# taz.de -- Bauern in Uganda: Für deutschen Kaffee vertrieben
       
       > Gegen die Neumann Kaffee Gruppe haben ugandische Kleinbauern Beschwerde
       > bei der OECD eingereicht. Sie mussten einer Plantage der deutschen Firma
       > weichen.
       
 (IMG) Bild: Des Deutschen liebstes Gesöff! Woher es kommt, interessiert ihn häufig nicht die Bohne.
       
       Die Neumann Kaffee Gruppe - nach eigenen Angaben der "weltweit führende
       Rohkaffee-Dienstleister" mit Sitz in Hamburg - muss sich vor der
       Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für
       die Vertreibung von Kleinbauern in Uganda rechtfertigen. Die
       Menschenrechtsorganisation Fian hat am Montag zusammen mit den betroffenen
       Bauern eine Beschwerde gegen Neumann im Bundeswirtschaftsministerium
       eingereicht.
       
       Dort ist die nationale Kontaktstelle der OECD untergebracht, und deren
       Verhaltenskodex für Unternehmensverantwortung habe Neumann eindeutig
       verletzt, erklärt Gertrud Falk von Fian. Mehr als 400 Kleinbauernfamilien
       seien für die Errichtung einer Kaffeeplantage in Uganda vertrieben worden,
       die seitdem von der Neumann Kaffee Gruppe betrieben wird. "Indem sie die
       Vertreibung toleriert, hat die Neumann Kaffee Gruppe eindeutig gegen die
       OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen verstoßen."
       
       Stattgefunden hat die Vertreibung vor acht Jahren: Am 21. August 2001
       rückte das ugandische Militär mit Bulldozern und schwerem Gerät an, um die
       rund 2.000 Menschen, darunter viele Kinder, von dem Terrain zu vertreiben.
       Drei Tage später wurde das Areal als Kaweri-Kaffeeplantage von Firmenchef
       Michael R. Neumann und Staatspräsident Yoweri Museveni feierlich
       eingeweiht. Die enteigneten Bewohner wurden bis heute für den Verlust ihres
       Besitzes nicht entschädigt, klagt Peter Kayiira, Sprecher der Vertriebenen:
       "Wir haben die Geschäftsführung von Neumann mehrfach gebeten, unsere
       Anstrengungen um Wiedergutmachung zu unterstützen. Leider erfolglos."
       
       Diesen Vorwurf dementiert das Unternehmen. Man habe sich mehrfach an die
       ugandische Regierung gewandt und sich für die Überprüfung der Ansprüche der
       Vertriebenen eingesetzt, heißt es in einer Erklärung von Neumann: "Von
       höchster ugandischer Regierungsebene wurde NKG allerdings explizit
       dargelegt, dass Kompensationsregelungen ausschließlich Sache des
       ugandischen Staates als Eigentümer des Landes seien und nach ugandischem
       Recht geregelt würden."
       
       Nun soll die nationale Kontaktstelle im Wirtschaftsministerium vermitteln.
       Die Organisation Fian, die die Beschwerde im Namen der 400 vertriebenen
       Familien eingereicht hat, hofft, damit den Fall und die Problematik
       dahinter neu aufzurollen.
       
       Peter Kayiira setzt darauf, alle Beteiligten an einen runden Tisch
       bekommen, um endlich zu einer Lösung zu kommen. "Auf die Gerichte hier in
       Uganda können wir uns nicht verlassen, denn wir leben in einer schwachen
       Demokratie", erklärte der Dorfschullehrer, der die Familien seit mehreren
       Jahren vertritt. Mit der Beschwerde vor der OECD sollen der Konflikt weiter
       internationalisiert und die jeweiligen Regierungen in die Pflicht genommen
       werden. Mit dieser Strategie hatten 2005 mexikanische Reifenarbeiter in
       einem langjährigen Arbeitskampf bereits gegen Continental Erfolg.
       
       15 Jun 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Knut Henkel
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Landgrabbing
       
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