# taz.de -- Rechtsextremer Attentäter in Norwegen: Breivik fordert Verurteilung des Staats
       
       > Anders Behring Breivik tötete 77 Menschen. In seiner Isolationshaft sieht
       > er seine Menschenrechte verletzt. Das Urteil im Prozess gegen den Staat
       > fällt erst im April.
       
 (IMG) Bild: Anders Behring Breivik (l.) mit seinem Anwalt Oystein Sorrvik am letzten Prozesstag
       
       SKIEN afp | Der Anwalt des rechtsextremen Attentäters Anders Behring
       Breivik hat die Verurteilung des norwegischen Staats wegen „unmenschlicher“
       und „herabwürdigender“ Behandlung seines Mandanten in der Haft gefordert.
       Die Gründe für die Verurteilung Breiviks müssten in dem Prozess um dessen
       Haftbedingungen beiseite gelassen werden, sagte Öystein Storrvik am
       Freitag, dem letzten Verhandlungstag, im Gefängnis von Skien. Das Urteil
       wird frühestens Ende April erwartet.
       
       „Für denjenigen, den alle hassen, ist das Recht die letzte Möglichkeit, die
       Grundrechte zu garantieren“, fügte der Anwalt des 37-Jährigen hinzu.
       Breivik hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag
       in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer eines
       Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen. Er
       wurde zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt und sitzt in
       Isolationshaft.
       
       Breivik verfügt über insgesamt 31 Quadratmeter, die auf drei Zellen zum
       Leben, Arbeiten und für Sport verteilt sind. Er hat einen Fernseher, einen
       Computer ohne Internetanschluss und eine Spielkonsole, für sein Essen und
       die Wäsche ist er selbst verantwortlich. Seine Kontakte zur Außenwelt sind
       drastisch eingeschränkt, seine Post wird kontrolliert.
       
       Breivik sieht sich dadurch in seinen Menschenrechten verletzt und wirft dem
       Staat Folter vor. Er beruft sich auf zwei Vorgaben der Europäischen
       Menschenrechtskonvention: Niemand dürfe „unmenschlicher oder erniedrigender
       Behandlung“ unterworfen werden, heißt es dort. Jeder habe zudem das Recht
       auf die Achtung seines Privatlebens und seiner Korrespondenz.
       
       Konkret beklagt Breivik etwa, dass er kalten Kaffee und gefrorene
       Mikrowellengerichte, die „schlimmer als Waterboarding“ seien, zu sich
       nehmen müsse. Auch kritisiert er, bereits hunderten Leibesvisitationen
       unterzogen worden zu sein und wegen seiner Haftbedingungen ständig unter
       Kopfschmerzen zu leiden.
       
       Das Urteil soll Ende April oder Anfang Mai fallen.
       
       18 Mar 2016
       
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