# taz.de -- Kommentar Investorenschutz: Kollateralerfolg für TTIP-Gegner
       
       > Wegen der Proteste ist die EU-Kommission von ihren
       > Investorenschutz-Vorstellungen abgerückt. Im Herbst legt sie ein neues
       > Konzept vor.
       
 (IMG) Bild: Nicht mal auf dem Lande willkommen: Plakat der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
       
       Schiedsgerichte für Investoren wurden in den 1950er Jahren von
       westdeutschen Juristen erfunden, um die Interessen von Unternehmen in
       Ländern ohne funktionierendes Rechtssystem zu sichern. Dabei scheinen die
       Gerichte aus dem Inventar einer Bananenrepublik zu stammen: Sie sind mit
       wirtschaftsnahen Anwälten besetzt, Verhandlungen finden unter Ausschluss
       der Öffentlichkeit statt, und es gibt keine zweite Instanz.
       
       Konzerne können so gegen unliebsame politische Entscheidungen vorgehen –
       etwa wegen Erhöhung von Mindestlöhnen wie in Ägypten oder Warnhinweisen auf
       Zigarettenpackungen in Australien. Staaten oder Menschenrechtsgruppen
       können Unternehmen aber nicht verklagen, wenn etwa versprochene
       Arbeitsplätze nicht geschaffen oder wie in Bangladesch Menschen unter
       katastrophalen Bedingungen ausgebeutet werden.
       
       Über Jahrzehnte haben die Konzerngerichte im Verborgenen agiert. Das hat
       sich dank der breiten Proteste gegen das transatlantische Handelsabkommen
       TTIP geändert. Denn auch dort sollten die Schiedsgerichte für Investoren
       verankert werden.
       
       Die EU-Kommission ist aufgrund der Proteste von ihren Vorstellungen von
       Investorenschutz abgerückt. Im Herbst legt sie ein neues Konzept vor. In
       das gerade zu Ende verhandelte Handelsabkommen zwischen EU und Vietnam soll
       das neue Modell aufgenommen werden – ein großer Kollateralerfolg für die
       TTIP-KritikerInnen.
       
       Auch dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) keine Gelegenheit
       auslässt, sich gegen Privatgerichte auszusprechen, können sie für sich
       verbuchen. Um glaubwürdig zu sein, muss Gabriel aber mehr tun, als
       unverbindliche Erklärungen abzugeben. Er muss dafür sorgen, dass die
       privaten Schiedsgerichte aus dem Auftrag für alle Verhandlungen über
       Freihandelsabkommen gestrichen werden. Und nicht nur das: Auch aus alten
       Verträgen müssen die Privatgerichte verschwinden.
       
       27 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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