# taz.de -- Dublin-III-Stopp zurückgenommen: Ungarn zieht den Schwanz ein
       
       > Nach Kritik aus Brüssel: Die Ankündigung Ungarns, das
       > EU-Flüchtlingsabkommen auszusetzen, wurde nach nicht mal 24 Stunden
       > zurückgenommen.
       
 (IMG) Bild: Flüchtlinge nahe der ungarischen Stadt Szeged.
       
       BUDAPEST/BERLIN afp/dpa | Nur einen Tag nach der Ankündigung Ungarns, ein
       EU-Abkommen zur Aufnahme von Flüchtlingen auszusetzen, hat die Regierung in
       Budapest dies wieder zurückgenommen: Es werde keine Bestimmung der EU außer
       Kraft gesetzt, hieß es am Mittwoch in Budapest in einer Erklärung des
       ungarischen Außenministeriums. Außenminister Peter Szijjarto habe seinen
       österreichischen Kollegen Sebastian Kurz darüber informiert, „dass Ungarn
       keine Bestimmung der Europäischen Union aussetzen wird“.
       
       Am Dienstag hatte die Regierung in Budapest mitgeteilt, Ungarn könne keine
       weiteren Flüchtlinge aufnehmen, weshalb das sogenannte Dublin-III-Abkommen
       „auf unbestimmte Zeit“ außer Kraft gesetzt werde. Dies hatte Entrüstung in
       Brüssel und vor allem auch in Österreich ausgelöst, das von der
       Entscheidung besonders betroffen gewesen wäre.
       
       Ungarn sieht sich seit einiger Zeit mit der Ankunft zehntausender
       Flüchtlinge konfrontiert; die meisten von ihnen kommen über Serbien ins
       Land und wollen anschließend weiter nach Deutschland, Österreich oder in
       die nordeuropäischen Länder. Gemäß dem Dublin-Abkommen ist das Land für das
       Asylverfahren zuständig, in dem ein Flüchtling zuerst EU-Boden betreten
       hat.
       
       Derweil hat die Bundesregierung den Botschafter des EU-Partners
       einbestellt. Der Diplomat soll sowohl im Auswärtigen Amt als auch im
       Innenministerium Auskunft über die Entscheidung geben, wie beide
       Ministerien am Mittwoch in Berlin mitteilten.
       
       ## Thema auf dem EU-Gipfel
       
       Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Schäfer, sprach von einer
       „einseitigen Entscheidung“ der ungarischen Regierung, die offensichtlich im
       Widerspruch zu den selbst gegebenen Regeln innerhalb der Europäischen Union
       stehe. Die Einbestellung des Botschafters ist zwischen EU-Partnern höchst
       selten.
       
       Nach dem sogenannten Dublin-Abkommen dürfen Flüchtlinge nur in dem EU-Staat
       Asyl beantragen, in dem sie nach ihrer Flucht erstmals europäischen Boden
       betreten haben. Aufgrund dieser Regelung werden derzeit viele Asylsuchende
       von einem Staat in den anderen abgeschoben. Das ungarische Vorgehen wird
       auch den EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs am Donnerstag in Brüssel
       beschäftigen.
       
       24 Jun 2015
       
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