# taz.de -- Freihandelsabkommen mit USA: TTIP weiter mit Stolpersteinen
       
       > Die EU-Kommission will keine umstrittenen privaten Schiedsgerichte für
       > Investoren mehr. Ein öffentlicher Handelsgerichtshof soll nun her.
       
 (IMG) Bild: Die EU-Kommission will private Schiedsgerichte verhindern: ein Erfolg für DemonstrantInnen
       
       BRÜSSEL taz | Die Proteste haben etwas bewirkt: Die EU-Kommission will die
       privaten Schiedsgerichte im geplanten Freihandelsabkommen TTIP und allen
       Folgeabkommen abschaffen. An ihre Stelle soll ein neuer, öffentlicher und
       transparenter Handelsgerichtshof treten, sagte EU-Handelskommissarin
       Cecilia Malmström. Kritikern geht der Vorschlag, der noch nicht mit den USA
       abgesprochen wurde, nicht weit genug.
       
       Das alte, in den 50er Jahren von Deutschland eingeführte System der
       privaten Streitschlichtung (ISDS) leide unter einem „fundamentalen Mangel
       an Vertrauen“, sagte Malmström. Angesichts der massiven Proteste habe sich
       die EU-Kommission für ein neues System entschieden.
       
       Die Klagerechte für Investoren sind der umstrittenste Teil von TTIP, über
       das EU und USA seit 2013 verhandeln. Kritiker warnen, dass Konzerne
       mithilfe der Klauseln etwa gegen Regierungen vorgehen könnten, die Umwelt-
       oder Verbraucherschutzgesetze verschärfen wollen. Befürworter
       argumentieren, dass die Klagerechte nötig seien, um Investoren gegen
       diskriminierende Auflagen von Regierungen zu schützen.
       
       Malmström plant nun, zunächst einen bilateralen Gerichtshof zwischen den
       USA und der EU einzurichten. In einem zweiten Schritt soll dann der Aufbau
       von Handelsgerichten für Investoren folgen. Das bereits fertig verhandelte
       Abkommen mit Kanada, Ceta, soll jedoch nicht geändert werden. Ein Problem,
       da viele US-Unternehmen Töchter in Kanada haben und von dort ihre Geschäfte
       mit Europa abwickeln können – mit dem alten ISDS. Ein weiterer Stolperstein
       ist die harte Haltung der USA. Bisher lehnen sie jede Änderung am
       „bewährten“ ISDS ab.
       
       ## Wider die Geheimniskrämerei
       
       „Niemand kann noch behaupten, dass dies noch eine Privatjustiz sei“,
       betonte Malmström. Die künftigen Handelsrichter sollen öffentlich berufen
       werden und auch öffentlich verhandeln. Damit entfalle die bisherige
       Geheimniskrämerei. Auf die Frage, wozu denn überhaupt Sondergerichte für
       private Investoren nötig seien, antwortete Malmström ausweichend: In den
       USA gebe es kein Gesetz gegen die Diskriminierung ausländischer
       Unternehmen.
       
       Die Reaktionen fielen durchwachsen aus. EU-Parlamentarier von Union, SPD
       und FDP begrüßten die Vorschläge. Der öffentliche Druck habe eine „radikale
       Kurswende“ in der EU-Handelspolitik bewirkt, erklärte
       Parlamentsberichterstatter Bernd Lange (SPD). Die Gefahr von
       Interessenkonflikten sei nun gebannt, weil die Schiedsleute künftig
       hauptamtlich tätig sein müssten und keine zusätzlichen Beraterverträge
       abschließen dürften.
       
       Grünen und Umweltschutzverbände zeigten sich unzufrieden. „Ausländische
       Investoren behalten ihre Extraklagerechte, während jedes inländische
       Unternehmen und jeder Bürger sich an ein normales Gericht wenden muss“,
       kritisierte Grünen-Parlamentarierin Ska Keller.
       
       16 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eric Bonse
       
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