# taz.de -- Debatte zum Paragrafen 103: Union gegen Lex Böhmermann
       
       > Die SPD will den Paragrafen zur Majestätsbeleidigung im Strafrecht
       > streichen. Die Union ist dagegen und hat den Vorschlag abgelehnt.
       
 (IMG) Bild: Fragestunde zur Causa Böhmermann im Bundestag am 13. April
       
       BERLIN taz | Die Koalition wird das Strafrecht in der Böhmermann-Affäre
       nicht schnell ändern. Die Union hat einen entsprechenden Vorschlag der SPD
       am Mittwoch abgelehnt. „Schnellschüsse werden der Bedeutung des Themas
       nicht gerecht“, sagte die Rechtsexpertin der Unions-Fraktion, Elisabeth
       Winkelmeier-Becker. Die SPD wiederholte dagegen eine Idee, die ihr
       Fraktionschef Thomas Oppermann als Erster vorgetragen hatte.
       
       SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht forderte, den Paragrafen
       103 im Strafgesetzbuch zu streichen. „Dieser Straftatbestand stammt aus
       einer völlig anderen Zeit. Wir brauchen ihn nicht. Stichwort:
       Majestätsbeleidigung.“ Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder einen
       ausländischen Diplomaten beleidigt, muss laut der Regelung mit einer
       Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Die
       Strafvorschrift soll die Ehre von ausländischen Regierungschefs schützen,
       aber auch die Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten. Sie wurde
       allerdings seit vielen Jahren nicht mehr angewandt.
       
       Hintergrund ist das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den
       türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan. Die türkische Botschaft hatte
       am Wochenende per Verbalnote von der Bundesregierung verlangt, dass
       Böhmermann bestraft werde. Damit wurde die Causa zu einer politischen
       Frage, die auch Kanzlerin Angela Merkel betrifft. Für eine Anklage nach dem
       umstrittenen Paragrafen ist nämlich eine „Ermächtigung“ der Regierung
       nötig. Das heißt: Merkel muss jetzt entscheiden, ob Böhmermann angeklagt
       werden soll.
       
       Regierungssprecher Steffen Seibert kündigte am Dienstag an, die Regierung
       werde diese Entscheidung auf jeden Fall treffen – unabhängig von einer
       möglichen Änderung des Strafrechts. „Die Bundesregierung drückt sich nicht
       um eine Entscheidung über die Reaktion auf die türkische Verbalnote“, sagte
       er. Wann das der Fall sein wird, sagte er aber nicht. In Regierungskreisen
       war allerdings von „einigen Tagen“ die Rede. Seibert hatte zuvor betont,
       die Freiheit der Kunst und die Pressefreiheit seien für die Kanzlerin nicht
       verhandelbar.
       
       Wenn die Regierung keine Ermächtigung erteilt, ist eine Strafverfolgung
       wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatschefs ausgeschlossen.
       Erdoğan hat allerdings auch als Privatperson einen Strafantrag wegen
       Beleidigung gestellt. Im Falle einer Verurteilung müsste Böhmermann wohl
       nur mit einer Geldstrafe rechnen, auch wenn eine Freiheitsstrafe von bis zu
       einem Jahr möglich wäre. Der deutsche Anwalt Erdoğans kündigte an, im
       Rechtsstreit gegen Böhmermann durch alle Instanzen zu gehen.
       
       13 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrich Schulte
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Satire
 (DIR) Majestätsbeleidigung
 (DIR) Piraten
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Kai Diekmann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
 (DIR) Jan Böhmermann
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Piraten-Kundgebung aufgelöst: Die Polizei liegt völlig daneben
       
       Der Berliner Oberpirat Bruno Kramm hat Teile von Böhmermanns Gedicht
       zitiert. Er bewegte sich damit eindeutig im Rahmen des Erlaubten. Ein
       Kommentar
       
 (DIR) Paragraf zur Majestätsbeleidigung: NRW will Böhmermann retten
       
       Die Landesregierung plant, den umstrittenen Paragrafen rasch abzuschaffen.
       Damit könnte der TV-Satiriker einer möglichen Bestrafung entgehen.
       
