# taz.de -- Nach dem Ende der Herdprämie: Bayern bleibt Bayern
       
       > Bundesregierung, Landesregierungen, Parteien und Sozialverbände feiern
       > das Ende des Betreuungsgeldes. Nur die CSU will es weiterzahlen.
       
 (IMG) Bild: Kinderbetreuung auf bayerisch.
       
       BERLIN afp/dpa/taz | Als bisher einziges Bundesland will Bayern das vom
       Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld im Freistaat weiter
       zahlen. „Es wird in Bayern in jedem Fall auch in der Zukunft ein
       Betreuungsgeld geben“, sagte der bayerische Ministerpräsident Horst
       Seehofer (CSU). Die Leistung werde im Landesrecht fortgeführt. Sie sei ein
       „Markenkern bayerischer Familienpolitik“.
       
       Seehofer forderte zugleich den Bund auf, die bisher für das Betreuungsgeld
       aufgewendeten Mittel den Ländern zur Verfügung zu stellen. Auch andere
       Bundesländer wollen weiterhin Zugriff auf die frei werdenden Gelder,
       allerdings um sie in Kitas zu investieren. Die rot-grünen Regierungen in
       Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
       kündigten an, das eingesparte Geld in Ausbau und Verbesserung des
       Betreuungsangebots stecken zu wollen.
       
       Auch das grün-rot regierte Baden-Württemberg will das Betreuungsgeld nicht
       weiterführen. Sachsen und Saarland wollen das Geld anders nutzen.
       
       Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) begrüßte das Urteil: „Die
       Entscheidung zeigt: Das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine
       Zukunft.“ Sie kündigte an, die frei werdenden Mittel sollten Kindern und
       Familien zugutekommen, „zum Beispiel durch eine verbesserte
       Kinderbetreuung“. Außerdem wolle sie nach einer Lösung suchen, „damit
       Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende
       bekommen“.
       
       Hamburg, das gegen die sogenannte „Herdprämie“ geklagt hatte, begrüßte die
       Entscheidung ebenfalls. „Wer so unbelehrbar ist, muss sich über die
       Konsequenzen nicht wundern“, sagte Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) in
       Richtung CSU, die das Betreuungsgeld in der Regierung durchgesetzt hatte.
       Die Vize-Fraktionschefin der Grünen, Katja Dörner, sagte, „Das ist eine
       Rote Karte für die CSU, die das Land mit Unsinnsprojekten drangsaliert.“
       
       ## Sozialverbände fordern Kitaausbau
       
       Sozialverbände begrüßten das Urteil ebenfalls. „Wir freuen uns, dass mit
       dem heutigen Urteil diese Fehlentscheidung korrigiert wurde“, sagte Maria
       Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Solveig Schuster
       vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter sagte, „Alleinerziehende
       haben keine Wahlfreiheit und können es sich nicht leisten, zu Hause zu
       bleiben. Sie sind auf gute Kitas angewiesen.“ Die freiwerdenen Mittel
       müssten für den Kitaaausbau ausgegeben werden.
       
       Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, sagte: „Damit
       stoppt das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz, das zentrale Zielstellungen
       einer chancengerechten Bildungs- und Sozialpolitik untergräbt“. Auch er
       forderte die Bundesregierung auf, nun in die Kita-Qualität zu investieren.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen das Gesetz zum Betreuungsgeld
       gekippt, weil nach seiner Auffassung der Bund dafür nicht die Kompetenz
       hatte. Die Verfassungsrichter erklärten die 2013 auf Druck der CSU
       eingeführte Regelung für verfassungswidrig und nichtig. In dem Gesetz war
       vorgesehen, dass Eltern 150 Euro monatlich bekommen, wenn sie ihr Kind
       zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zu Hause erziehen, statt es in einer
       öffentlich geförderten Kita betreuen zu lassen. Dagegen klagte die
       SPD-geführte Landesregierung von Hamburg.
       
       21 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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