# taz.de -- EuGH-Urteil zu Sozialleistungen: Kein Hartz IV für EU-Zuwanderer
       
       > Deutschland darf EU-Bürger, die in der Bundesrepublik noch gar nicht oder
       > nur kurzzeitig gearbeitet haben, vom dauerhaften Bezug von
       > Sozialleistungen ausschließen.
       
 (IMG) Bild: Der Ausschluss von Sozialleistungen verstößt nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, entschied der EuGH.
       
       BERLIN rtr | Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Staaten
       Hartz-IV-Leistungen verweigern, auch wenn sie bereits eine gewisse Zeit
       hierzulande gearbeitet haben. Der Ausschluss von Sozialleistungen verstoße
       nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, entschied der Gerichtshof der EU
       (EuGH) am Dienstag. Der EuGH bestätigte damit das geltende Recht und die
       Linie der Bundesregierung. (AZ: C-67/14)
       
       Geklagt hatte eine schwedische Staatsangehörige, die in Deutschland
       Kurzzeitjobs hatte, insgesamt aber weniger als ein Jahr beschäftigt war.
       Ein Jobcenter in Berlin hatte ihr und ihren Töchtern zunächst Hartz IV
       gezahlt, dann aber nicht mehr.
       
       In Deutschland können arbeitsuchende EU-Bürger bei einer Vorbeschäftigung
       von weniger als einem Jahr für bis zu sechs Monate Anspruch auf Leistungen
       aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) haben. Nach sechs
       Monaten greift ein genereller Leistungsausschluss, der vom EuGH bestätigt
       wurde.
       
       Die deutschen Behörden dürften den Richterspruch mit Erleichterung
       aufnehmen, da andernfalls hohe Kosten auf die aus Steuern vom Bund
       finanzierte Grundsicherung hätten zukommen können. Im November 2014 hatte
       der EuGH bereits entschieden, dass EU-Bürger in Deutschland keinen Anspruch
       auf Hartz IV haben, wenn sie gar nicht nach einer Arbeit suchen, sondern
       nur zum Bezug von Sozialleistungen eingereist sind.(Az: C-333/13)
       
       15 Sep 2015
       
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