       > Grüne und FDP betonen das Verfassungsgebot zur Gleichstellung.
       
 (IMG) Bild: Haben grad nicht so viel Grund zum Feiern – D'Schwuhlplattler beim CSD in München.
       
       BERLIN taz | „Homosexuelle bleiben Bürger zweiter Klasse.“
       Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck reagierte enttäuscht auf den
       Ausgang der Abstimmung zum Ehegattensplitting. Am Donnerstag beschloss der
       Bundestag in einer namentlichen Abstimmung, das Ehegattensplitting nicht
       auf die Homoehe auszuweiten.
       
       Demnach werden Homosexuelle, die in eingetragener Partnerschaft leben, bei
       der Einkommensteuer weiterhin wie Alleinstehende behandelt, während
       heterosexuelle Ehepaare steuerliche Vergünstigungen genießen. Beim
       Ehegattensplitting wird das Gesamteinkommen zu gleichen Teilen auf beide
       Partner umgelegt. Vor allem Paare mit sehr ungleichen Einkommen oder einem
       Alleinverdiener profitieren von dieser Regelung.
       
       SPD und Grüne wollten die steuerliche Ungleichbehandlung abschaffen und
       stellten im Bundestag einen Antrag auf Änderung des Jahressteuergesetzes
       2013. Zuvor war bereits der Bundesrat mit dem Versuch gescheitert, die
       steuerliche Gleichbehandlung der Lebenspartnerschaft gesetzlich zu
       verankern. Die Debatte über die Gleichstellung von Ehe und eingetragener
       Partnerschaft war nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts
       entbrannt, in denen die Ungleichbehandlung der Partnerschaften für
       verfassungswidrig erklärt wurde.
       
       Dem gingen Beschlüsse einiger Finanzgerichte voraus, die besagten, dass
       Homosexuelle in eingetragener Partnerschaft bis zu einem Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts bei der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie
       Ehepaare behandelt werden können. Diese Urteile schlossen auch das
       Ehegattensplitting mit ein. Noch im Sommer hatten sich Teile der FDP für
       eine Angleichung ausgesprochen. Auch 13 Bundestagsabgeordnete der CDU
       traten, unterstützt von Familienministerin Kristina Schröder, für die
       Rechte der Homosexuellen ein.
       
       ## „Auf Sommerfrische folgt Herbstdepression“
       
       Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hingegen sah keine Notwendigkeit,
       das Ehegattensplitting auf homosexuelle Paare auszuweiten, solange ein
       weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts aussteht. Das Urteil wird
       voraussichtlich erst 2013 gefällt werden. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer
       Volker Beck zeigte sich am Donnerstag desillusioniert.
       
       Während des Sommerlochs hätten FDP und CDU das Publikum noch mit
       Überlegungen zur Gleichstellung unterhalten. „Auf die Sommerfrische folgt
       für homosexuelle Paare nun die Herbstdepression“, so Beck. Er hofft darauf,
       dass der Bundesrat das Jahressteuergesetz nicht passieren lässt. Die
       Länderkammer habe bereits zweimal die Gleichstellung im Jahressteuergesetz
       angemahnt.
       
       Das Ehegattensplitting ist neben dem Adoptionsrecht eine der letzten großen
       Baustellen in puncto Gleichbehandlung homosexueller Paare. In anderen
       Bereichen wie dem Erb- oder Sozialrecht ist die Homoehe der Heteroehe
       mittlerweile gleichgestellt. 2010 verkündete das Bundesverfassungsgericht
       in Karlsruhe, Homosexuelle dürften nach dem Tod ihres Lebenspartners in
       Bezug auf Freibetrag und Steuersatz nicht schlechter gestellt werden als
       Ehepartner. Sozialrechtlich gesehen haben homosexuelle Partner die gleichen
       Rentenansprüche wie Eheleute. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung
       gelten die gleichen Voraussetzungen.
       
       26 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Franziska Haack
       
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