 (DIR) Kommentar Böhmermann: Heiß gelaufen bis zur Epilepsie
       
       Jan Böhmermann ist weder Lümmel noch Märtyrer. Er ist genau der
       hyperrechtschaffene Hofnarr, den unsere Republik sich gern hält.
       
 (DIR) Kommentar Erdoğan/Böhmermann: Im Zweifel für die Staatsräson
       
       Merkel hat eine unpopuläre Entscheidung getroffen: Der Fall
       Böhmermann/Erdoğan geht vor Gericht. Wird jetzt alles wieder gut?
       
 (DIR) Streit über Böhmermanns Schmähgedicht: Regierung lässt Strafverfolgung zu
       
       Die Bundesregierung lässt die Strafverfolgung von Jan Böhmermann wegen der
       Beleidung Erdoğans zu. Sie kündigt aber an, den Paragraphen 103
       abzuschaffen.
       
 (DIR) Streit um Böhmermanns Schmähgedicht: Bundesregierung ist unentschieden
       
       Die Regierung hat noch nicht entschieden, ob sie gegen Jan Böhmermann
       ermitteln lässt. ZDF-Redakteure wollen den umstrittenen Beitrag wieder in
       der Mediathek sehen.
       
 (DIR) Titanic verwirrt mit Diekmann-Interview: „Nennen Sie mich Hundepimmel“
       
       In einem angeblichen Interview mit der Zeitschrift „Titanic“ zu seinem
       Fake-Interview mit Jan Böhmermann beschimpft Kai Diekmann seine
       Vorgesetzten übel.
       
 (DIR) Kommentar Beleidigung von Staatschefs: Ein unnötiger alter Zopf
       
       Der Paragraf zur Beleidigung von ausländischen Staatschefs gehört
       abgeschafft, denn er ist überflüssig. Und belastet die Regierung unnötig.
       
 (DIR) Die Blaupause der Causa Böhmermann: So sorry
       
       Mitte der sechziger Jahre verurteilte die Bundesregierung eine satirische
       Bildmontage über den persischen Schah – weil er beleidigt war.
       
 (DIR) Erdoğan vs. ZDF-Satiriker: Immer Stress mit Böhmermann
       
       Der Präsidenten-Anwalt will durch alle Instanzen gehen. Juncker kritisiert
       Erdoğans Vorgehen und prominente KünstlerInnen solidarisieren sich mit
       Böhmermann.
       
 (DIR) Nach Schmähgedicht über Erdoğan: Böhmermann bekommt Polizeischutz
       
       Inzwischen gibt es mehr als hundert Anzeigen gegen Jan Böhmermann. Die
       Polizei stellt ihn unter Schutz. Er selbst sagte seine nächste Sendung ab.
       
 (DIR) Kolumne So nicht: Böhmermann für jedermann
       
       Kennen Sie schon alle Meinungen zu Böhmermann? Stürzt Merkel über einen
       Satiriker? Gibt es einen neuen Türkei-Deal? Das Debatten-ABC.
       
 (DIR) Rechtslage zu Böhmermann: Zu viel des Bösen
       
       Eine Sonderform der Beleidigung: Böhmermann ging es nicht nur um ein kurzes
       Beispiel – er präsentierte ganze sechs Strophen des „Schmähgedichts“.
       
 (DIR) Pro und Contra zur Causa Böhmermann: Knickt die Regierung vor Erdoğan ein?
       
       Berlin will auf Wunsch der Türkei schnell prüfen, ob gegen Moderator Jan
       Böhmermann ein Verfahren zu eröffnen ist. Ist das falsch?
       
 (DIR) Schmähkritik von Jan Böhmermann: Grimme ehrt, Erdoğan fordert Strafe
       
       Böhmermann wird für sein Gedicht gegen Erdoğan heftig gelobt - selbst von
       Springer-Chef Döpfner. Die Türkei aber will, dass die deutsche Justiz tätig
       wird.